Hallo liebes Forum,
habe gestern erfahren, dass meine geschiedene Ehefrau ALGII beantragt hat. Nun wird sicherlich in bälde ein förmlicher bunter Brief mit "Drohungen" und Forderungen (§33) bei mir einflattern.
Kurze Historie: Hochzeit, Geburt und Trennung/Auszug Ex in 2004. Seither zahle ich KU, TU und jetzt BU. Scheidung dann endlich in 2007... dort gerichtlicher Vergleich BU €400 und KU €196 (136%) bis 12/2010, danach gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt jeglicher Form untereinander. KU fliesst weiter. Nur kurz zum Zahlbetrag KU... ja, dieser deckt sich nicht mit 136%... Vergleich kam auf Basis von Drohunen und Nötigung seitens des Richters am Amtsgericht zustande. Er kam zum letzten Gerichtestermin rein und sagete "Herr xxx bin ganz ehrlich... hab ihre Unterlagen/Einsprüche etc... nicht gelesen und komme hier mit dem Bauchgefühl rein, dass sie Betrag X zahlen können und ih habe vor sie genau so zu verurteilen". Ich: "Dann nehme ich sie mit zum OLG". Gepaart mit der Ankündigung vor Gericht, den Umgang zu boykottieren, wenn ich nicht zahle befand ich mich im Ausnahmezustand. Er daraufhin dann Vorschlag auf 3 Jahre zu begrenzen und danach Verzicht. Soweit so gut.
Nun wird sich ja die ARGE bei mir melden und mal locker €350 KU haben wollen. In ihrer Selbstherrlichkeit werden sie natürlich nicht im Gegenzug den BU runterstufen wollen... dass wird sicherlich mein Problem bleiben (sollen).
Der Gesamtbetrag wurde auf Basis eines Netto von 3500 berechnet (unter Zuhilfenahme von Geldwerten Vorteilen) - habe seit 2007 jedoch nur noch 3000 bei gestiegenen Verbindlichkeiten. (Finanzamt 30K Nahzahlung offen - Lohnpfändung ist am laufen).
So, nun zu den eigentlichen Frage:
1) Wenn die Unterlagen von der ARGE kommen, was wäre zu tun? Vergleich, Zahlungsnachweise Unteralt und 12 Monate Lohnzettel abgeben? Oder nur Verweis auf Vergleich und Nachweis, dass Leistungen erbracht werden.
2) ARGE/Exe klagen lassen: Wenn sie klagen im Namen des Kindes für KU wird dann automatisch BU sinken/wegfallen?
3) Was wird mit dem UnterhaltsVerzicht aus dem Vergleich 2007?
Zum Unterhaltsverzicht: Meine Exe war NIE beim der ARGE gemeldet... hat NIE Leistungen von denen bezogen. Zum Zeitpunkt des Verzichtes waren es noch wenige Wochen bis zur Unterhaltsreform (Kind 3 Jahre - Mutter muss arbeiten Lüge). Allerdings konnte sie ja zu dem Zeitpunkt nicht erahnen, dass das kommunizierte für Männer nur eine Beruhigungstablette sien sollte.
Ich bin dennoch der Meinung, dass der Verzicht greift und wasserfest ist. Zum Zeitpunkt des Verzichts hatte sie eine Vollzeitstelle - vor/während der Ehe hatte sie keinen Job (keine Ausbildung). Und wenn, dann max für ein paar Monate, bis sie den Job wieder geschmissen hat. Arbeitlosgemeldet hatte sie sich nie. Momentan ist unsere gem. und sie auch nicht krankenversichert. Sie zahlt die freiwillige gesetzliche nicht.
Unterhalt für ihre KVersicherung werde ich auch nicht mehr leisten. Nachdem ich unterhaltstechnisch am unteren Rand Selbstbehalt (real weniger) angelangt war, wurde nochmal schnell die priv. KV der EX mit €300/Monat draufgelegt. Nachweislich hat sie dieses Geld zweckentfremdet ausgegeben. KV wurde nicht bedient über 10 Monate hinweg. Insgesamt steht sie eh kummuliert mehrere Jahre ohne KV/PV da inkl. ihrer Kinder.
Alle anderen Gründe, warum Unterhalt für die EX verwirkt sein kann liegen auch vor - Starftaten, Falschanzeigen, Verleumdnung, Körperverletzung, kurze Ehe von 9 Monaten, Auszug und Wohnungsauflösung ohne Ankündigung in meiner Abwesenheit, Urkundenfälschung, Betrug, Falschaussagen vor Gericht, und sie hat niemals zum familienunterhalt beigetragen (ehr im Gegenteil), ist aus der Ehe ausgebrochen wegen einer alten Liebe, dieses wurde auch vor Gericht bestätigt. Und der Verzicht... habe dann für 9 Monate Ehe 6 Jahre TU/EU/BU gezahlt. Es reicht!!!
SO, nun ist doch lang geworden. Wie reagiere ich am besten auf den kommenden Brief der ARGE? Wenn der KU neu berechnet werden soll, wie wirkt sich das auf den BU aus? Wird dieser automatisch neu berechnet und auf Null gesetzt? Wer wird klagen aus euren Erfahrungen? Die ARGE oder schieben die den schwarzen Peter zu meiner Ex zurück?
Da Ex und ich uns mittlerweile "gut" verstehen, was kann sie tun/beantragen/aussagen, damit die ARGE nicht auf dumme Gedanken kommt (z.B. Zugeben aller Verwirkungstatbestände). Hintergrund: Sie bedauert alles, will einen Neuanfang... wäre doch eine tolle Gelegenheit sie beim Wort zu nehmen. Sie sollte es als Chance sehen und ich biete ihr die seltene Möglichkeit ihren Worten Folge zu leisten und meine Misstrauen abzuschwächen 🙂
Ideen? Anregungen - welche Stolperfallen seht ihr?
Für eure Ratschläge schonmal super lieben Dank - iLikeGanja
SO, nun ist doch lang geworden. Wie reagiere ich am besten auf den kommenden Brief der ARGE
Hallo!
Lass den Brief doch bitte erst mal kommen. Ansonsten könnten die User hier zusammen mit Dir 1000 Szenarien durchdenken und den Server sprengen dabei. Trotzdem wäre alles fiktiv.
Also, erst mal abwarten was kommt und dann reden wir hier weiter. OK?
Eins noch zum Vergleich. Zustande kommt der nur, wenn auch Du zugestimmt hast. Erpressung durch den Richter kann doch nicht sein? Das wäre Rechtsbeugung und Du könntest Dich dagegen wehren. Warst du ohne Anwalt da?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Lass den Brief doch bitte erst mal kommen. Ansonsten könnten die User hier zusammen mit Dir 1000 Szenarien durchdenken und den Server sprengen dabei. Trotzdem wäre alles fiktiv.
Also, erst mal abwarten was kommt und dann reden wir hier weiter. OK?Eins noch zum Vergleich. Zustande kommt der nur, wenn auch Du zugestimmt hast. Erpressung durch den Richter kann doch nicht sein? Das wäre Rechtsbeugung und Du könntest Dich dagegen wehren. Warst du ohne Anwalt da?
Gruß, Michael
Servus Michael,
Danke für die schnelle Antwort. Im Grunde hast du recht... der Brief sollte erst mal da sein. Allerdings habe ich jetzt, vor Ankunft des Briefes, evtl noch Möglichkeiten, Tatsachen zu schaffen. Insbesondere, was mein Problem mit dem Finanzamt anbelangt. Hier aben die netten Damen und Herren herausgefunden, dass ich noch schlappe 30K Steuernachzahlung habe. ich befinde mich in Verhandlungen und es geht im nächsten Schritt um eine Vereinbarung bezügl. der Nachzahlung. Evtl. mit Lohnabtretung, damit die Lohnpfändung zurückgenommen wird. Meine Bedenken, wenn ich diese Rückzahlungen in möglichst optimaler Höhe (bis zum Selbstbehalt) nicht jetzt forciere, werden spätere Vereinbarungen mit dem FA nicht mehr möglich sein. Sowas hatte ich auch mal mit Schulden, die ich in die Ehe gebracht habe. Mir war es in den ganzen Jahren nur möglich die Zinsen berücksichtigen zu lassen. Von seitens des Richters war es mir zuzumuten, dass ich eheprägende Schulden bis Dezember 2040 abstottere, hauptsache Ex hat was ihr zusteht.
Zum Thema Richter/Erpressung... ich sortiere deine zweite Rückfrage mal in die Kathegorie Sarkasmus ein 🙂 Meiner ist halt einer von der ganz netten Sorte. Begünstigt und unterstützt auch Sozialbetrug, was aber ein anderes Thema ist. Mal ehrlich... Diese Herrgötter haben Narrenfreiheit... und Rechtsbeugung gehört zur Tagesordnung. Im Nachhinein bin ich um diesen Deal sogar froh. Der Verzicht ist auf dem Tisch. Wäre ich in die zweite Runde gegangen, wäre es doch nie zu einem Verzicht/Befristung gekommen. Die Gegenseite ist auch nur darauf eingegangen, weil sie eben keine Glaskugel Ende 2007 dabei hatten. Denn dann hätten sie die Urteile vom BGH in änden gehalten, dass fleissig über das Kindesalter von 3 Jahren hinaus gezahlt werden darf und das ein Vollzeitkindergarten nebst Vater, der seine Kleine täglich betreuen kein Grund für Mutti darstellt, Vollzeit arbeiten gehen zu müssen.
Ich weiss, dass ich hier ein wildes Spekulieren lostrete... mir geht es primär darum, dass JETZT mit dem FA eine Vereinbarung getroffen werden soll/muss. ich will einfach vermeiden, dass ich wieder mal mit MINUS 700 EUro am Anfang des Monat dastehe, von den ich leben soll. und das bei einem Brutto von 4.500 Eus.
Der Blick in die Glaskugel hilft mir auch bei meinen Überlegungen, mich jetzt nach London versetzen zu lassen, um alle Schuldner in 12 Monaten von der Backe zu bekommen (Inso).
Gruss
zitat unterhaltsreform ist eine lüge (drei jahre altes kind nicht mehr zahlen)
ja irgendwo hast du schon recht, klar das die arge es zumindestens versucht
an deiner stelle würde ich einspruch erheben.
sollte deine Ex frau keinen Hort platz nach der Schule haben erkundige dich in ihrer umgebung ob plätze frei sind ist das der Fall ist das schonmal vor gericht ein weiterer plus punkt für dich sie ist verpflichtet für ihren eigenen Unterhalt aufzukommen
sie hat anscheinend schonmal gearbeitet wenn auch nur kurz wie ich entnehme aber für ihr versagen kannst du nichts
auserdem wart ihr nur kurz verheiratet 9monate
es kann allerdings sein das das Gericht in erster instanz ihr recht gibt machen die recht gerne da sie denken man gibt da auf
solltest du verlieren aus irgendwelchen angebrachten gründen frauen sind da kreativ
würde ich das maximum rausholen an deiner stelle am besten frag nen guten anwalt hör dich im bekannten kreis um wer nen guten anwalt kennt so bin ich zu meinen gekommen
der hat immerhin 180Euro im monat für mich rausgeholt
auserdem deine steuer schulden schulden aller art die schon länger als der Brief von der arge her sind müssen zu einen gewissen grad berücksichtigt werden
ich würde auch an deiner stelle ne riester rente abschließen du darfst 4 prozent riestern egal welcher riester fonds bausparer oder das normal alles riester das wird dir vor den ku abgezogen schonmal bisschen mehr für dich wo du sparen kannst
dann die 5 prozent arbeitsbedingte aufwendungen wieviele kilometer hast du auf arbeit meistens reichen die 5 prozent nicht aus versicherungen laufende verträge alles angeben am besten von nen anwalt prüfen lassen
anwälte können manchmal die arge dazu verleiten auf gewisse sachen zu verzichten
achso da kein mangelfall vorliegt müssen sie auch die 10 prozent erwerbsanreiz genehmigen
aber am bestenen nen anwalt
ich hatte glück mein anwalt kommt aus den Bekannten kreis der hat mir geholfen l
wünsche dir glück und hoffe das du für diese frau nichts zahlen must
da neun monate ehe ein witz ist und es eigentlich nicht gerechtfertigt ist das sie ihren a.... nicht hochbekommt
Moin iLikeGanja,
mal ganz pauschal: Bei einem Monatsbrutto von 4.500 EUR wird es vorhersehbar nicht bei einem KU von unter 200 EUR bleiben. Irgendwelche Steuerschulden werden Dich da nicht retten, zumal diese 5-stelligen Steuerschulden kaum als "ehebedingte Verbindlichkeiten" durchgehen werden, sondern als Dein Privatvergnügen; vergleichbar einem Leasingvertrag für einen Sportwagen. Da gehen Unterhaltszahlungen immer vor; auch um den Preis, dass das Abtragen der Steuerschulden länger dauert. Sich bis hinunter zum Selbstbehalt arm rechnen wollen ist also keine gute Idee.
Grob überschlagen bist Du mit einem Netto von ca. 2.400 (mindestens) in Zeile 4 der DDT; das bedeutet einen KU-Zahlbetrag von (mindestens) 337. Und den wird die ARGE auch von Dir fordern (bzw. Deine Ex auffordern, Dich darauf zu verklagen); ganz egal, was Ihr privat vereinbart habt.
Ob Deine Ex den Unterhaltsvergleich in Sachen Betreuungsunterhalt anfechten kann, hängt in erster Linie von seinem Inhalt und von anderen Umständen wie ihrem eigenen Einkommen, der Betreuungsbedürftigkeit Eures Kindes etc. ab. Stell den Text anonymisiert hier ein; dann können wir zumindest Einschätzungen dazu abgeben.
Grüssles
Martin
PS: @ daniellee1982
auserdem wart ihr nur kurz verheiratet 9monate
sobald es Kinder gibt, ist der Einwand der "Kurzzeit-Ehe" vom Tisch
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
und der Terror geht munter weiter. Eben Anruf vom Finanzamt. Ich sein nur für eine Person unterhaltspflichtig. Meine Exfrau mit ihrem BU Titel zählt angeblich nicht dazu, ebenso meine Riesterrente. Heute schon gestaunt??
FA Schulden in Höhe 30K sind aufgrund von nicht versteuerten Aktionoptionen aus der Vergangenheit entstanden. Es gab da eine Grauzone im Gesetzt, die rückwirkend geschlossen/abgeändert wurde. Eine weltweite Firmenprüfung hat nun zur Folge, dass ich nachzahlen muss. Mit dem Erlös sind keine Luxusgüter angeschafft worden. Vielmehr ein Verlustvortrag in Höhe 35K aus Selbständigkeit (per Amtsgericht verurteilt worden dies zu zahlen). Bis zur tilgung konnte ich noch 300/Monat an Zinsen von der Steuer absetzten. Ehebedingt sind die allemal, da a) ehebedingte Schulden abgetragen wurden b) meine Ex dadurch mehr Unterhalt bekommen hat und c) 50% des Geldes für sie direkt draufgingen. Sie ist ihrem Unterhalt (Mietanteil) von monatlich vor Unterzeichnung des Mietvertrages Beitrag von 770/Monat über 12 Monate schuldig geblieben. Ausserdem stellte sich nach Hochzeit und Geburt heraus, dass weder sie noch ihre 3 Tocher krankenversichert sind (dies musste ich rückwirkend und für die Zukunft übernehmen). Also anstat 770 Plus lag ich mal eben locker 1000 pro Monat im Minus.
Naja... ich muss mich jetzt wirklich sortieren. um 1700 Termin bei FA.
Der Karren wird nun munter gegen die Wand gefahren. Bin nicht mehr breit 60 Std die Wochen für Null zu malochen.
Hi iLikeGanja
Da Ex und ich uns mittlerweile "gut" verstehen, was kann sie tun/beantragen/aussagen, damit die ARGE nicht auf dumme Gedanken kommt (z.B. Zugeben aller Verwirkungstatbestände). Hintergrund: Sie bedauert alles, will einen Neuanfang... wäre doch eine tolle Gelegenheit sie beim Wort zu nehmen. Sie sollte es als Chance sehen und ich biete ihr die seltene Möglichkeit ihren Worten Folge zu leisten und meine Misstrauen abzuschwächen 🙂
vs.
b) meine Ex dadurch mehr Unterhalt bekommen hat und c) 50% des Geldes für sie direkt draufgingen. Sie ist ihrem Unterhalt (Mietanteil) von monatlich vor Unterzeichnung des Mietvertrages Beitrag von 770/Monat über 12 Monate schuldig geblieben. Ausserdem stellte sich nach Hochzeit und Geburt heraus, dass weder sie noch ihre 3 Tocher krankenversichert sind (dies musste ich rückwirkend und für die Zukunft übernehmen). er Karren wird nun munter gegen die Wand gefahren.
sind "ideale" Voraussetzungen füe einen Neuanfang. Nur - das Kind kann nichts dafür, geht hier aber völlig unter in Deinen Betrachtungen.
Wenn Deine Ex(Next??) hier was machen kann, so ist es, den Antrag auf ALG2 zurückzuziehen. Stellt sich jedoch die Frage, wovon sie leben sollen. Und ich frage mich, auf wen Du eigentlich so sauer bist. Deine Geschichte ist so verworren, da kann es nicht nur einen Verursacher geben, da gibt es mindestens noch einen, der es (leichtfertig?) geduldet hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Forum,
anbei ein kurzes Update, was in der Zwischenzeit passiert ist.
In Sachen Finanzamt: Gehaltspfändung läuft,... Kontopfändung konnte zurückgezogen werden.
In Sachen ARGE: Wie zu erwarten war, hat sich die ARGE bei mir gemeldet... Rechtswahrungsanzeige Unterhalt Ex und gemeins. Tochter, etc..
Natürlich war der Brief an einem Freitag im Briefkasten 🙂 und war erstaunlich dünn! Ich bin von einem ganzen Stapel Fragebögen bezüglich der Vermögensverhältnisse und Einkommen ausgegangen. Nochmal zu den Zahlen. Es wurde gerichtlich per Vergleich festgehalten, BU in Höhe von €400 und KU in Höhe von € 196 monatlich zu zahlen. Ab 1.1.2011 greift der gerichtliche Unterhaltsverzicht der EX.
Mir ist sehr wohl klar, dass der KU Betrag weit höher als €196 für mittlerweile 6 Jahre alte Tocher sein müsste. Dies war jedoch der Vorschlag vom gegnerischen Anwalt und dem Richter - so what!
Ergo war ich so dermaßen überrascht, dass mir die ARGE in ihrem Schreiben erklärten, dass ich genug Unterhalt für beide leiste (nach ihren Überprüfungen) und davon abgesehen wird, Einkommensnachweise, etc.. von mir zu verlangen (Bei Brutto 4.500). Ich möge mich aber doch bitte schön melden, sobald ich mehr verdiene - Natürlich! 🙂
So, zum Glück ist erstmal wieder Ruhe eingekehrt, Ex ist weiterhin Ex, Tochter sehe ich weiterhin jeden Tag und übernehme 100% Urlaubsanteil (ausserhalb der eigenen vier Wände), habe sie jedes Wochenende über Nacht. Also im Grunde ein Traum - und so sehe ich das auch... gut, muss mit € 400 im Monat auskommen und fahre weiterhin mit dem Rad, Urlaub geht nur bei den Omas aber die Kids freuen sich immer tierisch drauf und die Omas natürlich auch. Und der Arbeitgeber lebt ansatzweise locker mit den Pfändungen, die wohl noch 6-7 Jahre laufen werden. Zahnbehandlung und Vasektonmie müssen halt noch warten. Budgets auf H4 Niveau decken leider nicht den Selbstbehalt in meiner priv KV. 🙁
Ach eines noch... Oldie schrieb, mein Kind ginge in meiner Betrachtung völlig unter! Das Kind mag in meiner Schilderung völlig unter gehen, nicht aber in meiner eigenen Betrachtung. KU ist/war nie ein Thema auch leiste ich gleichwertige Betreuung (excl der zeiten in denen sie schläft - gut). Der geringe KU geht OK, dafür hat Ex mehr BU - mehr als die Summe aus beiden ist eh nicht drin, und wie das Kind beim Namen genannt wird ist "Schnuppe", abgesehen der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit 😉 (sackt natürlich das FA ein).
So, mal sehen wann es weiter geht. Spätestens, wenn ich im Dezember das letzte mal BU gezahlt habe denke ich. Dann ist ja auch wieder mehr KU drin. Werde berichten.
LG - Ganja
