Hallo Zusammen,
zurzeit hat sie ca. 738,- bestehend aus 300,- von mir und 2x 219,- Kindergeld.
Ich bezahle alles inkl. den großen Einkäufen, Kindergarten, Haus usw.
Sie bezahlt ihr laufende Kosten von ca. 200,- im Monat.
Sie hat keinen Konto Zugriff.
Auto fährt sie meistens meins (um Sprit zu sparen), fährt oft zu ihrer Mutter und anderen Sohn was ca. 80km sind.
KiKa bringt sie die Kinder und ich hole sie.
Wir haben das ganze Thema ja schon mal durch, (auch hier im Forum darüber geschrieben). Hatten ein Jahr Pause und habe es vor einem Jahr noch mal probiert.
Damals ist Sie zu Ihrer Mutter gezogen, was sie jetzt aber nicht mehr machen will.
Ich bin jetzt erstmal unters Dach ins Schlafzimmer gezogen zum schlafen. Der Rest ist fast wie immer nur Distanziert. Sie beschwerte sich heute bereits das sie die Nacht die Kinder alleine betreuen musste, die sind halt unruhig und spüren auch das was nicht stimmt, und das sie ja den ganzen Tag sich darum kümmern muss.
javascript:void(0);
akoser
Hallo Zusammen,
[...]
Hier mal Zahlen
Mein Netto 4300,-
KV -860,-
BU -150,-
Kredit Haus -500,-
Abzug Kredit Firma -200,-
Firmenwagen wurde mit 300,- netto aufs Gehalt aufgeschlagen (Anwältin Ex) und mit 750,-€ brutto aufs Gehalt (1%)
Wohnvorteil wurde mit 500,- aufgeschlagen und mit Kredit (Altersvorsorge) gegengerechnet
dazu kommen 13.Gehalt 7000,- brutto
und ein nicht Garantierter Bonus 7000,- brutto
zusätzlich ca. 1500,- € Steuererstattung
aktuell bezahle ich alles komplett
Kika/Haus (gehört mir alleine) usw.Könnt ihr was mit den Zahlen anfangen?
Gruß
akoser
Fett: erscheinen diese Zahlungen nicht ausweislich/ nachweislich auf Deinen Entgeltbescheinigungen?
Zumindest im klassischen Angestelltenverhältnis(ist bei mir jedenfalls so) müßten die doch da - als Bruttobetrag - erscheinen dann "durchversteuert" werden und am Ende im Nettogehalt "includiert" sein?
Warum also so kompliziert?
Einfach alle monatlichen Nettobeträge erfassen (zuzüglich Steuererstattung) und dann durch 12 :question: :question:
Wenn die (nicht garantierten) Bonuszahlungen die letzten Jahre gezahlt wurden, wird man vermutlich davon ausgehen, dass die auch weiter gezahlt werden... - hier zu intervenieren dürfte schwer werden....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wenn man alles rechnet inkl. einer evtl. Steuerrückzahlung
muss man von einem Netto von
5258,- auf 12 Monate verteilt inkl. 300,- netto Aufschlag für das Auto.
Davon gehen dann
- 860,-PKV
- 150,- BU
- 500,- Altersvorsorge
- 200,- Darlehn (ist so besprochen wurden)
Was dazu kommt ist der Wohnvorteil (mein Haus) von ca. 500,-€ so hat es jedenfalls die Anwältin gerechnet.
Was muss ich bisher zahlen
Ex Frau 345,-€
Sohn 11 386,-€
Sohn 3 341,-€
Sohn 2 341,-€
Könnt Ihr damit was Rechnen? Der Jüngste wird im Dezember drei und Ex geht ab 1.08. für entweder 1580,- oder 1900,-€ netto wieder arbeiten.
Danke
@akoser:
Deine Ex macht sich das Leben etwas einfach. Es gibt noch weitere Mittel, um sein Geld zu verdienen. Man nennt das im Volksmund: "arbeiten gehen". Wenn ihr der Betreuungsunterhalt nicht reichen sollte, muss sie halt selbst Geld ranschaffen. Das ist ein Problem, dass nicht getrennte Paare auch haben. Meine Partnerin hatte die Wahlrfreiheit nicht 3 Jahre zu Hause zu bleiben. Diesen Joker bekommen nur Frauen, die getrennt mit gut verdienendem Ex sind. Alle anderen können das nicht. Und wenn da das Geld nicht reicht (wie bei uns), dann muss die Frau halt wieder arbeiten gehen.
Mach mal bitte Angaben zum Haus: Wohnfläche, Mietspiegel des Ortes und Finanzierung (aufgeteilt nach Zins und Tilgung). Dann kann man mal gucken, ob 500 EUR Aufschlag als Wohnvorteil angemessen sind.
Wenn die Mutter vor dem dritten Lebensjahr wieder arbeiten geht, nennt man das im Juristen-Deutsch "überobligatorisches Einkommen". Sie müsste also eigentlich nicht, also wird ggf. nur teilweise oder gar nicht angerechnet.
Naja sie geht ja, aber wie Ihr schreibt rein Theoretisch müsste sie das ja nicht. Aber da das Geld nicht reicht um in der Stadt eine Wohnung zu bekommen (und weil sie dort unbedingt wieder arbeiten möchte) geht sie wieder ab dem 1.08.
Oder sie zieht doch zu Ihrer Mutter um an den Unterhalt zu kommen.
Mietspiegel liegt hier wo ich wohne bei 4,89qm und das Haus hat ca. 140qm = 684,-€ da wo sie hinziehen möchte bei ca. 12,50€ bei 3-4 Zimmern und 75qm ca. 937,-€
Könnte bitte noch jemand über die Zahlen schauen?
Was steht als Betreungsunterhalt an, oder passt das so was ihre Anwältin gerechnet hat?
Vielen Dank
Hallo akoser,
Könnte bitte noch jemand über die Zahlen schauen?
Ich hatte es bislang erfolgreich verdrängt ...
Also die Zahlen aus deinem Beitrag vom 23. Februar, nicht wahr? Ein paar Dinge, die mir aufgefallen sind:
Bei deinem Netto, wo versteckt sich die Bereinigung um berufsbedingte Kosten? Die zusätzliche Altersvorsorge hast du ja ausdrücklich angegeben.
Bei den Unterhaltsbeträgen für die Kinder (d.h. Sohn 11: 386,-€, Sohn 3: 341,-€, Sohn 2: 341,-€): Erstens, das sind anscheinend die Beträge laut Düsseldorfer Tabelle 2020, und hätte eigentlich längst an die DT 2021 angepasst werden müssen? Zweitens, anscheinend sind es unterschiedliche Einkommensgruppen, denn die 386 Euro für das ältere Kind stammen offenbar aus Zeile 4, aber die 341 Euro für die beiden jüngeren Kinder aus Zeile 5 - was ist der Grund dafür?
Meine Einschätzung: Dein Einkommen ist 5.258 Euro abzüglich der angegebenen Abzugspositionen plus 500 Euro Wohnvorteil gleich 4.048 Euro, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Das wäre zunächst Zeile 7, aber im Moment hast du doch sogar fünf Unterhaltsempfänger zu versorgen, nicht wahr? Nämlich drei Kinder, die Ex-Frau, und die soeben davongelaufene Ex-Freundin, die ja ebenfalls Forderungen stellt, zumindest vorübergehend.
Da die Düsseldorfer Tabelle nicht auf fünf, sondern auf zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt ist, würde ich doch mal ganz geschmeidig versucht, hier drei Zeilen abwärts zu gehen, d.h. Zeile 4 auch für die beiden jüngeren Kinder. Wenn die Ex-Freundin hoffentlich in nicht all zu ferner Zukunft von der Empfängerliste verschwindet, kann ja noch mal neu gerechnet werden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
"was ist der Grund dafür?"
- es hat bisher einfach keiner nachgerechnet, die 386 sind jetzt noch aus der Zeit wo der kleine 6 Jahre war. Seit dem keiner mehr danach gefragt. Wahrscheinlich hält die Mutter die Füße still weil Sie selbst noch Unterhalt bekommt. Das Fass mach ich erst im nächsten Jahr auf wenn mein Sohn 12 wird.
"sogar fünf Unterhaltsempfänger zu versorgen, nicht wahr?"
- ja genau
Kika zahle ich auch noch 120,-€ pro Monat
Aktuell gibt Sie sich mit 680,- für die Kinder ab dem 01.04. und 520,- BU für sich zu frieden. (Ab wann muss man eigentlich zahlen? Ab dem Moment vom Auszug sprich 07.03. oder dann die erste Zahlung am 31.03.?)
Wenn Sie ab dem 01.08.2021 1600,- netto (30h) werden dann 800,- davon angerechnet? Der kleinste wird am 20.12.2021 3 Jahre. Was muss ich ab da zahlen?
Danke
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann läuft der nacheheliche Unterhalt für Ex1 Ende Juni 2020 aus, damit hast Du dann nur noch 4 unterhaltsberechtigte Personen und es geht in der DDT wieder eine Stufe hoch, nachdem es zunächst 4 Stufen herunter ging.
Wenn die KM Einkommen hat, aber das jüngste Kind noch unter 3, dann ist ihr Einkommen überobligatorisch und kann deshalb nur angemessen berücksichtigt werden. Wenn Du also jetzt 1600 Euro BU zu zahlen hättest, dann wären es nur noch 800 Euro.
Es hängt aber auch davon ab was Du jetzt zahlen kannst, sind das nur 200 Euro, dann wird man vielleicht die Summe halbieren, aber eben nicht die 800 Euro auf die 200 Euro anrechnen. "Angemessen zu berücksichtigen" ist eine nicht ganz triviale Sache.
Wenn das jüngste Kind 3 endet der BU für die Mutter, es sei denn es gäbe kindbezogende Gründe und die sehe ich nicht. Da ihr nicht verheiratet wart gibt es keinen nachehelichen Unterhalt. Ab Januar 2021 hättest Du dann nur noch 3 unterhaltsberechtigte Personen, in der DDT ginge es wieder eine Stufe hoch, so dass Du nur noch eine Stufe gegenüber Deinem Einkommen heruntergestuft bist. Entsprechend dieser Stufe müsstest Du dann KU für jedes der 3 Kinder zahlen.
VG Susi
Laut der Richterin beim OLG Frankfurt kann ich erst mit einer Änderung rechnen wenn das Kind 12 wird.
Muss halt sehen ob ich ein Gerichtsverfahren im nächsten Jahr mit leisten kann.
So bleibt es ja erstmal bei 5 Unterhalsempfängern.
Du meinst, den Unterhalt für die Ex mit dem älteren Kind. Susi meint aber die mit dem jüngsten Kind. Wenn das Kind drei ist, gibt es - grundsätzlich - keinen Unterhalt mehr für dessen Mutter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
