Es wurde damals mit ADS Diagnose usw. argumentiert. Sohne Mann hat dann leichte „Fit Macher“ bekommen. Notendurchschnitt liegt seit 4 Jahren bei 1-2 und ab Sommer kommt er auf die weiterführende Schule. Eigentlich müsste ich dann vor Gericht gehen. Scheue aber die Kosten usw.
Ich denke, dass die Chancen sehr gut stehen, den Betreuungsunterhalt loszuwerden. Ein offenkundig gut behandeltes ADS beim Sohn hält die Mutter doch nicht vom Arbeiten ab. Notfalls muss man dafür aber bis vor den BGH ziehen. Das muss man natürlich wollen und sich auch leisten können.
Im Grunde ist das doch nur ein weiteres Beispiel für die staatlich geförderte Faulheit der Frau, wobei den Richtern kein Argument zu blöd war, damit auch ja der Mutter Geld zugespielt werden kann.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
zu zahlen sind KU und BU (so erforderlich) ab dem Zeitpunkt der Trennung.
Im ersten Unterhaltsrang befinden sich alle Kinder und im 2. Unterhaltsrang die Mütter, die wegen der Betreuung eines Kindes Unterhalt bekommen.
Die erste Frage ist deshalb, ob es Gründe für BU gibt. BU ist auf alle Fälle zu zahlen, wenn eines oder beide Kinder unter 3 sind. Ist das nicht der Fall, dann geht es Hauptsächlich um die Betreuungsmöglichkeiten. Wenn die Kinder den gleichen Kiga besuchen, in dem in Mutter arbeitet, gibt es meiner Sicht kein Betreuungsproblem. Sollte ein Gericht dennoch einen Grund für BU sehen, dann sollte er in einem Vergleich befristet und abgeschmolzen werden, z.B. bis zum Schuleintritt des jüngsten Kindes.
Erschwert wird die ganze Sache dadurch, dass noch Unterhalt für die erste Ex zu zahlen ist, die mit Sicherheit auch noch die letzten beiden Jahre "ihr" Geld sehen will.
Die Frage ist deshalb wieviel Geld nach Abzug des KU noch für weitere unterhaltsberechtigte Personen überhaupt zur Verfügung steht. Ggf. tritt dann ein Mangelfall ein und die Mütter müssen sich das zur Verfügung stehende Geld teilen.
VG Susi
Hallo Zusammen,
ich habe das Urteil aus dem Jahre Januar 2019 noch mal rausgeholt.
Es wird darin überhaupt nicht Begründet warum noch Nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss.
Es ist ein Vergleich.
Wie könnte ich dagegen jetzt vorgehen?
Wegen der neuen Geschichte ist Madam sich noch immer nicht klar was sie jetzt möchte. Aktuell sieht es so aus das Sie bis August noch hier wohnt und ab dann wieder 30h Arbeiten gehen würde.
Aktuell sind wir uns einige das sie für beide Kinder je 350,-€ bekommt und ich die Differenz von 1540,-€ 30h zu 1900,-€ 40h zahle bis der kleinste 3 wird.
Kann natürlich sein das sie wieder zu ihrer Anwältin rennt. Diese hat bei der Ersten Trennung 1540,- für sie und 341,- jeweils pro Kind. Allerdings war da beide Kinder unter drei.
Wie könnte ich dagegen jetzt vorgehen?
Wenn sich die Umstände, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung geherrscht haben, gravierend geändert haben, kannst Du versuchen, den BU Unterhalt für die Exfrau ändern zu lassen. Wenn nicht, dann nicht.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Leider wird es nicht besser.
Meine Aktuelle Partner will jetzt Nägel mit Köpfen machen und ausziehen mit den beiden Kids.
Finanziell für mich sehr schwer zu Stämmen. Sie stellt sich jetzt vor eine Wohnung zu mieten (hat aber gar kein Einkommen) frühsten ab August.
Ich soll die Miete dafür bezahlen damit sie sich da schon mal anmelden kann und einrichten um dann auch die Kindergartenplätze zu bekommen (in der Kita wo sie dann arbeiten will).
Gleichzeitig soll ich aber noch hier alles weiterbezahlen, Kita Gebühren, Essen usw.) Kaution für die Wohnung soll ich natürlich auch bezahlen.
Unterhalt hat sie die Zahlen im Kopf die Ihr Ihre Anwältin mal gerechnet hatte ( passt leider so weit) da eines der Kinder noch keine drei ist dieser Unterhalt erheblich.
Klar ist das ich das Geld nicht habe, das 13.Gehalt und Bonus von 2020 bereits ausgeben sind. Rein rechtlich, wo soll ich jetzt das Geld dafür hernehmen?
13 Gehalt und Bonus (dieser ist nicht Garantiert und kein Ahnung ob dieser in 2021 nochmal kommt danke Corona) machen zusammen 8000,-€ netto aus was grob gerechnet 660,-€ im Monat wären.
Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen?
Hallo,
Wie alt sind die Kids?
Sie hat momentan kein Einkommen, lebt mit den Kids noch in der Wohnung und du zahlst momentan alles?
Wenn das so ist, hat sie erst Anspruch auf Unterhalt ab dem Zeitpunkt des Auszuges.
Und was den Unterhalt angeht, erst kommen die Kids und wenn noch Geld zu verteilen ist, dann sie.
Wer steht derzeit im Mietvertrag? Gemeinsam, dann müssen beide kündigen.
Hast du ein Schreiben, dass dieser Bonus freiwillig ist und hast du ihn in den letzten Jahren bereits erhalten? Wenn nicht, dann könnte dieser auch auf mehrere Jahre verteilt werden. Das würde das anrechenbare Einkommen senken.
Du nimmt das jahresnetto 13 Gehälter) plus 1/3 des Bonus. Davon ziehst du berufsbedingten Aufwendungen ab und die zus. Altersvorsorge.
Dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle und gehst eine Stufe runter, da du 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet bist.
Die Zahlbeträge für die Kids ziehst du von deinem Einkommen ab.
Dann erst kommt deine Nichtraucher an die Reihe.
Wann war die Trennung? Wenn ihr offiziell seit Dezember getrennt seid, dann hast du bereits ab Januar Steuerklasse 1 mit 1 Kinderfreibetrag.
Kannst du mit deinem „restgehalt“ überhaupt die Wohnung halten oder ist sie Eigentum? Bei Eigentum wäre noch ein wohnwertvorteil zuzurechnen und die Kredite können dagegengerechnet werden.
Sophie
Hallo Zusammen,
es ist ja soweit alles schon mal gerechnet wurden.
ich muss ihr 1190,- BU Zahlen bereinigt zahlen das sie kein Einkommen hat. Plus 341 je Kind 3/2
Gesamt müsste ich dann 2600,-€ Unterhalt zahlen bekomme allerdings nur 3200,-netto ausgezahlt, außer die letzten beiden Monate im Jahr plus Steuerrückerstattung.
Bonus kommt immer mit einem Schreiben das dieser Freiwillig ist und kein Rechtsanspruch hat.
Wohne im Eigentum (mir alleine) das ist mit Wohnvorteil und Gegenrechnung der Finanzierung bereits im Unterhalt gerechnet wurden.
Mein Frage sind.
- Muss ich einen Kredit aufnehmen um den BU zu zahlen? (der ausgezahlte Bonus von 2020 und 3.Gehalt sind bereits verbraucht)
- Macht es sind den Firmenwagen nicht mehr zu nutzen (300,- fiktiv auf das Gehalt gerechnet) oder ein Privates Auto anzumelden (hätte eins von der Oma was ich kostenlos bekommen könnte)
Danke
Wie Du das Geld für den BU aufbringst, ist Deine Sache. „Ich habe mein Gehalt schon ausgegeben“ ist kein Argument, um Unterhalt nicht zahlen zu müssen.
Und zum Firmenwagen: wegen der fünf Monate bis zum BU Ende solchen Aufwand zu treiben, nur damit vielleicht 200€ mehr bleiben? Würde das Dein Arbeitgeber überhaupt so kurzfristig ermöglichen (Firmenwagen sind normalerweise geleast über mehrere Jahre).
Danke Dir Celine.
Ich habe mein Gehalt schon ausgegeben“ ist kein Argument
- warum nicht?
Wer soll denn vorher Wissen das sich im Februar die Frau überlegt was neues anzufangen?
Wenn ich zu viel Geld überweise oder es falsch gerechnet wird kommt auch das Argument Geld ist bereits ausgegeben und kann nicht zurückgezahlt werden.
Firmenwagen kann ja zu Dienstlichen Zwecken weiter benutzt werden nur nicht für Private (bin im AD und zur Zeit im Homeoffice).
Wenn es sicher wäre das ich ab Dezember bzw. wenn Frau wieder Arbeitet statt den 1190,- an sie nur Differenz zu einer 30h Arbeit (ca. 1500,- netto) zahlen müsste würde ich überlegen mir das Geld zu leihen.
Wie ist es wenn Frau ab August wider Arbeitet, kann ich das dann voll anrechnen?
Hallo akoser,
Unterhalt hat sie die Zahlen im Kopf die Ihr Ihre Anwältin mal gerechnet hatte ( passt leider so weit) ...
Kannst du wenn möglich bitte mal genau diese Berechnung mit allen Ausgangsdaten und Zwischenergebnissen hier einstellen? Ob das nämlich wirklich so passt, sollten wir vielleicht hier in dieser Runde mal unabhängig überprüfen, statt dass du dich dabei auf die gegnerische Anwältin verlässt.
Dein Fall ist schließlich reichlich kompliziert, denn es geht ja nicht nur um die beiden kleinen Kinder und deine Demnächst-Exfreundin, sondern da gibt es auch noch ein unterhaltsberechtigtes Kind aus früherer Ehe samt langfristig festgelegtem Betreuungsunterhalt für deine Ex-Frau, nicht wahr?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo akoser,
Kannst du wenn möglich bitte mal genau diese Berechnung mit allen Ausgangsdaten und Zwischenergebnissen hier einstellen? Ob das nämlich wirklich so passt, sollten wir vielleicht hier in dieser Runde mal unabhängig überprüfen, statt dass du dich dabei auf die gegnerische Anwältin verlässt.
Dein Fall ist schließlich reichlich kompliziert, denn es geht ja nicht nur um die beiden kleinen Kinder und deine Demnächst-Exfreundin, sondern da gibt es auch noch ein unterhaltsberechtigtes Kind aus früherer Ehe samt langfristig festgelegtem Betreuungsunterhalt für deine Ex-Frau, nicht wahr?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Hallo Zusammen,
aktuelle will sie bis sie eine Wohnung gefunden hat im Haus mit Wohnen bleiben. Sie würde vorher gerne eine Wohnung anmieten aber ohne Gehaltsnachweis etwas schwierig vor allem in der Stadt.
Wir haben hier kein getrenntes Tisch/Bett - Bett wäre möglich ist ihr aber zu umständlich da die Kidds Nachts immer in die Betten wandern. Und wenn ich unters Dach gehen würde der kleinste der immer zu mir kommt dort nicht allein hinkommt. Auch Nutzt sie meinen Dienstwagen um ihre Wege zu erledigen (Spritt sparen)
Trotzdem will sie Unterhalt für die Kinde haben und sich auch.
Hier mal Zahlen
Mein Netto 4300,-
KV -860,-
BU -150,-
Kredit Haus -500,-
Abzug Kredit Firma -200,-
Firmenwagen wurde mit 300,- netto aufs Gehalt aufgeschlagen (Anwältin Ex) und mit 750,-€ brutto aufs Gehalt (1%)
Wohnvorteil wurde mit 500,- aufgeschlagen und mit Kredit (Altersvorsorge) gegengerechnet
dazu kommen 13.Gehalt 7000,- brutto
und ein nicht Garantierter Bonus 7000,- brutto
zusätzlich ca. 1500,- € Steuererstattung
aktuell bezahle ich alles komplett
Kika/Haus (gehört mir alleine) usw.
Bei Ihr steht aus Kindergeld nichts zu Verfügung, ab August will sie Vollzeit oder 30h wieder in ihrem Kika arbeiten wo dann auch die Kids Vollzeit untergebracht sind. Einkommen
Vollzeit ca. 1900,- netto oder 30h 1560,- netto.
Zur Zeit überweise ich 300,- so das sie aktuelle 300,- + 2x 219,- Kindergeld = 738,- zu Verfügung hat.
Könnt ihr was mit den Zahlen anfangen?
Gruß
akoser
Trotzdem will sie Unterhalt für die Kinde haben und sich auch.
Da sie die Kinder nicht in ihrer Obhut hat, hat sie keinen Rechtsanspruch auf Kindsunterhalt. Sie selbst hat mWn auch keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt solange ihr zusammen wohnt und die Kinder gemeinsam betreut.
Ob getrennt von Tisch und Bett oder nicht, spielt bei unverheirateten Paaren keine Rollen, da es sowieso keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt gibt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
zwischen nicht verheirateten gibt es keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, das ist richtig. Im konkreten Fall gibt es aber ein Kind unter 3 und dadurch hat die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
VG Susi
Hallo,
zwischen nicht verheirateten gibt es keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, das ist richtig. Im konkreten Fall gibt es aber ein Kind unter 3 und dadurch hat die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Auch wenn man noch zusammen unter einem Dach lebt und die Kinder gemeinsam betreut?
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Man kann Unterhalt in Geld und Geldeswert erbringen. Der Berechtigte kann die Zahlung einer Geldrente verlangen. Allerdings hat der Berechtigte dann keinen Anspruch mehr auf Kost, Logis und Co.
Unterhaltsleistungen erbringt er also sowieso schon, seit sie kein eigenes Einkommen mehr hat.
Die KM muss sich entscheiden, will sie Barunterhalt für sich, dann muss sie eben auch Miete, Strom usw zahlen und selbst für einen vollen Kühlschrank sorgen. Das ist in einem gemeinsamen Haushalt schwierig aber machbar.
Aber ihr muss der Zahl gezogen werden, dass sie beides bekommt. Vielleicht wäre eine Idee die gemeinsamen Kosten mal auszurechnen, ihren Unterhaltsanspruch dagegen zu rechnen und ihr mal zu zeigen, was bleibt. Und dann kann man beide Forderungen gegeneinander aufrechnen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke, erstmal.
Sie sagt das sie halt nur mit Unterhalt keine Wohnung bekommt.
Von daher Ostsee ja mein Problem, sie wollte schon das ich einen Mietvertrag mit unterschreibe oder dafür bürge.
Habe ich natürlich abgelehnt. Sie droht natürlich damit das sie eigentlich 1200,€ für sich bekommt und 680,-€ für die Kinder so das sie j eigentlich mit
Kindergeld auf 2300,-€ kommen würde. Allerdings stellt sie dann fest das sie unter 1100,—1200,-€ warm keine Wohnung findet.
Ich habe mal gelesen dS ich die Summe anrechnen kann den sie für eine Wohnung zahlen müsste, wenn sie dort hinziehen will. Diese Summe würde ihren geforderten Unterhalt ja aufheben.
Wie sieht es jetzt mit den Kindern aus. Muss ich für sie jetzt bezahlen so lange diese hier wohnen? Sie stellt diese Forderung.
Wie Situation aus wenn sie ab August arbeite, das wäre ja überobligatorisch so lange der jüngste noch keine drei ist.
Gruß
Wie sieht es jetzt mit den Kindern aus. Muss ich für sie jetzt bezahlen so lange diese hier wohnen? Sie stellt diese Forderung.
Definitiv nicht. Wer die Kinder nicht in seiner Obhut hat, kann für die Kinder keinen Kindsunterhalt verlangen.
Mit Wohnen unter einem Dach habe ich Erfahrungen gesammelt. Wir haben das nämlich 20 Monate lang betrieben. Während dieser Zeit bekam sie 70% vom Tabellenunterhalt DDT, damit sie Sachen für die Kinder einkaufen kann. Also Essen, Klamotten, Geschenke etc, pp. Geändert hat sich dadurch nicht viel. Das Geld hatte ich vor der Trennung auch für die Kinder ausgegeben. Sie bekam also Geld und ich habe für die Kinder nichts mehr bezahlt. Darauf wirds auch bei euch hinauslaufen.
Sie selbst bekam Trennungsunterhalt, vom diesem Unterhalt konnte ich aber eine Nutzungsentschädigung für mietfreies Wohnen einbehalten. Diesbezüglich wirds so laufen wie von LBM skizziert.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Dann muss sie eben ihre Familie fragen, ob da einer bürgt. Für die Kaution gibt es spezielle Bankbürgschaften. Oder sie muss mit dem körperlichen Auszug warten, bis ihre finanzielle Situation das zulässt. Du könntest auch mit ihr einen Vertrag aufsetzen, was ab dem Monat (ggf. anteilig) fließen wird, in dem wie auszieht.
Frag sie doch mal, wie sie sich die Finanzierung des Alltages praktisch vorstellt, solange ihr zusammen wohnt. Und wie läuft das denn aktuell? Gibst du ihr Geld zum Wirtschaften? Hat sie einen Kontozugriff?
LG LBM
Edit: Fehler berichtigt
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
vor Bürgschaften im Rahmen der Trennung kann ich nur ausdrücklich warnen. Gerade wenn eine gewisse Strittigkeit gegeben ist, kann dieser Schuss ordentlich nach hinten losgehen.
Wenn es böse läuft, dann musst Du für ausstehende Mietzahlungen der Ex gerade stehen. Im schlimmsten Fall auch für eine evtl. Räumung(-sklage). Der Unterhalt steht im Rangverhältnis vor anderem, da kann es passieren dass Du völlig unverschuldet und ie Insolvenz getrieben wirst.
Sie hat die Möglichkeiten zur ARGE zu gehen, eigene Wege zu beschreiten, um an eine Wohnung zu kommen. Es ist landläufig bekannt, dass eine Trennung nie einfach ist. Das muss sie jetzt lernen ... Und dabei wird sie noch mehr Hilfe bekommen, wie Du als Vater.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
