Hallo Zusammen,
kurze Beschreibung der der Situation.
Meine Freundin und ich hatten nach Trennung (hier davon berichtet und Hilfe bekommen) uns für 1 Jahr wieder zusammengefunden.
Jetzt möchte Sie doch wieder getrennte Wege gehen. Wir wollen dieses mal (nach dem Haus usw. beim Letzen mal bereits geklärt waren) ohne Anwälte auskommen.
Sie wohnt mit den Kindern noch bei mir und sucht sich jetzt eine Wohnung (70km weg) um dort mit den Kindern zu Wohnen und bei Ihrer alten Arbeit anzufangen.
Bis dies alles umgesetzt ist wohnt sie mit den Kindern bei mir.
Ab wann muss ich an die Kinder KU zahlen? Ich betreue diese hier ja zu gleichen Anteilen mit? (Kind 3 und 2)
Ab wann muss ich an sie BU zahlen?
Danke
Irgendwer muss für die Kinder einkaufen. Wenn ausschließlich sie das macht, bekommt sie einen sogenannten Barunterhalt. Der entspricht ungefähr 70% des Wertes der DDT. Wenn ihr euch alles Kosten, zB Warmmiete, Ausgaben für die Kinder teilt, bekommt sie bei der Trennung unter einem Dach nichts. Einen Anspruch auf KU an sich hat sie nicht, da sie die Kinder nicht in ihrer Obhut hat solange ihr zusammen wohnt.
BU bekommt sie nicht, wenn ihr euch die Betreuung teilt und noch zusammenwohnt. Danach bekommt sie den bis zur Vollendung des 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Danke für die schnelle erste Antwort.
Sie hat zur Zeit außer Kindergeld keine Einnahmen und ist noch in Elternzeit.
Ich bezahle alles.
Was wäre ein angemessener Barunterhalt? Sie möchte ab März ca. 30 Stunden in der Kika arbeiten. Dort wird sie bei ca. 1350,-netto liegen.
Ist das immer noch so, das ich den Betrag erstatten muss der Vor der Elternezeit verdient wurde? 1850,-ca. Differenz wären dann 500,-€ plus die Kinder.
Bis die Kinder 12 sind? (So zahle ich es aus meiner Ersten Ehe 345,- Mutter und 386 Sohn 11 Jahre) obwohl diese Vollzeit Arbeiten geht 1850 netto und vor der Geburt 2195,- netto)
Wann wird das jüngere Kind 3? Ich würde versuchen, den nachehelichen Unterhalt los zu werden, dann den für die angehende Ex und dann nur noch den KU zu zahlen. Ließe sich die Trennung herauszögern, bis kein BU mehr fällig wird?
Wenn du schon alles bezahlst, musst du keinen Unterhalt zahlen. Wenn sie auf Unterhaltszahlungen besteht, müsstet ihr konsequenterweise im gemeinsamen Haushalt getrennt wirtschaften.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM: wenn sie auf Unterhalt besteht, müsste sie sich auch an den Fixkosten beteiligen.
Aus welchem Grund wurde nachehelicher Unterhalt für die Ex ausgeurteilt? Was waren die Gründe? Betreuungsunterhalt ist gesetzlich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes befristet.
Ich betreue diese hier ja zu gleichen Anteilen mit? (Kind 3 und 2)
Hallo Akoser,
na ja, „zu gleichen Anteilen“? Es ist doch so, dass Du Vollzeit arbeitest, während sie in Elternzeit ist? Ich denke, im Zweifelsfall dürftest Du Dich schwer tun damit dazulegen, dass Du gleichwertig betreust, selbst wenn Du nun im Homeoffice bist.
Der Jüngste wird im Dezember 2021 3.
Kinder gehen beide Vollzeit in den Kindergarten, ich bringe diese morgens (da ist Mutter schon auf dem Weg zur Arbeit/Elternzeit wird vorzeitig beendet) und Sie holt am Nachmittag um 16:00Uhr ab.
Freitags muss ich nur bis 12:30Uhr Arbeiten
Der BU für Ex Ehe Frau ist auf Grund von Förderbedarf des Kindes bis zum 12 Lebensjahr zu zahlen.
Dann muss ich wieder klagen. Das geht jetzt schon 10 Jahre so. keine Chance bei Gericht bis in die 2.Instanz
Was ist denn mit dem Kind los, dass ein Betreuungsunterhalt wegen erhöhtem Förderbedarf des Kindes zu zahlen ist? Ein 12 Jahre altes Kind braucht doch keine umfassende Betreuung mehr.
Wieso musst du wieder klagen, wenn der Unterhalt bis zum 12ten Lebensjahr des Kindes ausgeurteilt wurde?
@ Max: dss meine ich ja mit getrenntem Wirtschaften.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Laut OLG muss eine Mutter bis zum Ende der Grundschulzeit bzw. bis zu einem Alter von 12 Jahren nicht voll arbeiten. Und Betreuungsunterhalt kann nicht befristet werden. Von daher muss ich wieder vor Gericht gehen.
Beim aktuellen Fahl will die Mutter ab März wieder 30h arbeiten gehen und wird daher um 07:00Uhr bereits das Haus verlassen haben und ich bringe die Kids in die Kika von wo diese dann um 16:00Uhr von der Mutter abgeholt werden. Ich muss bis 17:00Uhr arbeiten und Freitgas bis 12:30Uhr. So das der Betreuungsanteil gleich viel ist.
Laut OLG muss eine Mutter bis zum Ende der Grundschulzeit bzw. bis zu einem Alter von 12 Jahren nicht voll arbeiten.
Das stimmt einfach nicht. Der BGH hat sich diesbezüglich eindeutig geäußert: Es gibt kein Altersmodell. Es kommt immer auf die genauen kindbezogenen Umstände an, die die Mutter angeblich vom Arbeiten abhalten. Diese Umstände müssen detailliert vorgetragen werden.
Was liegt bei Deinem Kind vor ?
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
So wie ich es aber hier lese gibt es ein konkretes Urteil, dass, mit welcher Begründung auch immer, den BU für das Kind bis zum 12. Lebensjahr ausgedehnt hat. Ist das richtig?
Nein, das Urteil bezieht sich in Arkosers Fall auf nachehelichen Unterhalt.
prinzipiell gibt es keinen BU, wenn das Kind nicht unter 3 ist.
Das ist so nicht richtig. Der Gesetzgeber spricht in 1615l ausdrücklich von „mindestens“ drei Jahren:
„Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.“
Es ist schwer zu sagen, was hier ein guter Rat wäre. Ein nachehelicher Unterhalt bis zum 12ten Lebensjahr des Kindes zwecks Kinderbetreuung ist natürlich schon ein starkes Stück. Ohne Ehe wird man die nie bekommen. In so einer Situation ist es auch fraglich, wie es weiter geht. Das OLG will wohl der Mutter Geld zukommen lassen.
Ich würde an deiner Stelle versuchen mit deiner aktuellen Partnerin weiter unter einem Dach zu bleiben, wenn irgendwie darstellbar. Sonst zahlst du demnächst Unterhalt an 3 Kinder und ggf. sogar 2 Frauen (die Berufstätigkeit bei Kindern unter 3 ist überobligatorisch).
Es ist schwer zu sagen, was hier ein guter Rat wäre. Ein nachehelicher Unterhalt bis zum 12ten Lebensjahr des Kindes zwecks Kinderbetreuung ist natürlich schon ein starkes Stück. Ohne Ehe wird man die nie bekommen. In so einer Situation ist es auch fraglich, wie es weiter geht. Das OLG will wohl der Mutter Geld zukommen lassen.
Ich würde an deiner Stelle versuchen mit deiner aktuellen Partnerin weiter unter einem Dach zu bleiben, wenn irgendwie darstellbar. Sonst zahlst du demnächst Unterhalt an 3 Kinder und ggf. sogar 2 Frauen (die Berufstätigkeit bei Kindern unter 3 ist überobligatorisch).
Mit der ersten war ich verheiratet daher auch diese OLG Frankfurt Urteil. Das war schon das zweite mal vorm OKG deswegen. Beim ersten Mal wurde ich auf 850,/€ verdonnert. Erst durch die neue Partnerin und den zwei Kids und das sie beschissen hatte wurde es reduziert.
Mit der aktuellen Partnerin bin ich nicht verheiratet.
Zur Zeit sieht es so aus das sie wieder in die Stadt ziehen will und dort wieder in der Kika zu arbeiten wo dann auch die Kids unterkommen und die dann 1350,- € netto verdient. Gehe ich richtig in der Annahme das ich dann 500,-€ BU (1850,-€ hat sie vorher verdient)zu zahlen habe? Auch wenn die Kids über drei sind? Denke wenn sie vor Gericht gehen würde mit zwei Kids würde der Richter ihr keine 40h Woche aufbrummen bis die Kinder aus der Grundschule kommen.
Nee das ist so kein Selbstläufer. Wenn ein Kind besonderen Betreuungsbedarf hätte. Aber die Kids mit zur Arbeit zu nehmen, sie dort betreuen zu lassen und sie nachmittags wieder mitnehmen, ich wüsste nicht was da BU über das 3. Lj hinaus rechtfertigen würde.
Wie wäre es mit einer überschlägigen Berechnung hier?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Solange hier nicht offenbart wird, WARUM der BU so ungewöhnlich lang gewährt wurde, kann man dazu einfach nichts sagen. Diesbezügliche Fragen werden nicht beantwortet.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Solange hier nicht offenbart wird, WARUM der BU so ungewöhnlich lang gewährt wurde, kann man dazu einfach nichts sagen. Diesbezügliche Fragen werden nicht beantwortet.
Es wurde damals mit ADS Diagnose usw. argumentiert. Sohne Mann hat dann leichte „Fit Macher“ bekommen. Notendurchschnitt liegt seit 4 Jahren bei 1-2 und ab Sommer kommt er auf die weiterführende Schule. Eigentlich müsste ich dann vor Gericht gehen. Scheue aber die Kosten usw.
