Hm,
auf Anhieb nein. Aber was soll dir das bringen? Willst du ihr Arbeit machen oder hoffst du drauf, dass sie vergisst den Scheck einzulösen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Habakuk,
fällt irgendjemandem ein rechtliches Argument ein das dagegen spricht KU per Scheck an die KM zu zahlen (natürlich jeweils per Einschreiben zugestellt).
Dasselbe Gegenargument, das auch gegen die übliche Überweisung greifen würde, wenn die Gegenseite es nicht so haben will: Das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind auf Euro lautende Banknoten. Um Wikipedia zu zitieren: "Die übrigen Zahlungsmittel erfüllen nicht die Voraussetzungen eines gesetzlichen Zahlungsmittels, insbesondere ist mit ihrer Verwendung kein Annahmezwang für Gläubiger verbunden." Die Ex könnte also die Annahme der Zahlung per Scheck verweigern, ohne dass sie dafür eine besondere Begründung liefern muss.
Eine praktische Überlegung noch: Mit dem Einschreiben kannst du nur nachweisen, dass ein Umschlag bei Madame angekommen ist. Was aber willst du tun, wenn sie irgendwann behauptet: "Der Habakuk, der ist mit dem Unterhalt in Verzug - denn im Umschlag für den aktuellen Monat war diesmal gar nix drin ..."? Wenn sie dir richtig eins überbraten will, so von wegen Unterhaltsprellerei und so, dann spielt sie dieses Spiel mit dir just dann, wenn sie weiß, dass du am Tag vorher für ein paar Wochen in Urlaub geflogen bist, damit du auch ja keine Möglichkeit hast, die Sache kurzfristig zu regeln.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich fürchte die Idee fusst auf einer "Empfehlung" im Nachbarforum. Da soll diese Aktion erzwingen, dass sie Ex auch andere Briefe annimmt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das jemand schon so vesucht hat und vor Gericht damit durchgekommen ist keinen KU nachzahlen zu müssen,wenn die KM diese Schreiben doch nicht annimmt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich habe im Hinterkopf, dass dies bereits einmal ausgeurteilt wurde, finde aber leider gerade keinen Link bzw. ein Aktzenzeichen.
Daher aus der (vermeintlichen, unbelegten Erinnerung):
Dem Unterhaltsempfänger kann es nicht zugemutet werden noch Gebühren aufzubringen, um die inzwischen unübliche Zahlung mittels Scheck zu aktzeptieren. Weiterhin gibt es eine gesetzliche Regelung, zu wann der Unterhalt fällig ist, sprich, der Scheck muss entsprechend früher versandt werden, dann noch die Zeit bis er dem Konto gutgeschrieben wurde ... hinzu der unübliche Zahlungsweg. Da sind verlorende Klagen vorprogrammiert.
Wenn es nur darum geht, Schreiben/Dokumente belegbar zuzustellen, dann würde ich den Gerichtsvollzieher wählen. Die Zustellung kostet zwischen 15~20 Euro, und man bekommt eine nicht angreifbare Zustellurkunde.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
ungeachtet der bereits genannten Argumente taucht ein Scheck nach meiner Kenntnis (ist Jahre her seit dem letzten Mal) auf dem Kontoauszug nur mit dem Text "Scheckeinzug" auf. Was der Aussteller als Verwendungszweck draufgeschrieben hat, interessiert die Bank nicht. Der Nachweis, dass es sich um Unterhalt für eine bestimmte Person und einen bestimmten Monat gehandelt haben soll, ist im Nachhinein daher nicht einfach zu führen.
Grüssles
Martin
(der sich immer wieder wundert, welche Probleme manche Mitmenschen sich absichtlich aussuchen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Genau ein solches Urteil würde mich interessieren.
Der Hintergrund: Der betroffene KV ist mit einer hExe gesegnet die sofort unverschämte Briefe mit Vollstreckungsandrohungen schreibt sobald der KU auch mal nur erst am 2. eines Monats auf dem Konto ist.
Der KV möchte ihr gerne zeigen wie gut es ihr doch damit geht - denn sie hat ihr Konto bei einer weit entfernten Bank (im Wohnort ihrer Lovers) - und müsste den dann dort erst einreichen.
Ja, das ist eine der KM die es erfolgreich geschafft hat die Kinder dem KV komplett zu entfremden - und zusätzlich wohl nach der letzten KU-Klage stink sauer ist:
KV hat freiwillig Stufe 5 Tituliert, KM war das nicht genug und hat eine RAtte gefunden die ihr Stufe 7 ausgerechnet hat. Nur dumm das das Gericht nur auf Stufe 4 kam .....
Das ist doch Kinderkacke. Nur weil der betreffende Vater über dieses Stöckchen springt muss er sich das Leben doch nicht noch schwerer machen. Was hindert ihn denn daran, den Unterhalt am 1. zu zahlen, das wäre doch das einfachste? Sofern das überhaupt irgendwo verbindlich vereinbart ist.
Moin,
Der Hintergrund: Der betroffene KV ist mit einer hExe gesegnet die sofort unverschämte Briefe mit Vollstreckungsandrohungen schreibt sobald der KU auch mal nur erst am 2. eines Monats auf dem Konto ist.
wenn ein Urteil oder ein Titel existiert, in dem steht, dass der KU am 1. des Monats auf dem Konto zu sein hat, ist das eben so und durch den UH-Pflichtigen sicherzustellen; notfalls mit einer Überweisung am 28. des Vormonats. Wenn dergleichen nicht existiert, kann er "unverschämte Briefe" kommentarlos ins Altpapier entsorgen. Wo ist das Problem?
Der KV möchte ihr gerne zeigen wie gut es ihr doch damit geht - denn sie hat ihr Konto bei einer weit entfernten Bank (im Wohnort ihrer Lovers) - und müsste den dann dort erst einreichen.
wer Lebenszeit für solche Kinderkacke einsetzen kann, indem er seine Ex mit Schecks "bestraft", sollte sich selbst in psychologische Behandlung begeben.
Just my 2 cents
Martin
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Hallo Martin,
nunja, sicherlich wäre die Beschwerde der KM angebracht, wenn sie sich selber penibel an ihre Pflichten halten würde.
So genau ist sie aber nur, wenn es um ihre "Rechte" geht, bei Pflichten sieht sie das sehr viel entspannter.
So hat besagter KV z.B. nur dadurch erfahren das eines der Kinder die Schule gewechselt und gleichzeitig eine Klasse widerholt hat, als ihm aufgefallen ist das auf dem Zeugniss das die KM nach mehrfacher Aufforderung geschickt hat eine andere Schule, aber die selbe Klasse stand wie auf dem letztjährigen.
Von daher kann ich den Groll des KV schon verstehen.
Moin habakuk,
So hat besagter KV z.B. nur dadurch erfahren das eines der Kinder die Schule gewechselt und gleichzeitig eine Klasse widerholt hat, als ihm aufgefallen ist das auf dem Zeugniss das die KM nach mehrfacher Aufforderung geschickt hat eine andere Schule, aber die selbe Klasse stand wie auf dem letztjährigen.
Von daher kann ich den Groll des KV schon verstehen.
das mag ja sein - nur wird das nirgends gegeneinander aufgerechnet wie in der Sandkiste, wo die Kindergartentante danach fragt, wer wem das Förmchen weggenommen und wer in wessen Eimerchen gepinkelt hat.
Wenn die KM so drauf ist wie beschrieben, bezeichnet sie die Scheckzahlung als Ersatz für irgendwelchen Mehraufwand oder als längst überfällige Darlehensrückzahlung - und schickt anschliessend den Gerichtsvollzieher los, um den fehlenden Unterhalt zu pfänden. Viel Spass dabei.
Grüssles
Martin
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