Du bist ein Schisser
Welchem Umstand entnimmst du Charmeur jetzt wieder diese These?
Ich würde das eher Ahnungslosigkeit nennen und den Wunsch meine Position durch Wissen zu verstärken.
Schließlich zünde ich mittlerweile lieber 3 € an als ihr 2 € zu schenken.
Aber dein Rat ist trotzdem hilfreich. Danke dir.
...
Ich habe meinen RA noch nicht erreicht aber würdet ihr diese Formulierung:
Die Antragsgegnerin wird um Mitteilung binnen 3 Wochen gebeten, ob sie beabsichtigt die Berufung auf eigene Kosten weiter zu betreiben.
auch so lesen, dass bei Nichtmitteilung das (OLG)-Verfahren eingestellt wird?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ich habe meinen RA noch nicht erreicht aber würdet ihr diese Formulierung:auch so lesen, dass bei Nichtmitteilung das (OLG)-Verfahren eingestellt wird?
Nö, glaube ich nicht. Dann gibts eine Erinnerung, und dann wird das Gericht einen Beschluss fassen. Mönsch beppo, sooo schnell mahlen die Mühlen doch nicht.
*Ironie an* das wäre nur so wenn ein Mann eine Klage wegen Reduierung von Unterhalt eingereicht hätte *Ironie aus*
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
ReHi,
Hat mein RA auch gesagt.
"Hexe will das Verfahren auf eigene Kosten fortsetzen"
"Ja, aber die Frist ist doch abgelaufen?"
"Dann reichen sie eben Beschwerde ein"
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie jetzt?!
"Hexe will das Verfahren auf eigene Kosten fortsetzen"
ist das so oder ist es eine mögliche Befürchtung?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Es ist die telefonische Aussage von RAtte an meinen RA.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
na mal sehen ob ich dafür den passenden Smiley finde...
warte mal...
gabs nicht mal einen der k*
na gut dann eben den hier
:starwars:
Gut Glück für dich, beppo und Kopf hoch
ligr ginnie
(ich meine das was sie von dir bekommt und das was dir bleibt, bei deinem Job, der sicher kein Spaziergang ist, steht doch in einem Verhältnis, was sie nun nicht wirklich benachteiligt... )
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ja Ginnie, arbeitende Frauen wie Du und ich wissen solche Werte zu schätzen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke euch, ihr beiden!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Es ist die telefonische Aussage von RAtte an meinen RA.
Dir ist aber schon klar, dass eine solche Ansage im Zweifelsfall nicht mehr ist als hohles Wortgeklingel, damit die Gegenseite zuckt und zahlt? Manchen Exen ist das Prozessieren um jeden Cent derart zur zweiten Natur geworden, dass sie es ohne täglichen Anwaltskontakt gar nicht mehr aushalten; der Anwalt wird damit zu einer Art unverzichtbarem Seelsorger. Meine Ex ist damals in ein richtig tiefes Loch gefallen, als es nix mehr zu prozessieren und zu verhandeln gab; da war der wesentliche Lebensinhalt von heute auf morgen einfach weg.
Von einer solchen Ansage würde ich mein weiteres Handeln jedenfalls NICHT abhängig machen. Das soll Madame natürlich nicht daran hindern, ihr "Recht" auf allen nur denkbaren Wegen trotzdem einzuklagen. Aber manche brauchen nun einmal die Ohrlaschen eines verlorenen Gerichtsverfahrens, um auf dem Teppich der Realität anzukommen; Dein Exchen ist diesbezüglich (noch) zu "erfolgsverwöhnt".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Beppo,
besser geht es doch nicht. Sie hat endlich auch mal was zu verlieren.
gruß,
Michael
Hi Beppo,
entschuldigung wenn ich mich einmische, aber ich habe eines nicht verstanden:
Du hast geschrieben, das Verfahren sei in Revision? Oder Berufung? Ganz oder teilweise?
Dann ist das Urteil nicht rechtskräftig, und Abänderungsklage ist nur gegen rechtskräftige Urteile möglich.
Alles andere ist im laufenden Verfahren vorzubringen.
Wenn das angefochtene Urteil vor dem 1.1.2008 ergangen ist, müssen die Änderungen im Unterhaltsrecht (hier Vorrang des KU) im Berufungsverfahren durch das Gericht sozusagen von Amts wegen eingerechnet werden.
Gruß Ralf
Hallo Ralemb,
so ganz eindeutig kann ich das auch nicht sagen.
Ich glaube, es ist eine teilweise Berufung, das Urteil ist nach der Berufung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden.
Dann ist das Urteil nicht rechtskräftig, und Abänderungsklage ist nur gegen rechtskräftige Urteile möglich.
Auch wenn er noch keine Klage eröffnen kann, so hat er mich aber doch wohl schon mal in Verzug gesetzt. D.h. er kann nun in aller Ruhe den Prozess abwarten. Ich muss dann rückwirkend bis Mai bezahlen. Kann aber nicht im Gegenzug den EU senken lassen. Ich bin wieder der Gekniffene.
Alles andere ist im laufenden Verfahren vorzubringen.
Das habe ich auch noch nicht verstanden. Ich dachte, es ginge in Berufung ausschließlich um die angefochtenen Bestandteile des ursprünglichen Urteils. RAtte kommt aber inzwischen mit völlig neuen Sachverhalten aus dem Busch und mein RA sagt, das ginge auch. Jedenfalls im Fam.recht (und solange es gegen Väter geht).
Ich verstehe jedenfalls immer weniger. :exclam:
Wenn das angefochtene Urteil vor dem 1.1.2008 ergangen ist, müssen die Änderungen im Unterhaltsrecht (hier Vorrang des KU) im Berufungsverfahren durch das Gericht sozusagen von Amts wegen eingerechnet werden.
Ist es nicht. Es ist vom August 2008.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
also Berufung, nicht Revision?
Was ist denn abgeschlossen, was schwebt?
In der Berufung kann das Gericht ein völlig neues Urteil fällen, das kann ganz anders aussehen als in der ersten Instanz.
Warum solltest du nicht vorbringen können, dass du ab xx.xx. höheren KU zu leisten hast, der Zahlbetrag von deinem Einkommen abzusetzen und der EU ab diesem Zeitpunkt neu festzusetzen ist?
Gruß
Ralf
Moin Ralf,
also Berufung, nicht Revision?
Yepp, wobei mir der Unterschied auch nicht ganz klar ist.
Was ist denn abgeschlossen, was schwebt?
Abgeschlossen sind diverse Umgangs- und KU/TU Verfahren.
Angefochten wurde das Scheidungsverfahren. Sie sagt, sie kann den geforderten 400,-€ Job nicht machen und will deswegen mehr Geld.
In der Berufung kann das Gericht ein völlig neues Urteil fällen, das kann ganz anders aussehen als in der ersten Instanz.
Warum solltest du nicht vorbringen können, dass du ab xx.xx. höheren KU zu leisten hast, der Zahlbetrag von deinem Einkommen abzusetzen und der EU ab diesem Zeitpunkt neu festzusetzen ist?
Ja, mein RA sagte mir gestern, dass ich zwar keine eigene Berufung mehr einlegen könne aber ne Anschlussberufung mit eigenen Forderungen ginge noch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
so wie ich es in Erinnerung habe, ist das wohl eine Instanzenfrage. Berufung hat den Sinn, einerseits Rechtsbehelfsverfahren zu sein, als auch neue Erkenntnisse ins Spiel bringen zu können.
Bei Revision geht es um die Verletzung von materiellem oder formellem Recht und das meist eine Instanz höher.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
also Berufung, nicht Revision?
wobei mir der Unterschied auch nicht ganz klar ist.
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile mit dem Ziel der Überprüfung auf Rechtsfehler. Neue Tatsachen können im Revisionsverfahren nicht eingebracht werden. Eine Revision ist in Zivilsachen nur beim BGH möglich.
Hingegen können mit der Berufung auch neue Tatsachen angebracht werden. Somit würde die angefochtene gerichtliche Entscheidungn icht nur hinsichtlich der Rechtsanwendung überprüft werdern, sondern kann auch eine neuerliche Beweisaufnahme zum Inhalt haben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Angefochten wurde das Scheidungsverfahren. Sie sagt, sie kann den geforderten 400,-€ Job nicht machen und will deswegen mehr Geld.Ja, mein RA sagte mir gestern, dass ich zwar keine eigene Berufung mehr einlegen könne aber ne Anschlussberufung mit eigenen Forderungen ginge noch.
Hallo,
das klingt doch gar nicht so übel. Die Zeit spielt für dich, da die Betreuung des ach so problematischen Kindes mit dessen seit dem Ersturteil gestiegenen Alter weniger aufwendig wurde. Also kann sie nicht nur nen 400€-Job ausüben sondern sogar Halbtags, da gebt ihr z.B. 1000€ an erzielbarem Einkommen vor. Fleissig geeignete Jobangebote aus Zeitungen und dem Netz sammeln. Eine zeitliche Begrenzung sollte auch wieder angestrebt werden.
/elwu
Ja, ich werde dann doch nochmal Luft holen, Anlauf nehmen und mich nicht mehr nur auf die Abwehr ihrer Forderungen beschränken, sondern auch meine Forderungen in den Fokus zu rücken.
Bedankt!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi beppo
genau so: nicht nur reagieren, sondern (auch) agieren.
Wünsch dir viel Erfolg!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
