@ LBM
woaßd lbm omai unbascheidgbar immer unabsteigbar ... wennst jetz mid´m lesen fertig bisd, sog i da oans,
Hertha BSC Berlin wird diese Saison nicht absteigen, darauf verwettte ich mein Kopf gegen eine Wurstsemmel, mit bairischem Senf drauf.
Wos wett ma???
LG Birgit
Mein "Dilemma" ist folgendes: Ich möchte das einfach schon im Vorfeld abklären, mir ist schon klar, mein Ex-Mann ist ohne Abänderungsklage ab dem 18. unserer Tochter selbst zu 300,00 € KU verpflichtet, und unsere Tochter könnte das auch einklagen. Was sie natürlich niemals im Leben machen würde, sie liebt ihren Paps. Mein Unterhaltsanteil würde evtl. als Barunterhalt für Miete und Verpflegung verrechnet werden.
Hallo,
die Miete und die Verpflegung könnte ja auch mit dem Kindergeld abgegolten werden. Ich gehe mal davon aus, dass Du weiterhin Kindergeld für Eure Tochter beziehen wirst. Ich bin kein Richter, sehe es aber auch so wie meine Vorschreiber: Vorerst den Unterhalt teilen und dann die 1:3 - Regelung von Beppo.
Gruß,
Bella
Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)
Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)
Hallo Zusammen!
Das würde ich, gelinde gesagt, für ne Sauerei halten, denn danach müsste der Vater, obwohl er, bei fast gleichem Netto, 4 Kinder zu unterhalten hat, mehr bezahlen als Amitica, die nur 2 Kinder versorgt.
Andersrum müsste aber die Mutter den höheren Unterhaltsbeitrag mittragen, obwohl sie mit den anderen Kindern nichts zu tun hat.
In diesem Fall erfolgt kein Vorwegabzug, da es keine gemeinsamen Kinder sind und Vater kein Mangelfall wird.
Aller höchstens könnte man Prozentual den Einsatzbetrag zur Quotelung herausrechnen - siehe BGH Urteil vom 09.01.02 XII ZR 34/00.
Nachlesen kann man die verschiedenen Möglichkeiten der Berechnung:
http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0302/s95-99.pdf
Grüße,
kosmos
Hallo Kosmos,
sorry aber das
Andersrum müsste aber die Mutter den höheren Unterhaltsbeitrag mittragen, obwohl sie mit den anderen Kindern nichts zu tun hat.
ist doch Unsinn!
Zumindest nach menschlichem Ermessen
Es ist doch völlig normal, dass ein Unterhaltspflichtiger, der mehr Berechtigte zu versorgen hat, weniger Geld pro Kind aufwenden kann, als jemand mit weniger Kindern.
Deswegen wird in der DT ja auch herauf bzw. herab gestuft.
Dass das immer zu Lasten des Unterhaltsempfängers geht ist logisch aber nicht falsch.
Und dass die Mutter eines Volljährigen "Kindes" eben einen höheren Anteil am Unterhalt tragen muss, wenn das verfügbare Einkommen des Vaters geringer ist, ist auch logisch.
Das wäre ja auch so, wenn er von vornherein weniger verdienen würde.
Ob die Justiz, namentlich der BGH so einen Blödsinn verlangt weiß ich nicht. (Die Erfahrung spricht dafür!)
Aber Unter Leuten die eine vernünftige und gütliche Einigung anstreben sollte das ausgeschlossen sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
die Diskussion ist spätestens dann redundant, wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist. Dann kräht ja auch kein Hahn mehr danach, ob der eine Elternteil was dafür kann, dass der andere Elternteil noch minderjährige Kinder haben. Die gehen dann vor, Punkt.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
die Diskussion ist spätestens dann redundant, wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist. Dann kräht ja auch kein Hahn mehr danach, ob der eine Elternteil was dafür kann, dass der andere Elternteil noch minderjährige Kinder haben. Die gehen dann vor, Punkt.
LBM
Hallo liebe LBM und natürlich auch Ihr anderen Lieben,
da mir der Begriff "redundant" nicht wirklich geläufig war , ganz ehrlich gesagt konnte ich so rein gar nichts damit anfangen hab ich mal gegoogelt. Ich habe folgendes finden können: "überreichlich, üppig, weitschweifig, unbrauchbar, überflüssig, mehrfach"
Liebe LBM, ich glaube kaum das die Diskussion spätestens "dann" überflüssig wäre, wenn das Kind nicht mehr "privilegiert " ist. Vorausschickend, deine Definition von "nicht mehr privilegiert" ist bezugnehmend auf das Alter der " privilegiert" `en Kinder aufzufassen.
Unsere Kids sind mit Erreichen des 19. Lebensjahres nicht zwangsläufig gleich mal "erwachsen", und können für deren eigenen Lebensunterhalt gleichermaßen sorgen. Wie bereits erwähnt, unsere Tochter besucht gerade mal die Q 11, da werden noch einige Jahre an finanzieller Unterstützung auf mich bzw. den Paps zukommen. wenn nach dem Abitur das Studium ansteht.
Eines jedoch, und das muss ich nun so deutlich klar legen, wurmt mich etwas liebe LBM. Warum, und das erfrage ich nicht weil ich mich über den KU finanziert hätte, oder gar eine "Umgangsboikotöse " jemals gewesen war, warum bei aller Liebe bist du eigentlich der Meinung die minderjährigen Geschwister würden "vorgehen"? Es geht nicht ums "Geld" liebe LBM, glaube mir dahingehend werden mein Exmann und ich eine Lösung finden, ich verstehe nur deinen Gedankengang nicht.
Ist ein Kind weniger wert, weil es 18 wird? Auf´s Gymnasium geht und jedes zweite WE den so minder "privilegierten" Halbgeschwistern bei den Hausaufgaben hilft und mit den geliebten "Halbgeschwistern" emsig lernt? Parat steht wenn Paps mit Ehefrau weggehen will, und Töchtings gerne auf die drei Kids aufpasst?
Soll Töchtings das jetzt einstellen, weil weniger "privilegiert " ?
Aber ich komm jetzt mal auf den Punkt. Mir geht´s nicht primär um´s Geld, ich glaub das dürfte klar geworden sein. Ich frage mich nur warum man bis zum 18. Lj des Kindes alles selbst regeln soll, (ohne Streit) damit das Elternverhältnis nicht gestört wird, wir wollen ja alle bitte auf der Elternebene bleiben, und anschließend soll dann bitte das volljährige Kind alles selbst in die Hand nehmen, und Dinge regeln, welche vorher ja schön brav aussen vor bleiben sollten.
Deine Argumentation und ich wiederhole mich gerade in deinem Fall wieder gerne, ich schätze dich im höchsten Maße, erschließt sich mir trotztdem nicht.
A.
Hallo Amitica,
der Begriff der Privilegierung ist nicht von mir erfunden. Er bezeichnet die unterhaltsberechtigten Kinder, die unter 21 sind, sich in allgemeiner Schulausbildung befinden und noch zu Hause wohnen. Sobald einer dieser Aspekte wegfällt, ist es nicht mehr privilegiert. Die Folge ist, dass es in der Unterhaltsrangfolge nach den noch privilegierten Kindern und den Ehegatten/unterhaltsberechtigten Müttern im 3. Rang kommt und der SB ihnen gegenüber beträgt dann 1100 Euro.
Bei Deiner Tochter wird also mit Abschluss des Abiturs die Privilegierung wegfallen. Daher war der zitierte Ausspruch nicht als Provokation meinerseits gedacht, sondern ich wollte damit darauf hinweisen, dass es eine Absprache oder Neutitulierung wird, die nur für kurze Zeit Bestand haben wird.
Lieben Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
ich hatte gerade diesen Ausdruck als Provoktion aufgefasst und war mir des Hintergrundes wirklich nicht bewußt. Ich möchte mich bei dir in aller Form entschuldigen.
Amitica
Hallo Amitica,
kein Problem, ich bin nicht so sensibel und es war ja auch missverständlich, wenn man den Begriff "Privilegierung" im Zusammenhang mit Unterhaltsrecht nicht kennt. Das hatte ich vorausgesetzt, sorry.
:prost:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
:redhead: Liebe LBM...
ich hab mich da wirklich, und das muss ich zugeben.... auf das "privilegiert " eingeschossen, das hab ich einfach nicht für mich nachvollziehen können....
Danke jedenfalls für´s nicht 🙂 böse sein
amitica
War was? 😉
Ich wünsche euch trotzdem ne gute Lösung. Irgendwie....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Ihr Lieben,
ich habe mit meinem Ex-Mann vor ein paar Tagen ein gutes Gespräch geführt, und ihm vorgeschlagen den KU für Töchting auf der Basis beider Einkommen ab dem 18. von Töchting neu ausrechnen zu lassen.
Titel geht selbstverständlich, auch in Absprache mit Töchting an Paps zurück. Meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate sowie Testabrechnungen für die Monate bis zum 18. habe ich meinem Ex-Mann bereits übergeben.
Ein guter Bekannter meines Ex-Mannes ist ja Anwalt, und wird die Unterhaltsberechnung durchführen, ich denke wir sollten da jetzt wirklich nicht gutes Geld für "schlechte" Anwälte zum Fenster raus werfen.
Meine Frage wäre nun Folgende: Wenn das "Ergebnis" vorliegt, dürfte ich euch dieses zum einfachen Gegenrechnen betreffend Plausibilität etc. kurz reinstellen? Wie gesagt, ich möchte kein Anwaltsgedöns lostreten, hätte nur einfach gerne einen Gegencheck, ihr kennt euch da ja bestens aus, wenn das passt ist der "Käse gegessen" wie wir Bayern halt so gerne sagen...
Ich wünsch der lieben LBM gute Nerven *g* ein Punkt ist mehr als gar keiner 😉 Allen Rheinländern viel Aspirin in der Hausapotheke, allen anderen lieben Forumsjecken viele Rollmöpse *g* von heute bis morgen, und dem Rest der lieben Forengemeinde einen schönen Tag vorm Fernseher.... ja!!! mia schaun hoid Olympia!!! Ois guade am "Lach" i gfrei mi füa di!!!!
Amitica
Klar, wenn du sie hast stell die Berechnung anonymisiert hier rein.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
