Hallo alle zusammen!
Mein Mann ist mit mir in 2. Ehe verheiratet. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Er zahlt für weitere 3 Kinder aus 1.Ehe KU.
Nun ist es so, dass in unseren gemeinsamen Steuererklärungen meine Erstattung durch seine Nachzahlungen "aufgefressen" werden. Wir möchten gerne einen Aufteilungsbescheid beantragen, sprich ich würde meine Erstattung bekommen und er müsste nachzahlen. Das unterm Strich das Ergebnis gleich bleibt ist klar, aber können wir die Nachzahlung heranziehen und sein Netto damit weiter bereinigen?
Besten Dank und viele Grüße
invasion
Moin,
ich schließe aus deinen Worten, dass ihr Stkl. 3/5 habt.
Das Problem ließe sich durch die Stkl. 4/4 verhindern.
Auch das kommt am Ende, nach dem Steuerbescheid wieder auf das selbe hinaus aber der Lohnzettel verspricht nicht mehr, als man am Ende hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo!
Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.
Es geht mir nicht um unsere Steuerklassen.
Aber man kann ja trotz Zusammenveranlagung einen Aufteilungsbescheid beantragen, in dem dann detalliert nachgewiesen kann, wieviel einer eventuellen Steuererstattung oder Nachzahlung auf die Ehefrau, bzw. Ehemann entfällt.
Angenommen wir würden als zusammenveranlagtes Ehepaar eine Erstattung von insgesamt 500,- EUR bekommen. Dies würden dadurch zustande kommen, dass die Ehefrau eigentlich 3.500,- EUR zurück bekommen würde, aber der Ehemann 3.000,- EUR nachzahlen müsste.
Diese 3.000,- EUR Nachzahlung des Ehemannes würden durch den Aufteilungsbescheid ausgewiesen.
Nun die Frage, ob die Nachzahlung nicht vom Jahresnetto meines Mannes abgezogen werden darf, um KU zu berechnen?
Hallo invasion,
ruf einfach mal beim Finanzamt an und frag den zuständigen Sachbearbeiter. Bei uns ist er dazu jahrelang ohne Probleme bereit gewesen, aber in einem anderen Fall in einer anderen Stadt habe ich davon gehört, dass es dort abgelehnt wurde.
eskima
Nun die Frage, ob die Nachzahlung nicht vom Jahresnetto meines Mannes abgezogen werden darf, um KU zu berechnen?
Ich hatte das Thema mal recherchiert:
dazu wird auf ein älteres BGH-Urteil verwiesen: http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-1033.html
und von diesem älteren Urteil geht's dann zum "§ 270 AO" und das ist wohl genau das, was Du mit dem Aufteilungsbescheid meinst.
Also: ja, Deine Logik für die fiktive Getrenntveranlagung ist nach geltender BGH-Rechtssprechung tatsächlich die Bemessungsgrundlage für den KU. Ob Du dafür tatsächlich den Aufteilungsbescheid brauchst oder es nur plausibel vorrechnen musst, weiss ich aber nicht. Amtsrichter verstehen sowas sowieso nicht.
Auf jeden Fall ist dieses Vorgehen nur der Flicken auf dem Loch, dass die falsche Steuerklasse gerissen hat.
Einen Aufteilungsbescheid könnt ihr auf jeden Fall bekommen.
Für zukünftige Unterhaltsberechnungen kann man das auch sicher vortragen aber, Vergangenes wir dman damit nicht mehr heilen können.
Aber einen Versuch ist wert.
Und ihr solltet schnellstens 4/4 beantragen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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@ papasorglos: Danke, genauso habe ich es gemeint und das es möglich ist, finde ich doch ziemlich prima... 😉
@ Beppo: ich habe endlich mal eine Lücke für uns gefunden, die uns als Zweitfamilie tatsächlich mal einen Vorteil bringt, diesen Umstand werde ich nicht ändern... 😉
Versteh ich das richtig, dass ihr auf diese Art mehr Geld zu dir schieben könnt, als mit 4/4?
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein, das sicher nicht.
Aber es ist so, dass wir eine zusammenveranlagte Einkommensteuererklärung abgeben und eine Rückzahlung von beispielsweise 500,- EUR erhalten würden, dann käme diese Rückzahlung so zustande:
Ehefrau Erstattung 3.500,-
Ehemann Nachzahlung 3.000,-
Ergibt bei einer Zusammenveranlagung eine Erstattung für uns von 500,- EUR.
Wenn ich den Steuerbescheid aber "aufdrösel" und nachweisen kann, dass mein Mann ohne meinen Verdienst 3.000,- EUR nachzahlen müsste, so finde ich, dass diese auch bei seinem Jahresnetto zum Abzug gebracht werden müsste.
Angenommen er hätte ein Jahresnetto lt. Lohnsteuerbescheinigung von 30.000,- EUR, so ist es nach meinem Empfinden richtig, von diesen nochmals die 3.000,- aus der Steuererklärung ab zu ziehen, so dass nur noch 27.000,- EUR für den KU als Berechnungsgrundlage zu nehmen wären.
Ich merke schon, ich glaube, ich habe mich mal wieder sehr kompliziert ausgedrückt, hoffe aber, es irgendwie verständlich erklärt zu haben.
Das ist ja richtig so.
Nur was ist daran besser, als von vornherein 4/4 eintragen zu lassen, die von vornherein dazu führt, dass er nur 27.000,- € auf dem Zettel hat?
Das ist dem Richter jedenfalls einfacher zu erklären, als erstmal 30.000,- da stehen zu haben und dann mühsam die 3.000,- wieder zurück zu feilschen
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Schön, jetzt habe ich es auch verstanden...stand etwas auf dem Schlauch!
Gute Frage, werde mich mal ans rechnen machen und schauen in welcher Steuerklasse die Höhere Erstattung für mich fällig wäre.
Kannst Du mir eventuell noch sagen, inwieweit Zins und/oder Tilgung für einen Hauskauf das Netto noch bereinigen können?
Ein Immobilienkauf kann die Unterhaltslast niemals senken.
Zins und Tilgung können bestenfalls vom Unterhaltssteigenden Wohnwert abgezogen werden.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Oki, ich dachte nur, ich hätte gelesen, dass beim Abzahlen auch die 4% für Altersvorsorge abgezogen werden können
Das stimmt!
Das geht auch über den Wohnwert hinaus.
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Hallo!
Vielleicht kann mir noch einmal jemand helfen?
Ist es für die Berechnung vom Wohnwert/Wohnvorteil von Bedeutung, ob man alleine Im Grundbuch eingetragen ist oder gemeinsam mit seiner (neuen) Ehefrau?
Und weiß vielleicht jemand, wie der Wohnwert gequotelt wird bei 2 Erwachsenen und 2 Kindern?
Danke und Grüße
invasion
Durchaus!
Wenn dir nur das halbe Haus gehört, hast du auch nur den halben Wohnwert.
Allerdings auch nur die halben Abzüge.
Und wie viele Leute da wohnen spielt keine Rolle.
Die Quote entspricht also der Aufteilung im Grundbuch.
Gruss Beppo
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo!
Mein Mann hatte heute einen Termin beim JA bezüglich seiner "Großen". Sie ist Volljährig und lebt derzeit in einer Jugendwohnung und wird durch Jugendhilfe finanziert. Es soll geprüft werden, inwieweit mein Mann für die Kosten mit aufkommen soll.
Nun sprach der Sachbearbeiter eben davon, dass vom Hauskredit der Wohnwert abgezogen werden muss. Soweit war ich ja dank Deiner Hilfe mittlerweile auch schon. Er führt allerdings an, dass dieser gequotelt werden muss, wobei unsere Kinder niedriger anzusetzen wären als wir Erwachsenen! Eine Erklärung hierfür konnte er nicht geben, "das ist halt so". Die Quote wollte er mir auch nicht nennen.
Hallo invasion,
das macht hier nicht wirklich Spass, weil Du so wenig preisgibst, dass ich jetzt immer noch nicht weiss, ob Du Miteigentümerin der Immobilie bist.
Kinder geringer in der Quote heisst einfach, dass sein Wohnwert mehr ist als ein 1/4 des Mietwerts, soweit ist das auch in Ordnung. Aber das ist ja alles total Gummie, man könnt ja auch annehmen, dass er erstmal 1/2 hat und einen Teil an Dich "weitervermietet".
Es muss einfach plausibel sein, dann ist schonmal viel gewonnen, aber so wie Du in Rätseln redest hat das hier keinen Sinn mehr.
Sorry, das war nicht meine Absicht.
Mein Mann und ich stehen zu je 50% im Grundbuch

