Hallo Board Freunde,
eine Frage zur Berechnung des Ehegatten Unterhalts.... Kann eine Kreditrate von 543 € pro Monat von dem Nettoeinkommen des "Zahlungspflichtigen" abgezogen werden? Den Kredit habe ich während der Ehe abgeschlossen und alleine unterschrieben. Um Ehrlich zu sein, auch ohne Ihr wissen 🙁
Facts: Mein Netto Gehalt 2100 €, 1 Kind (4 J), Sie hat keine Einkünfte
Gruß, Sascha
Moin easttower,
grundsätzlich ist die Kredittilgung nach Abzug des KU vom verbleibenden Restnetto abzugsfähig, sofern es eheprägend war. Ich würde aber alle Argumente in diese Richtung vorbringen.
Ob der Richter das dann auch noch so sieht, steht auf einem zweiten Blatt Papier. Dadurch, dass die Ex nicht arbeitet und ein kleines Kind betreuen muss, könnte dir das Gericht zur Auflage machen, die Tilgung herab- oder gar auszusetzen. Getreu dem Motto: Das kann nicht zu Lasten des Unterhaltsgläubigers gehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die Antwort 🙂 ,
was heisst eheprägend? Mit anderen Worten, ob wir zusammen davon profitiert haben? Dann kann ich das bejahen und auch beweisen. Unterstützung der Eltern, Urlaub usw.
Gruß, Sascha