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Krankenvorsorgeunterhalt

 
(@bombe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,
wollte mich wie viele andere hier auch schiedlich,friedlich trennen. Doch nachdem alles gelaufen war, bekam ich bei der neuen Unterhaltsberchnung gleich den Krankenkassenbeitrag
mitgeliefert. Muß aber dazu sagen das meine EX erneut einen Job auf Provisionsbasis
( Selbstständig ) angenommen hat. Habe diese Zahlung bis heute verweigert und werde nun
auf Nachzahlung und weitere Fortzahlung aufgefordert . Nach § 1578 im BGB.
Wer hatte schon ähnliche Erfahrungen mit dem Krankenvorsorgeunterhalt gehabt.
Mir selber war er bisher unbekannt und finde, das meine Ex neben dem Elementar -und Kindesunterhalt auch für ihr weiteres Leben selber verantwortlich ist.
Wäre schön von anderen zu hören, die schon mal damit zu tun hatten oder noch haben.


Krankenvorsorgeunterhalt nach § 1587 ! Wer wurde schon mal damit konfrontiert ? Gibt es Urteile darüber oder weiss jemand wann dieser greifen kann ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2004 22:18
 Uli
(@Uli)

Der Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt ist vielen nicht bekannt und ich kannte ihn damals auch noch nicht. Er ist aber völlig "normal". Gemäß Deinem Einkommen wird ein entsprechender Betrag ermittelt. Dieser wird von Deinem Netto abgezogen. Dann wird der KU abgezogen und vom Rest bekommt die Exe 3/7. Bei mir haben damals Kranken- und Altersvorsorge für die Exe ca. 260,-€ ausgemacht, die vor der eigentlichen KU- und EU-Berechnung von meinem Netto schon mal weg waren.

Tröstende Grüße
Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2004 22:30
(@bombe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Uli,
danke für Deine Antwort. Bei mir ist es so, das meine EX den vollen
Beitrag einschließlich PV beansprucht und in der Aufstellung mit dem
KU abgezogen ist, Des weiteren wird ein Mindestunterhalt eingesetzt
wonach sie mehr als 3/7 erhält und der KU auch vor Abzug der KV
lt. DÜS-Tabelle eingesetzt ist. Fakt = mir soll nur mein Selbstbedarf bleiben.
Demnach erscheint ja eine Aufforderung, das sich jeder selbst drum kümmert
als überflüssig. Man läßt sich scheiden und finanziell bleibt alles beim Alten,
nur mit weniger Geld.
Frage : War oder ist Deine EX " Selbsständig berufstätig "oder muß sie noch nicht
arbeiten ??
Gruß Bombe


Krankenvorsorgeunterhalt nach § 1587 ! Wer wurde schon mal damit konfrontiert ? Gibt es Urteile darüber oder weiss jemand wann dieser greifen kann ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2004 22:46
(@selbstschuld)
Schon was gesagt Registriert

@ bombe...

hallo,
wie du weisst bin ich genau so betroffen wie du (hatten wir letztens auf mittagsschicht drüber geredet)....
bin ja mal gespannt was da so rauskommt....

tschaui, selbstschuld


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2004 01:16
 Uli
(@Uli)

@Bombe

mein Unterhaltsverfahren läuft seit fast zwei Jahren. Anfangs waren die Kids bei ihr. Die jüngste damals 8 Jahre. Sie musste also nicht arbeiten. Seit fast 1 1/2 Jahren leben die Kurzen bei mir. Jetzt macht sie auf psychisch krank und will sich - nur um nicht arbeiten zu müssen - sogar entmündigen lassen. Sie möchte für sich auch weiterhin einen Unterhalt von gut 1.800 € / Monat bekommen (incl. Altersvosorge und Krankenvorsorge). Offensichtlich ist das Thema dem Gericht so heikel, dass es in dem Verfahren nicht mehr weitergeht. Aber mein Fall ist so kompliziert, dass eine Schilderung den Rahmen hier sprengen würde. Wenn es Dich näher interessiert, einfach auf den WWW-Button am Ende dieses Posts klicken.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2004 13:05
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hallo Ulli,

hab' diesbezüglich (Altersvorsorgegeld) eine Frage an dich, da du dich ja gut auskennst: :thumbup:
Die Ex meines Freundes arbeitet halbtags, öffentlicher Dienst, zahlt also selber Krankenkassen- und Rentenbeiträge und hat so weit ich weiß, noch eine zusätzliche Altervorsorge über ihre Behörde. Hat sie da Anspruch auf AV??? :question:

Lieben Gruß,
Coco :)


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2004 13:42
 Uli
(@Uli)

@Coco

wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat der Unterhaltsberechtigte ein Anrecht auf einen Rentenanspruch der seinen Gesamteinkünften entspräche, also eigenes Einkommen + Unterhalt. Demnach wäre zwar in Deinem Fall kein Krankenkassenbeitrag zu leisten, jedoch ein Altervorsorgeunterhalt. Der Rentenanspruch des Unterhaltsberechtigten sollte jedoch nicht höher ausfallen, als der des Pflichtigen. Ich könnte mir also durchaus vorstellen, da bei der Scheidung ja schon Rentenansprüche abgetreten wurden, dass in Deinem Fall nichts oder nicht mehr viel übrigbleibt. Im Zweifel muss das ein Anwalt anhand der entsprechenden Bescheide genau errechnen.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2004 15:39