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(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

da ich gerade das Urteil aus Koblenz wegen der Krankenversicherung, kommen mir nun ein paar Fragen.

Meine Kinder sind bisher mit ihrer Mutter versichert, da diese Hartz 4 bezieht. Vor zwei Jahren habe ich die Kinder auf Grund ihres damals geplanten und versuchten Umzuges zu mir, bei meiner Krankenkasse, auch gesetzlich, angemeldet. Wir bekamen von dort auch ohne Probleme zwei Karten für die Kinder, also eine für mich und eine für die Mutter.

Als die zwei kleinen dann wieder zur Mutter zurück mussten, hat die KM die Kinder sofort wieder zu sich umgemeldet ( sie denkt wohl, dass demjenigen der die Kinder bei sich versichert hat, die Kinder gehören ), und von nun an ist ständig Theater mit der Versichertenkarte, wenn ich sie mal bräuchte.

So, aber nun macht meine liebe Ex sich ja selbstständig. Und ab dann muss sie sich ja privat versichern.

Nur mal vorsorglich die Frage , bei wem werden die Kinder dann versichert ? Muss sie die Kinder bei sich privat versichern ? Oder bin ich jetzt dann recht um einzuspringen ? Muss ich dann vielleicht sogar die private Versicherung bezahlen ?

Danke für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 13:31
(@fugazzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo dadwithouthope,

meines Wissen bist Du als Unterhaltspflichtiger auch dazu verpflicht für die Krankenversicherung deiner Kinder zu sorgen.

Viele Grüße
Fugazzi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 13:39
 wedi
(@wedi)

Hallo dadwithouthope

So, aber nun macht meine liebe Ex sich ja selbstständig. Und ab dann muss sie sich ja privat versichern.

Nein, muss sie nicht.Sie kann nach wie vor in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Sie muss nur die Beiträge (Einkommensabhängig)berechnen lassen und selber abführen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 13:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo dwh,

recht verwirrende Angelegenheit.
ein konkrete Ahnung hat wohl nur eine Sozialversicherungsfachkraft.
Aber ich würde vorsichtig sein und darauf achten, dass die Kinder bei mir versichert sind.
Kannst Du der Mutter hier trauen, oder stehen Deine Kinder irgendwann ohne Krankenversicherung da?

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 13:49
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Schau mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/versicherungkind.html

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 13:50
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

>>Hier<< gibt es auch ein Urteil bezüglich (privater) Krankenversicherung.

Mit der privaten KV ist deine Ex ja dann besser gestellt. D.h. die Kinder wären es dadurch aus.

Grundsätzlich kannst du sie denke ich bei dir gesetzlich mitversichern lassen. Haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt jedoch bei der Mutter,
werden sie auch dort mitversichert werden.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 13:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dwh!

Nein, muss sie nicht.Sie kann nach wie vor in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Das nennt sich "freiwillige" gesetzliche Versicherung.
Egal wie sie es macht, sowohl Deine als auch ihre KV werden überprüfen, ob aufgrund der erzielten Einkünfte/Einkommen die Kinder bei Dir oder bei ihr mitversichert sein "dürfen".
In meinem Fall war es vor ca. 10 Jahren, dass ich als Selbstsändiger (und PKV) wesentlich mehr Einkommen hatte als meine im Mutterschutz sich befindene KM; ergo mussten wir unsere Kindert gesondert versichern, weil diese nicht in die Familienversicherung der KM aufgenommen werden konnten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 13:56
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, meine gesetzliche Krankenversicherung würde die Kinder ohne Probleme mit in die Familienversicherung aufnehmen, auch wenn die Kinder bei der Mutter leben. Zumindest solange ich für den Unterhalt aufkomme.

Meine Kinder waren bisher immer gesetzlich versichert, und sind es auch nicht gewohnt zu Privatärzten zu gehen. Es würde sich also für die Kinder nichts ändern, wenn sie bei mir versichert werden.

Ausserdem kann ich mir auf keinen Fall leisten eine private Krankenversicherung für die Kinder zu zahlen.

Dann hoffe ich mal, dass Mutti da nicht wieder Probleme macht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 14:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem Fall ist es ja so, dass DWH selbst gesetzlich versichert ist und auch noch der besser Verdiener ist.
Insofern kann er die Kinder im Zweifelsfall auch in seiner GKV unterbringen.

Ich glaube, bei geschiedenen geht das auch ohne dass er Besserverdiener ist.

82Marco, wart ihr zu dem Zeitpunkt auch schon geschieden?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 14:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo,
nein, waren wir nicht.

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 14:12




(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

@staengler

Kannst Du der Mutter hier trauen, oder stehen Deine Kinder irgendwann ohne Krankenversicherung da?

Konnte man einer Ex schon mal trauen ? :trust_me: :headcut:

Obwohl, wenn es darum geht Geld von mir zu fordern, da kann sich schon auf sie verlassen. :sicher:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 14:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Egal wie sie es macht, sowohl Deine als auch ihre KV werden überprüfen, ob aufgrund der erzielten Einkünfte/Einkommen die Kinder bei Dir oder bei ihr mitversichert sein "dürfen".

nach einer Scheidung gilt das Prinzip "Kinder werden beim besserverdienenden Elternteil versichert" nicht mehr. Im vorliegenden Fall wäre es am sinnvollsten, die Ex versichert sich als freiwilliges Mitglied zum untersten Beitragssatz bei einer GKV ihrer Wahl und die Kinder dort kostenfrei mit. Wobei dieses Modell ein Minimum an Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft voraussetzt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 14:20
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Wobei dieses Modell ein Minimum an Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft voraussetzt.

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

Exilein hat mich bisher noch nicht einmal offiziell darüber informiert, dass sie sich selbstständig macht und die Kinder dadurch nicht mehr versichert sind.

Aber ich habe gerade mit meiner Krankenversicherung telefoniert und die hat mir nochmals zugesichert, dass es kein Problem sei die Kinder bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen.  Da kann ich ja von Glück reden.

Jetzt wart ich mal ab, wann Mutti mir dann endlich mitteilt, wie es weitergehen soll. Irgendwann wird sie das ja wohl müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 14:57