Hallo, nochmal,
ich habe dieses Monat an meine Ex einmal 20 Euro überwiesen, weil sie die Kinder bei mir abgeholt hat, als Benzingeld. Und gestern habe ich an sie 60 Euro überwiesen, da sie den Kindern Handys gekauft hat und ich die Hälfte davon bezahlt habe.
Dass das nicht als Unterhalt gilt, ist schon klar. Aber wie ist das beim Arbeitsamt ? Sind solche Sonderzahlungen von mir Einkommen für meine Ex ? Sollte ich solche Überweisungen besonders deklarieren, damit es ihr vom Arbeitsamt nicht abgezogen wird ? Denn das wäre ja auch nicht der Sinn der Sache.
Bar will ich es ihr aber auch nicht geben, da ich gerne einen Nachweis habe, was ich für die Kinder ausgebe und was nicht. Sonst erzählt sie den Kindern nämlich immer, ich würde ihr kein Geld geben.
Hallo dwh,
aus der Überweisung sollte klar hervorgehen, dass die Kohle für die Kinder bstimmt ist. Und auch wofür sollte natürlich nicht fehlen.
Dann dürfte es eigentlich kein Problem sein.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ja, das habe ich auch so geschrieben.
Habe vorhin gelesen, dass man den Kinder bis zu 3100 Euro im Jahr schenken darf. Ist neu seit 2009, und das darf nicht aufs Hartz4 angerechnet werden. Dann dürfte da also nichts passieren.
Hallo dadwithouthope,
Bar will ich es ihr aber auch nicht geben, da ich gerne einen Nachweis habe, was ich für die Kinder ausgebe und was nicht. Sonst erzählt sie den Kindern nämlich immer, ich würde ihr kein Geld geben.
Wenn's nur das ist, da hilft bei Bargeld ein handelsüblicher Quittungsblock: 60 Euro, Beteiligung an den Handys für X und Y, Betrag dankend erhalten. Und die Geldscheine bekommt sie dann in genau dem Moment in die Hand gedrückt, wo sie dir diese Quittung unterschreibt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Auszug aus dem SGB2
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Eine Zweckbestimmung ist also erforderlich. Falls die Kinder nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen dürfte es auch ohne dem kein Problem sein.
Habe vorhin gelesen, dass man den Kinder bis zu 3100 Euro im Jahr schenken darf. Ist neu seit 2009, und das darf nicht aufs Hartz4 angerechnet werden.
Kannst Du hier für mal die Quelle angeben?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo, hier die gewünschten Links ( ich hoffe sie funktionieren )
Im letzten Absatz steht dass für Minderjährige 3100 Euro gilt.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199190a25e09.php
Hier steht auch sowas in der Art.
Dann guckst du hier
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
Zeile 12
und dann hier
http://www.aufenthaltstitel.de/sgb2.html#12
Hi
Na da wurde m.E. was gehörig durcheinander gebracht. Die besagten 3100€ sind der Grundfreibetrag (Vermögen), welches einem Kind zu verbleiben hat. Das hat nichts mit Einnahmen an sich zu tun. 2007 gab es heisse Diskussionen als die Argen anfingen, die Konfirmationsgeschenke einzukassieren, dementsprechend auch der Medienrummel. Und wenn man sich die link's genauer anschaut, kommt z.B. folgendes zum Vorschein:
Link2:
Nicht angerechnet werden Geldgeschenke unter 50 Euro im Jahr, da diese als Bagatell-Fälle angesehen werden.
..
Um einen Ausweg aus diesem Dilema zu erwirken, kann man sich auf die Vermögensfreigrenze für Kinder berufen. So steht jedem Kind ein Freibetrag von 3100 Euro plus 750 Euro für Anschaffungen zu.
Beachte auch: als Kind, nicht pro Jahr oder sonstwas. Hiermit sind grössere bis grosse Geldzuwendungen gemeint, keine Alltagsgeschichten wie Benzin oder Handy's.
Link3:
einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie 50 Euro jährlich nicht übersteigen,
...
12.
Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe, soweit sie den in § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Betrag nicht überschreiten,...
Link4 trifft nicht zu
Aber diese Agrumentation geht an dem vorbei, was bei Dir zu beachten ist. Hier sind es keine Geldgeschenke oder grösseren Sachgeschenke, dass sind eindeutig Beihilfen von Dir zur Ermöglichung des Umgangs und des Kontakts. Allen Ernstes: wer soll sich hier denn rantrauen? Es sind eindeutig zweckgebunde Beihilfen von geringem Umfang - keine Geldgeschenke. Allerdings finde ich Deinen Drang nach Sicherheit für das Geld etwas übertrieben. Was, bitte schön, soll das Dir bringen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo dadwithouthope,
ich hab' zwar verstanden, dass es schwierig ist, mit deiner Ex zu reden, aber vielleicht kannst du sie, z.B. mit dem Argument "gemeinsamer Feind Arbeitsamt", zu einem Kuhhandel nach folgendem Muster überreden:
ich habe dieses Monat an meine Ex einmal 20 Euro überwiesen, weil sie die Kinder bei mir abgeholt hat, als Benzingeld.
Sie tankt zwar auf eigene Kosten, aber als Ausgleich kaufst du den neuen Pullover, den das Kind ohnehin nötig hat (oder was immer sonst an Klamotten o.ä. für die Kinder gerade auf ihrem Einkaufszettel steht). Hat den zusätzlichen Charme, dass du mit dem betreffenden Kind einkaufen gehst und somit ...
Sonst erzählt sie den Kindern nämlich immer, ich würde ihr kein Geld geben.
... keine Möglichkeit für deine Ex besteht, irgendwelche Märchen in die Welt zu setzen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Halöle,
seit Anfang 2009 werden Zuwendungen Geschenke in der Regel nicht mehr angerechnet. Bei Kindern spielt es sowieso keine Rolle, da diese Zuwendungen zweckgebunden sind. Ansonsten kann ich das Problem nicht sehen.
nichtplatt
