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Kostenübernahme für Skilager gewünscht

 
(@telefoner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

meine allerliebste EX hat mal wieder einen Wunsch nach Kohle für unsere fast 16-jährige Tochter.

Kleine Vorgeschichte - Scheidungsfolgevereinbarung 2008 mit Summe x an Unterhalt bis 18 im Gegenzug von Entgegenkommen von mir. Ist das Papier nicht wert. Gut, vorbei. Seit 2012 Hin und Her mit JA, Forderung 105% und Nachzahlung. Ich habe Ende August 2014 für ab September 2014 100% titulieren lassen und auch seit Mai 2014 60€/Monat Nachzahlung ohne Titulierung. Bis jetzt darauf keine Reaktion der KM.

Nachdem ich längere Zeit krank war, jetzt zur Reha fahre und danach arbeitslos sein werde, ist die Kohle mehr als knapp. Ex möchte für Tochter Geld fürs Skilager (Gymnasium Winterferienfahrt).

Ich zitiere EX mal:

hallo telefoner,

im vergangenen Schuljahr war Tochter zu einer einwöchigen Studienfahrt in England. Ich bezahlte 329,00 € plus Versicherung und Taschengeld. Ich bin nicht an dich herangetreten, um Unterstützung zu bekommen.

Dieses Schuljahr fährt sie in das Skilager. Der Grundbetrag beläuft sich auf 335,00 €. Es wäre von Nöten, dass du diesen part übernimmst. ich komme für Skikleidung und Ausrüstung, Taschengeld auf.

Ich bitte um dein Verständnis.

EX

Zur Zeit ist es mehr als knapp. das Konto weist einen 4-stell. Minusbetrag auf, da es noch Quereleien mit der Krankenkasse und ehemaligen Arbeitgeber gibt, Kündigungsklage ist eingereicht, der Anwalt will auch irgendwann Kohle haben. Hab mich für die reha schon mit paar Sachen im Second Hand Shop versorgt, musste aber auch Sportklamotten und Schuhe zum regulären Preis kaufen. Es ist mehr als eng.

Kann die EX diese Kosten möglicherweise als Mehrbedarf gerichtlich einfordern? (OLG Jena) Ich denke ja mal eher nicht, oder?

Dazu wäre noch anzumerken, dass EX als verbeamtete Unterstufenlehrerin im selbst bewohnten und abbezahltem Eigenheim zusammen mit ihrem gut verdienenden Lebensgefährten wohnt, von Not kann eigentlich keine Rede bei ihr sein.

Letztendlich würde ich ihr freiwillig anbieten, Töchterchen 50 € Taschengeld zu sponsern und nach einem Second Hand Skianzug umzuschauen und den zu finanzieren. Das wäre doch fair, oder?

Wie ist eure Meinung dazu?

MfG

telefoner

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2014 20:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin telefoner,

das Einfachste in solchen Fällen ist Ehrlichkeit, also der Ex zu sagen "tut mir leid, aber nach Krankheit und Reha werde ich demnächst arbeitslos sein und kann mir das im Moment beim besten Willen nicht leisten." Danach kann sie mit den Schultern zucken und selbst bezahlen, ans Sparbuch von Töchterlein gehen, einen Förderantrag stellen oder Dich auf Zahlung verklagen. Ob ihr Haus bezahlt ist oder was der LG Deiner Ex verdient, sollte Dich allerdings nicht interessieren.

Was bei einer Klage rauskommt, weiss man nie; bei Klassenfahrten gilt allerdings allgemein, dass sie nicht "unvorhergesehen" geschehen und daher Geld aus dem laufenden KU zur Seite gelegt werden kann. Ein paar allgemeine Infos gibt es auch HIER.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2014 21:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Telefoner,

seh es auch wie Martin. Sei ehrlich - und kommunzier das auch gegenüber Eurer Tochter (ansonsten geht das "Papa ist so böse und gönnt Dir nix"-Spiel los).

Aus meiner Sicht ist es übrigens ziemlich übel, was hier für Kosten für "Schulfreizeiten" aufgerufen werden. Dies sind aus meiner Sicht "Goodies", die nichts mit dem normalen Schulalltag zu tun haben und an denen man nur teilnehmen kann, wenn man es sich leisten kann. Töchtling wird sicherlich überleben, wenn sie nicht im Willi-Bogner-Dress zur Abfahrt ansetzt, sondern etwas zu Hause macht.

Ansonsten gilt: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie. Ich finde es aber gut, dass Du im Rahmen Deiner Möglichkeit etwas anbietest.

P.S. In zwei Jahren geht auch bei Dir das Thema Volljährigenunterhalt los. Dann ist auch die KM mit im Boot.
Es wäre auch im Hinblick auf dieses Streitthema jetzt schon sinnvoll mit Eurer Tochter zu sprechen. Denn gerade kurz vor dem 18. Geburtstag sehen manche (!) KMs ihre Felle davon schwimmen und hetzen die Kids noch mal richtig auf (gerne auch mit Bereitstellung des eigenen Anwalts). Insbesondere Mädchen scheinen dafür sehr anfällig zu sein (Handaufhalten war ja immer einfach). Deshalb such das Gespräch. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2014 21:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Also ich persönlich würde versuchen, das Töchterlein zu ermöglichen, nur muss es eben auch möglich sein.

So wie du deine Finanzlage beschreibst, scheint das eher nicht der Fall zu sein.

Auch zwingen wird man dich da kaum können.

Insofern finde ich es nett, dass du überhaupt etwas dazu geben willst.

Normalerweise kommt in solchen Fällen als Antwortempfehlung:

"Liebes Exilein.
Wie immer bin ich gerne bereit, die Reise zu bezahlen.
Sogar vollständig und alleine.
Und zwar indem ich weiterhin den vollen Kindesunterhalt an dich bezahle.
Von diesem sind auch Reisen für das Kind zu bezahlen."

Da die Anfrage aber nicht in so unfreundlichem Befehlston kam, wie sonst oft gelesen, und angesichts der Tatsache, dass du "nur" Mindest-KU bezalhst, würde ich von dieser Antwort absehen und eher schreiben:

"Liebe Ex.
Ich freue mich, dass du X ermöglichen möchtest ins Skilager zu fahren.
Leider ist es mir finanziell nicht möglich, mich über meine KU-Zahlungen hinaus, daran zu beteiligen, aber ich würde mich gerne in Form von Y daran zu beteiligen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2014 21:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich halte @Beppo's Antwort-Vorschlag für nicht angbracht, wenn ich das Schreiben Deiner Ex mir anschaue. Mag ja sein, dass er vom Grundsatz her Recht hat, nur empfinde ich es eben nicht für angemessen so zu antworten. Da schließe ich mich Martins Auffassung an, Deine Situation zu schildern und dann auch eine Lösung der Thematik einem künftigen Meinungsaustausch zu überlassen - der mir sicher als möglich erscheint. Und wenn es nur das Taschengeld ist, ja eigentlich würde ich hier keinerlei Geldsumme, - vorstellung  oder -verantwortung benennen wollen. Es muß einfach nur passen. Das sollte es. Ja.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 00:23
(@mimamause)

hi,

also ich finde die Anfrage der Exe wirklich höflich und es ist quasi unmöglich, sich solch hohe Beträge, wie heutzutage eine Klassenfahrt kostet, vom Mindestunterhalt zu bestreiten.
Mein Ex zahlt unter Mindestunterhalt (darauf haben wir uns geeinigt weil er sonst seinen Beruf als Musiker nicht weiter ausüben könnte) aber wenn ich mal für sowas nen Zuschuss brauchte habe ich angefragt, ob und was er zugeben kann. Und meist hat er was dazugegeben, wenn es nicht gegangen wäre im ein oder anderen Fall  wäre das auch okayx gewesen. Weil ich wußte, er ist grundsätzlich bereit.

Schau, was du dazugeben kannst und schreib ne nette Antwort.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 20:52
(@riviera68)

Hallo,

ich sehe das aehnlich wie mmm!

Warum sollte die Mutter nicht fragen (schon wieder Lol)? Sie fragt doch fuers Kind...oder sollte Kind selbst fragen?

In deiner Situation koenntest du auch Tochter direkt anrufen und dein Dilemma schildern, denn in dem Alter sollte sie reif genug sein, das zu verstehen. Und dann auch ihrer Mom mitteilen.
Und mmm hat Recht, wenn sie sagt, dass die Klassenfahrten und Excursionen, die heute so anstehen finanziell eben nicht immer vom Unterhalt zu stemmen sind. Immerhin, zu meiner Zeit fuhr die Klasse nach Wernigerode oder Nienburg. Heute fahren die sonstwohin.

Was geht das geht, was nicht eben nicht.

Ehrlichkeit sollte die erste Wahl sein!

cheers!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 21:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

grundsätzlich stimme ich euch beiden zu. Es ist ok den Vater zu fragen und er kann sich überlegen, ob und in welchem Rahmen er sich beteiligen kann.

Aber; Zum einen werden diese teureren Klassenfahrten oft ein Jahr vorher bekannt gegeben und man kann dann kleine Beträge auf dem Schulkonto ansparen, zum anderen kenne ich hier (ok ich lebe nicht mehr in Bayern) Skifreizeiten nur noch im Rahmen des WP-Unterrichts oder des Sport-LK´s. Und da muss man dann dem Kind evtl. vorher sagen, dass es eben keinen WPU Sport wählen kann, weil es finanziell einfach knapp ist.

Meine Große hätte auch herzlich gerne den Sport-WPU gemacht. Aber die Skifreizeit (370 € ++), die mehrtägige Kanutour (120 €) und noch ein Veranstaltung hätte ich finanziell eben einfach nicht stemmen können. Während die Skifreitzeit der kleinen Stieftochter (ebenfalls WPU Sport, nur andere Schule) dank rumhartzender Mama bis auf Leihgebühr von 40 € und Taschengeld vom Staat gezahlt wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 21:23