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Kosten Notar bei Beurkundung des Unterhalts

 
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Liebe Mitfories,

um mir das ganze Theater mit dem Jugendamt zu sparen bin ich zum Notar gegangen um die Unterhaltsverpflichtung Beurkunden zu lassen.
Wie ich hier in mehreren Biträgen entnommen habe darf dieser max eine Schreibauslage von max. 25.- verlangen.

Ich bekomme hier jetzt eine Rechnung über € 45,10 die sich wie folgt zusammensetzt :
Das Kind ist übrigens 5 Jahre alt !!! Da ist doch der Mindestunterhalt nicht € 364.- ????? sondern € 317.-

Wertberechnung
Mindestunterhalt € 364.-
+ 10% € 36,40
- hälftiges Kindergeld € 92.-
Summe : € 308,40

308,40 x 12 = 3.700,80

Er rechnet jetzt :
Beurkundung einseitige Erklärung §§ 36 I, 141, 32 KostO Gebühr € 34.- ( anhand der 3700,80 )
Portoauslagen € 2,90
Dokumentpauschale € 1,00

Summe ohne Ust € 37,90
+ UST 7,20

Rechnungsbetrag = € 45,10

Na spitze das sind schon wieder € 20.- mehr als geplant
ISt das korrekt so von dem ? oder werde ich da "gefoppt" ?

Es steht drin in der Urkunde dass :
Die Kosten dieser Urkunde und Ihres Vollzugs trage ich. Ich wünsche die Beurkundung duch Notar bla bla bla und nicht durch das Jugendamt, wo eine Beurkundung kostenfrei möglich wäre

Muss ich "diese Kröte" schlucken und das bezahlen ?
Bitte helft mir mal weiter

DANKE !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2012 20:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wieviel hast Du denn tituliert? Den Mindestunterhalt oder einen anderen Betrag?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2012 21:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eigentlich ist das nicht ganz korrekt, da er nur um rum 20,-€ kassieren darf.

Aber bei der Summe würde ich nicht auch noch mit dem Notar Streit anfangen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2012 22:19
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

110%
wobei das berechnet er ja mit diesen + 10% ( so wie ich die Aufstellung versetehe )
nur der Mindestunterhalt ist ja bei bei einem 5 Jahre alten Kind nicht € 364.- sondern € 317.-
wenn er das schon von Basis des Mindestunterhalts berechnet

Mir geht es hier nicht um die € 20.- mehr oder weniger sondern um die Art und Weise wie man da offensichtlich wieder vewrsucht wird besch.... zu werden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2012 00:07
(@Inselreif)

Hi DG,

ich erlaube mir mal zu korrigieren:

Er rechnet jetzt :
Beurkundung einseitige Erklärung §§ 36 I, 141, 32 KostO Gebühr € 34.- ( anhand der 3700,80 )Gebührenfrei nach § 55a KostO
Portoauslagen € 2,90
Dokumentpauschale € 1,00

Summe ohne Ust € 37,90 3,90
+ UST 7,20 0,74

Rechnungsbetrag = € 45,10 4,64

Sollte der Notar auf seine Rechnung bestehen, gehe an die Notarkammer bzw. den Beschwerdeweg nach § 156 KostO

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 10:00
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

kannst mir.da mal ein hoefliches aber bestimmtes bzw. sachlich  korrektes Einwandschreiben formulieren.
Weil offensichtlich ist die.Rechnung so nicht korrekt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2012 19:37
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hoffe halt nicht das dieser Zusatz den er hat in die Urkunde schreiben lassen das ich die Kosten der Erstellung dieser Urkunde zu tragen habe und das ich darauf hingewiesen wurde das eine Erstellung beim Jugendamt kostenfrei gewesen waere aber ich auf meinen Wunsch hin die Urkunde beim Notar erstellen lasse.
Nicht das ich mir hier nen Eigentor schiesse.
Mir dreht es sich echt nicht um.die € 20.- mehr oder.weniger aber ich sehe das als Betrug an.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2012 20:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

kannst mir.da mal ein hoefliches aber bestimmtes bzw. sachlich  korrektes Einwandschreiben formulieren.
Weil offensichtlich ist die.Rechnung so nicht korrekt.

Mir dreht es sich echt nicht um.die € 20.- mehr oder.weniger aber ich sehe das als Betrug an.

wenn Du heute früh falsch geparkt und ein Knöllchen dafür bekommen hättest, würdest Du jetzt - hoffentlich - mit den Schultern zucken, einen blauen Schein über die Theke reichen und das Ganze vergessen. Warum willst Du wegen desselben Betrages jetzt ein Riesenfass aufmachen, nur weil Du annimmst, Du hättest etwas billiger bekommen müssen?

Anders herum: Was bekommst Du bei Deiner Autowerkstatt für die 20 EUR, die Du dem Notar nur bezahlen möchtest? Vermutlich noch nicht mal einen feuchten Händedruck. Zumindest nichts, was länger als 15 Minuten dauert. Wenn der Notar eine komplette Beurkundung nicht für 20 EUR macht, sondern 45 abrechnet, ist das in meinen Augen kein "Betrug", sondern der Gegenwert von (höchstens) einer halben Stunde Arbeits-, Beratungs- und Schreibzeit.

Ein Teil Deiner Problematik scheint zu sein, dass Du nicht zwischen "wichtig" und "unwichtig" unterscheiden und Letzteres einfach abhaken kannst, auch wenn es vielleicht nicht 100-prozentig "gerecht" war. Stattdessen fährst Du regelmässig aus der Haut und türmst Problem auf Problem. Alles ist für Dich gemein, ungerecht, unfair, böswillig - oder jetzt eben "Betrug". Ich verspreche Dir: Bis Deine Scheidung über die Bühne ist, wirst Du noch sehr viele blaue Scheine (oder eher grüne und lilafarbene) aus Deinen Taschen holen und anderen Menschen geben müssen. Da würde ich den einen kleinen Blauen im Interesse meines Seelenfriedens einfach vergessen und gerade KEINE Beschwerdebriefe schreiben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 20:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo DGm,

ja, an sich ist die Beurkundung des Unterhalts gebührenfrei, da Du Dich aber zur Übernahme der Gebühren verpflichtet hast, must Du sie auch bezahlen.
Trotzdem ist das kein wirkliches Problem.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2012 12:26
(@Inselreif)

Hi,

das sehe ich anders. Er hat sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Dass die Erstellung der Urkunde nicht kostenfrei ist, steht ausser Debatte. Sie ist allerdings gebührenfrei.
Trotzdem ist die Frage, ob man wegen der paar Euronen ein Fass aufmacht und den Notar vielleicht später noch mal braucht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2012 18:30




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gelackmeierter.

Wie wäre es denn mal, sich die Kostenrechnung einfach mal erklären zu lassen und dafür vorsichtig und freundlich durchblicken zu lassen, dass Dich das wundert uswusf

Vielleicht knickt der Notar ja ein, wenn er merkt, dass Du Ahnung hast. Und dann war es sicherlich ein "Büroversehen"...

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2012 10:16