Hallo Leidensgenossen,
meine Ex hat in den letzten Monaten über das JA im Rahmen einer Beistandschaft versucht, für meine Tochter (12) aus erster Ehe die Kosten für die Mittagsbetreuung (bis 15:00 !) in Höhe von > 45 €/mtl als Mehrbedarf einzutreiben. Das Thema läuft aktuell noch 🙁
Nun meine Frage, die allerdings in eine andere Richtung geht (dürfte denke ich auch für viele andere Fälle Interessant sein):
Ich habe mit meiner "neuen" Ehefrau nun auch vor einiger Zeit Nachwuchs bekommen. Meine Tochter soll nun demnächst in die Kindergrippe kommen, was nun nicht gerade billig ist. Für 5 Stunden Betreuung muss ich hier 260 € (ohne Essen) zahlen. Meine Frage, müssen diese Kosten denn nun auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts an Kinder aus erster Ehe mindernd berücksichtigt werden ? Nach dem Motto gleiches Recht für Ex- und Unterhaltszahler ?
Hallo Logimator.
Auch wenn es Unterhaltsempfänger, JAs und manchmal sogar Gerichte immer wieder gerne versuchen, ist die Hortunterbringung von Schulkindern durch das Schandurteil des BGH zu den Kigakosten nicht gedeckt.
Die Begründung des BGH bezieht sich ausschließlich auf den pädagogischen Nutzen der Kindergärten und nicht auf die reine Verwahrung im Hort, damit die Eltern arbeiten gehen können.
Deswegen gilt es auch als Mehrbedarf des Kindes und nicht der arbeitswilligen Mutter.
Bei den Krippenkosten eurer kleinen Tochter ist das allerdings gegeben.
Nur kannst du die Kosten dafür, neben dem "Zählfaktor" für Mutter und Kind nur geltend machen, wenn sonst dein Selbsbehalt verletzt wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die schnelle Antwort 🙂
Das bedeutet dann leider mal wieder, das die Mütter (sofern das Kind in den Kiga/Grippe) geht, das Geld vom Unterhaltszahler bekommt, der Unterhaltszahler hingegen bei eigenem Kind den Betrag nur mindernd berücksichtigen kann, wenn wer ohnehin schon am Selbstbehalt angekommen ist ?
D.h. mit anderen Worten, das beim Unterhaltszahler i.d.R. diese relativ hohen Kosten einfach unterm Tisch fallen.
Starker Toback mal wieder für uns Unterhaltszahler.
:knockout:
D.h. mit anderen Worten, das beim Unterhaltszahler i.d.R. diese relativ hohen Kosten einfach unterm Tisch fallen.
Nein.
In beiden Fällen ist der Unterhaltspflichtige dafür zuständig.
Also du.
Das macht es allerdings nicht besser.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
