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komplexe Themen, u.a. Unterhaltsverwirkung, Erwerbsminderungrente

 
(@sonnenschein65)
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Hallo Zusammen,

nach langem Scheidungskrieg wurde mein jetziger Ehemann Ende 2013 nach 22 Ehejahren geschieden.

Die Exfrau ist gelernte Friseurin und hat während der Ehezeit bzw. seitdem die Kinder (22  Jahre – in Ausbildung & 24 Jahre – im Studium, beide wohnhaft bei der Mutter) auf der Welt sind nicht gearbeitet. Da sie keine ehebedingten Nachteile hat (wie auch als Friseurin) hat sie den Weg des krankheitsbedingten Unterhaltes gewählt.
Im Zuge der Trennung hat sie die Kinder soweit aufgehetzt, dass diese keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Vater haben und hat sich vom Hausarzt krankschreiben lassen und behauptet,
dass sie krankheitsbedingt gar nicht arbeiten kann. Gemäß Gutachten aus dem Jahr 2012 und Atteste ist die Ex angeblich zu 50% erwerbsunfähig aufgrund Depressionen (30%) und vorzeitigem Knieverschleiß (20%).
Im Gutachten ist aufgeführt, dass man eine Simulation ihrerseits nicht ausschließen kann und dass von Tätigkeiten im Verkauf, Gastronomie oder als Reinigungskraft abgeraten wird. Unregelmäßige Arbeitszeiten, häufiges Heben, Knien und Tragen, einseitige Körperhaltung, Zeitdruck negativ sind. Seit  Januar 2013 arbeitet die Ex 96 Stunden im Monat als Modeberaterin in einem kleinen Geschäft.

Anfang 2014 war dann, der von der Gegenseite initiierte, Verhandlungstermin vor dem OLG und dort wurde per Vergleich beschlossen, dass die Ex ca. 400 Euro nachehelichen Unterhalt (inkl. 80 € Vorsorgeunterhalt) erhält. Gefordert wurden von der gegnerischen Seite 1.500 € nachehelichen Unterhalt und 400 € Altersvorsorgeunterhalt. Zusätzlich wurde beschlossen, dass mein Mann Kindesunterhalt je Kind in Höhe von 353 € bezahlt.
Mein Mann hat aufgrund seiner Qualifikation nicht die Möglichkeit an unserem Wohnort zu arbeiten, sondern arbeitet 300km entfernt und hat dort zusätzliche Mietaufwendungen in Höhe von 600 €, welche auch bei Gericht anerkannt wurden.

Seit September 2014 zahlt mein Mann keinen Kindesunterhalt mehr an das jüngere Kind, da sich dieses nun in Ausbildung befindet und 600 € netto verdient. Höchstwahrscheinlich wird das ältere Kind ab April 2015 nun auch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und somit fällt hier auch der Kindesunterhalt weg.

Nun haben wir ein paar Fragen zu den nachfolgenden Themen:

- Unterhaltsverwirkung:Die Ex hatte beim OLG Termin behauptet nur Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld zu erhalten. Dies wurde extra so protokolliert. Auf unsere Aufforderung hin hat sie uns nun die Gehaltsabrechnungen für 2014 zukommen lassen, wo sowohl Weihnachts- als auch Urlaubsgeld aufgeführt ist. Kann das als Unterhaltsverwirkung vor Gericht Bestand haben?

- Aufgrund des weggefallenen Kindesunterhaltes fordert die Ex natürlich höheren Unterhalt für sich ein. Dies sitzen wir aber aus, da wir grundsätzlich ein Abänderungsvefahren mit einem befristeten nachehelichen Unterhalt anstreben. Was haltet ihr davon?

- Auskunftsforderung der Gegenseite:Im Zuge der Zusendung der Gehaltsabrechnungen der Ex hat  der gegnerische Anwalt meinen Mann nun aufgefordert ihm seine Gehaltsabrechnungen von 02/2014 – 01/2015 nebst Einkommensteuerbescheid zukommen zu lassen. Die Begründung des Anwaltes lautet hier, dass beim dem OLG Termin nur Gehaltsnachweise von 11/2013 und 12/2013 vorgelegt worden sind und somit keine vollständige Auskunft 12 Monate vorgelegt wurde. Hat die Gegenseite die Möglichkeit mit einer Auskunftsklage durchzukommen?

- Einkommensteuerbescheid:Wie sieht es mit dem Einkommensteuerbescheid aus? Muss dieser vorgelegt werden? Mein Mann und ich sind natürlich zusammen veranlagt und somit fließt in die Steuerrückerstattung ja auch mein Gehalt mit ein. Wie wird das denn aufgeteilt? Die Erstattung kann ja nicht komplett angerechnet werden, oder?
Muss die Ex mir nicht auf ihren Einkommensteuerbescheid zur Verfügung stellen?

- Erwerbsminderungsrente:Grundsätzlich müsste die Ex ja für die 50 % Arbeitsunfähigkeit Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich habe sie schon mehrmals aufgefordert dies zu tun, aber sie weigert sich natürlich. Da müsste man ja wieder zu Gutachten, bei denen die Teilarbeitsunfähigkeit wahrscheinlich angezweifelt werden würde. Die Gegenseite beruft sich darauf, dass nach Durchführung des Versorgungsausgleiches  zwar die Wartezeit, aber nicht die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (mind. drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit) erfüllt sind. Legt aber auch keine Ablehnung des Bescheids der Rentenversicherung vor.

Hat jemand von Euch mit so einem Fall bereits Erfahrung gemacht? Wäre es besser bis zum Jahresende zu Warten, da dann auf jeden Fall die 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen voll sind?
Sollte nach Beantragung der Teil EU Rente diese nicht bewilligt werden, dann würden wir gerne das ja im Unterhaltsverfahren eine gravierende Änderung bedeuten. Denn wenn die Ex keine Teil EU Rente bekommen würde, würde das ja bedeuten, dass sie Vollzeit arbeiten kann.

- Versorgungsausgleich:Würdet ihr uns raten den Versorgungsaugleich aufgrund der Mütterrente neu aufzurollen? Muss man das über einen Anwalt machen und langt direkt ein Antrag beim zuständigen Familiengericht?

Grundsätzlich wurde meinem Mann (bzw. uns) im ganzen Verlauf der Scheidung nie auch nur eine Spur von Fairness entgegen gebracht. Es ging immer nur ums Geld und darum jemanden „fertig zu machen“. U.a.  wurde mein Mann von der Ex noch bewusst ums Kindergeld betrogen und muss über 7.000 € an die Familienkasse zurück zahlen, da auf den Unterhaltsüberweisung nicht explizit inkl. Kindergeld stand. Aus diesem Grunde bringen wir der Ex auch keinerlei Verständnis mehr entgegen und versuchen für uns rauszuholen war nur geht und sind über Tipps und Anregungen sehr dankbar. 🙂

Danke für Eure Hilfe.

Sonnenschein65

Geld ist des Arbeitenden Lohn!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2015 14:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dieser Vergleich ist unbefristet?
Einen Vergleich zu kippen ist immer schwerer als ein Urteil.
Da muss deutlich mehr begründet werden.

Insofern würde  ich der KM keine Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Vergleich ist ja noch nicht mal ein Jahr alt.

Die Mütterrente sind bei 2 Kindern ca. 60 € im Monat; ich weiss nicht ob das wirklich so viel bringt.

Ich würde an eurer Stelle ganz ruhig bleiben, keine Unterlagen herausgeben und eine evtl. Klage abwarten. Und falls die KM klagt würde ich gnadenlos auf eine Befristung und der Beantragung der Erwerbsminderung sowie der Erwerbsminderungsrente setzen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2015 17:09