Hallo liebe Experten,
wenn das achtjährige Kind beim Vater wohnt und die Mutter Grundsicherungsleistungen bezieht und daher keinen Kindsunterhalt entrichtet, kann dann trotzdem ungeachtet des Einkommens des Vaters Unterhaltsvorschuss beantragt werden?
Danke,
gardo
Hallo Gardo,
ja, bis zum 12. Geburtstag kann Unterhaltsvorschuss bezogen werden unter der Voraussetzung, dass der Vater nicht neu verheiratet ist. Das eigene Einkommen des Vaters ist unbeachtlich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
d.h. es ist auch unerheblich, dass die Mutter nicht leistungsunwillig, sondern leistungsunfähig ist?
Gruss,
gardo
Ich gehe davon aus, dass Unterhaltsvorschuss nicht zu versteuern ist, richtig?
Gruss,
gardo
Nein, ist es nicht. Und es gehört auch nicht in die Progression, weil es eine Ersatzleistung für das Kind ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke LBM!
Jetzt noch die (voraussichtlich) letzte dumme Frage:
Eine rückwirkende Beantragung ist vermutlich nicht möglich, oder?
Gruss,
gardo
Hallo Gardo,
meines Wissens nach wird UHV ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkend geht nicht.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo Gardo,
die Formulare hier in Bayern sehen auch 1 Monat rückwirkend vor. Weiß aber nicht, ob dafür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen. Zumindest ist dann mehr auszufüllen.
Viele Grüße,
MalteW
die Formulare hier in Bayern sehen auch 1 Monat rückwirkend vor. Weiß aber nicht, ob dafür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen. Zumindest ist dann mehr auszufüllen.
Hallo Malte,
habe den Punkt 12. zusätzlich ausgefüllt wegen der rückwirkenden Beantragung um einen Monat.
Ich lasse Euch wissen, was dabei rauskam.
Gruss,
gardo
