Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss bei Harz-IV-KM

 
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Experten,

wenn das achtjährige Kind beim Vater wohnt und die Mutter Grundsicherungsleistungen bezieht und daher keinen Kindsunterhalt entrichtet, kann dann trotzdem ungeachtet des Einkommens des Vaters Unterhaltsvorschuss beantragt werden?

Danke,
gardo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 00:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gardo,

ja, bis zum 12. Geburtstag kann Unterhaltsvorschuss bezogen werden unter der Voraussetzung, dass der Vater nicht neu verheiratet ist. Das eigene Einkommen des Vaters ist unbeachtlich.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 14:14
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

d.h. es ist auch unerheblich, dass die Mutter nicht leistungsunwillig, sondern leistungsunfähig ist?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 14:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo gardo,

für Dich ja, für die KM nicht. Die UVK wird prüfen inwieweit die KM leistungsfähig ist und dann festlegen ob und wiewiel des UV sie zurück zahlen muss bzw. als Schulden auflaufen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 14:58
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich gehe davon aus, dass Unterhaltsvorschuss nicht zu versteuern ist, richtig?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 16:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, ist es nicht. Und es gehört auch nicht in die Progression, weil es eine Ersatzleistung für das Kind ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 17:11
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke LBM!

Jetzt noch die (voraussichtlich) letzte dumme Frage:
Eine rückwirkende Beantragung ist vermutlich nicht möglich, oder?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 17:22
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gardo,

meines Wissens nach wird UHV ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkend geht nicht.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 20:30
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hallo Gardo,

die Formulare hier in Bayern sehen auch 1 Monat rückwirkend vor. Weiß aber nicht, ob dafür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen. Zumindest ist dann mehr auszufüllen.

Viele Grüße,

MalteW


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 23:48
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

die Formulare hier in Bayern sehen auch 1 Monat rückwirkend vor. Weiß aber nicht, ob dafür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen. Zumindest ist dann mehr auszufüllen.

Hallo Malte,

habe den Punkt 12. zusätzlich ausgefüllt wegen der rückwirkenden Beantragung um einen Monat.
Ich lasse Euch wissen, was dabei rauskam.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2015 23:00