KM will über Beista...
 
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KM will über Beistandschaft KU Neuberechnung

 
(@hessebossy)
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Hallo zusammen,

 

kurz zu meiner Geschichte.

 

Mit KM bis 2016 verheiratet gewesen. Aus der Ehe entstand unser Kind (9 Jahre).

Gemeinsames Sorgerecht. Anfang noch nahezu Wechselmodel, aber seit 6 Jahren nur noch Umgangswochenenden/Ferien/Feiertage

Seit der Trennung habe ich KU und anfangs TU an die KM gezahlt. 

 

Jedes Jahr erfolgte nach Aufforderung der KM eine Neuberechnung inkl. Zusendung aller Unterlagen von mir. Die letzte war erst im März dieses Jahres angepasst worden.

Nun bekam ich ein Schreiben von der Beistandschaft zur Offenlegung meine Einkünfte. In dem Schreiben wurde gleich mitgeteilt, dass die KM auch Mehrbedarf angemeldet hat, aber kein Hinweis darauf, um welchen es sich handelt.

 

Die Beziehung zu dem KM ist "schwierig" und angespannt. Aber warum sie sich nun für mich aus heiteren Himmel an das JA gewandt hat, kann ich nur mutmaßen. Kleinkrieg mit mir.

 

Durch lesen in den letzten Stunde verschiedenster Forumsbeiträgen, vermute ich, dass ich die KU Berechnung doch falsch gemacht habe.

Nicht desto trotz habe ich immer außer der Reihe mich an verschiedensten Sachen freiwillig beteiligt. Nachmittagsbetreuung und Musikunterricht. Weiter eine private Zusatzversicherung für das Kind.

Fahrten zu Ärzten/Therapien außerhalb des Umgangswochenendes. Klamotten und Sport.

Gerade Klamotten ist eine Sache für sich. Oft kam das Kind mit kaputten Hosen und Schuhen am Umgangswochenende an, sodass ich auch hier vieles beigesteuert hatte.

 

 

Meine Lohnabrechnung ist folgende:

 

+ Gehalt: 6000 €

+ Dienstwagen (1 %): 688 €

  • Steuer: 1608,75 €
  • SV: 708,92 €

Abrechnungsnetto: 4373,33 €

+ AG-Zusch priv. PV: 16 €

+ AG-Zusch priv. KV: 283 €

- Dienstwagenabzug 688 €

Auszahlungsnetto: 3984 €

 

 

Mein KU-Berechnung erfolgte dann damit:

 

+ Gehalt (netto)        3984 €          

- 5 % pauschale berufsbedingte Aufwendungen -199 €           

- PKV -686 €

- Selbstbeteiligung PKV (325€) - 27 €     (da ich durch meine Krankheiten jährlich die SB immer voll ausschöpfe, habe ich die durch 12 geteilt und auch angesetzt)

- Priv Zusatzvers. Kind       -20 €  

- Erwerbsunfähigkeitsversicherung         -65 €  

Anrechenbares Einkommen          2987.- €

 

Was bei hälftigen KG dann Stufe 4 und 509 € bedeutete.

 

 

Nun habe ich gelesen, dass der Dienstwagen wohl draufgerechnet wird und die 5% pauschalen auch nicht mehr gewährt werden. Mit der PKV habe ich wohl auch falsch gerechnet.

 

Ich fahre fast ausschließlich dienstlich, da mein Arbeitsort mein Homeoffice ist.

 

Im Auskunftsbegehren steht auch was von Mieteinnahmen.

 

Ich habe vor 3 Jahren mit meiner neuen Frau eine gemeinsame Immobilie als private Altersvorsorge gekauft. Diese ist zu 100% vollfinanziert und wir bekommen gemeinsam über einen Mietpool Einnahmen in der Zugewinngemeinschaft.

Die Tilgung + Zinsen übersteigt natürlich die Mieteinnahme.

 

 

Der von mir freiwillig gezahlte Mehraufwand für Nachmittagsbetreuung nach der Schule beträgt 65 € und Musikunterricht 35 €.

 

 

Jetzt meine Fragen:

 

  • Auch wenn man alle Jahre seine Auskünfte der KM schon offengelegt hat, hat sie dann überhaupt ein Recht die Beistandschaft einzuschalten?
  • Wie muss ich die KU korrekt in Hinblick auf Dienstwagen und Mieteinnahmen berechnen?
  • Kann die KM den Mehraufwand verlangen? Die Einrichtung wurde vom Kind nur besucht, damit die KM arbeiten gehen kann.

 

 

Danke und Grüße
HB

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2024 10:14
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rein theoretisch darf die Mutter nach § 1605 Abs. 2 BGB nur alle 2 Jahre Auskunft fordern.

Insofern würde ich der beistandschaft schreiben,  wann du das letzte mal Auskunft erteilt hast. Und das die 2 Jahre noch nicht um sind.

In Bezug auf Mehrbedarf mögen Sie den bitte spezifizieren und beziffern.

Bmevenso mögen sie bitte direkt die Unterlagen der Mutter beifügen (alles was du auch immer liefern musst), da Mehrbedarf zu qouteln ist.

 

Und im übrigen zahlst du schon den hortbeitrag

Was ist das mit der musikschule? Ist das Kind musikalisch so hochbegabte? Ansonsten ist das Freizeitgestaltung und kein Mehrbedarf. Und entsprechend von dir nicht zu zahlen, sondern aus dem Unterhalt 

 

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2024 15:12
(@hessebossy)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie Danke für die Erklärung. Also auch die Beistandschaft hätte jetzt kein Recht auf Auskunft, wenn ich erst der Mutter im März alles gegeben hatte?

 

Den Hort zahle ich freiwillig, damit die KM arbeiten gehen konnte. Aber wenn sie mir jetzt so kommt, dann bin ich glaube ich nicht mehr gewillt das zu tragen.

Die Musikschule ist eine reine private Musikschule ohne Hochbegabtheit des Kindes.

Hättet ihr vielleicht trotzdem noch ein paar Informationen wie sich das mit dem Firmenwagen verhält und wegen der PKV, welche Stufe ich dann eigentlich zu entrichten hätte?

 

Danke und Grüße

HB

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2024 10:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ja, rein theoretisch wird der Dienstwagen wieder draufgerechnet, weil er eigene Aufwendungen erspart. Wenn du ihn aber nur für dienstliche Fahrten nutzt, warum machst du keine Vereinbarung mit deinem AG, dass der Dienstwagen nur für dienstliche Nutzung ist, und nicht für private. Dann kann er auch nicht angesetzt werden.

 

Bezüglich der Mieteinnahmen, sofern ihr da nicht selbst wohnt, dann kann nur der Gewinn sozusagen angerechnet werden. Sprich wenn euch die Wohnung zur Hälfte gehört, dann kann auch nur die hälftige Kaltmiete abzüglich Kredite und Erhaltungsaufwand zu deinem Einkommen gezählt werden. Wenn da nichts übrig bleibt, dann ist das so.

 

Im übrigen kannst du 4 % vom Brutto (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) als zus. Altersvorsrge abziehen, wenn du das machst. Und ab der Beitragsbemessungsgrenze 23 oder sogar 24 %. Das würde ich noch versuchen auszuschöpfen.

 

Und was Hort/Musikschule angeht, bei Hort könnte es sein, dass das als pädagogische Einrichtung gesehen wird. Da würde ich aber schmerzfrei die Mutter auffordern ihr Einkommen offen zu legen, damit es korrekt berechnet werden kann als Mehrbedarf. Die Musikschule würde ich vermutlich einstellen.

Und wenn das Kind mit alten/kaputten Klamotten kommt, zusammen shoppen gehen und die Sachen bleiben dann bei dir. Sprich das Kind zieht sich um und ihr wascht die Klamotten. Diese alten Klamotten zieht das Kind dann an, wenn es wieder zur Mutter geht. Dann habt ihr einen gewissen Grundstock und die Mutter spart nicht auf deine Kosten.

 

Was die private KV angeht, deine wird ja abgezogen. Und für das Kind auch.

 

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2024 11:41
(@hessebossy)
Schon was gesagt Registriert

@annasophie 

 

Also was die Wohnung angeht. Das mussten wir alles anhand einer Grundstücksgemeinschaft feststellen lassen. Dabei wurden alle Einnahmen - allen Ausgaben (Tilgun, Zinsen, etc) angegeben und wir haben dann einen Feststellungsbescheid mit einer AfA Tabelle erhalten. 

Diesen Wert geben wir jedes Jahr in unserer EkSt.-Eklärung an und mindert unsere Steuerlast.

 

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann erhöht diese Steuerrückzahlung mein Netto, aber zeitgleich kann ich 4 % vom Brutto wieder als Altersvorsorge abziehen?!?! Was ist da abzugsfähig, die Tilgung oder auch die Rate?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2024 11:02