Moin,
....he he wölfchen :rofl2:
hmmm...für mich liest sich das so, daß der EU nur nicht verwirkt ist,
weil ... die Wahrung der Belange des von dem unterhaltsberechtigten
Ehegatten betreuten Kindes .... Priorität hat.
Ansonsten wäre der EU verwirkt.Insofern ist die schlechte Nachricht eine gut Nachricht 😉
Gruß
babbedeckel
So würde ich das auch interpretieren!
Uli
Ich lese das ja auch so.
Das OLG schreibt:
In Anlehnung an den Wortlaut des § 1579 Nr. 6 BGB ist der Tatbestand des Verwirkungsgrundes bereits dann gegeben, wenn sich ein Partner unter Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht von diesem abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht (z.B. BGH FamRZ 1989, 1279).
Der EU verwirkt also mit Erreichen einer nicht benannten Altersgrenze der betreuten Kinder. Diese Einschränkung ist für Wölfchen nicht maßgeblich.
Klasse finde ich, mit welcher Härte das OLG den AG-Richter verbal abstraft.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hach :redhead:
steht das "deep" für tief -stapler, deep?
von schlechte nachricht keine spur!
grad die von dir zitierte passage kann ich nur als gute nachricht interpretieren
nimmt sie mir doch die - immer wieder von unterschiedlichen seiten herangetragene - sorge,
im zuge einer auseinandersetzung um den EU, die diskussion um die frage,
war unsere ehe nun intakt oder nicht, führen zu müssen,
der nachweis der "Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht"
ist um längen leichter zu führen und bedarf vor allem auch keinen "waschmitteln" (von wg. schmutziger wäsche und so ...)
insofern:
schlechte nachrichten können auch durchaus gute sein
hab dank und lg
das wölfchen
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
... und weiter geht´s:
der richter hat exen´s pkh-antrag mangels aussicht auf erfolg zurückgewiesen
seine begründung:
exchen habe in 2005 über ein monatliches netto von 1.117,- verfügt,
hinzuzurechnen seien noch mindestens 200,- aus nebentätigkeiten sowie 56, - wohngeld.
abzügl. fahrtkosten in höhe von 300,- (§ 287 ZPO mangels konkreter anhaltspunkte)
ergäbe 1.073,-. wonach bis zum selbstbehalt noch 183,- verblieben, so dass der mindestunterhalt sichergestellt werden könne (zur erinnerung: wir reden über 2 jungs)
auf das monatsnetto kommt der richter, indem er das jahresbrutto durch 12 teilt :knockout:
die beschwerde von exen´s RAin ließ nicht lange auf sich warten:
durchaus zu recht weißt sie auf die fehlerhafte begründung hin
und (mein blutdruck steigt schon, bevor ich´s getippt habe)
ergänzt ihre begründung mit neuerlichem müll:
mein einkommen (logisch, dass sie erneut meine neue st.-kl. ignoriert) sei so hoch,
dass ich nach abzug meiner fahrtkosten und meines bafög-darlehens
mangels leistungsfähigkeit des exchens ohne weiteres den tabellenunterhalt bedienen könne.
allein deswegen ginge man mich nicht gerichtlich wg. EU an
ihr sei bekannt, dass ich noch weitere kredite zu tilgen habe,
diese seien jedoch von mir nach der trennung
zum ausbau weiterer zimmer für die jungs aufgenommen worden,
und zwar einzig vor dem hintergrund, hierdurch mein nettoeinkommen zu reduzieren
und die jungs an mich zu binden.
der absolute bullshit :boese020:
sämtliche kredite, sei´s das bauspardarlehen (für welches das exchen sogar bürgte),
sei´s das darlehen mit dem ich ihr das auto (welches sie mir wieder vor die tür stellte) finanzierte
oder mein arbeitgeberdarlehen wurden nachweislich z.tl. lange vor der trennung aufgenommen
der große war schon 1 jahr vor der trennung in seinem neuen zimmer,
dem kurzen hatte ich da versprochen, er bekommt seines, wenn er so alt ist wie der große.
dank der tatkräftigen unterstützung vieler freunde hab ich es tatsächlich auch ex geschafft ...
das einzige darlehen (dir schmusepapa sei dank), dass ich nach der trennung aufnahm,
war ein privatkredit bei der ***-bank, um die wahnsinnszinsen meines dispos loszuwerden
(auch logisch, dass exchen schuldenfrei in ihren zweiten frühling startete)
das darf doch alles nicht wahr sein :boese020:
wann hat das alles ein ende?
kann denn die ex mit ihrer RAin - ohne jegliche konsequenzen -
lügen und betrügen, dass sich die balken biegen ?
heute mal mit genervten grüßen
wolf
p.s.
gibt es denn wirklich niemanden, der mir zu einer negativen feststellungsklage rät
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin LSW,
nirgend auf dieser Erde wird so viel gelogen wie in Gerichtssäälen und Gottesstätten. Ich würde versuchen, solchen bewusst falschen Sachvortrag mit dem Satz abzuhaken: "Herr, wird Hirn. Aber triff."
Sicherlich ist ein falscher Vortrag vor Gericht - Schriftsätze gehören schon dazu - strafbewehrt. Aber was willste machen? Noch'n Kriegsschauplatz? Neeee, spar dir deine Energie für die Bengels und dich auf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi lsw,
pfff, mach´ -erstmal- einen Haken drunter.
Ich kann dich aber verstehen, denk´ halt so "die" haben noch keine EU-Forderungen gestellt.
Sammle Energie und überlege dann nochmal 😉
Leicht gesagt, aber mir würde auch der Kamm schwillen 😡
solidarischen Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Aber was willste machen?
also im moment bin ich wirklich drauf und dran,
ne negative feststellungsklage, mit dem ziel den EU als verwirkt abhaken zu können, einzureichen
die liste der verwirkungstatbestände wird lang und länger
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Sammle Energie und überlege dann nochmal 😉
joh, am sammeln bin ich schon :phantom:
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Lieber LSW,
wann hat das alles ein ende?
Das frage ich mich seit bald 6 Jahren! Ein Ende ist kaum absehbar.
kann denn die ex mit ihrer RAin - ohne jegliche konsequenzen -
lügen und betrügen, dass sich die balken biegen ?
Ganz offensichtlich. Der Wahrheitsgehalt der Schriftsätze meines gegnerischen Anwaltes ist umgekehrt propotional zur Anzahl der Seiten und dies wäre für jeden, der seine 7 Sinne nur halbwegs beisammen hat, erkennbar. Das interessiert keine Sau! :gunman:
Dafür hat man mir meine absolut wahren und vor allem leicht überprüfbaren Sachvorträge zum Teil als "wenig glaubhaft" abgetan oder garnicht erst berücksichtigt! :gunman:
Spar es Dir wirklich, Dich darüber zu ärgern. Es lohnt sich nicht.
LG, Uli
hallo lsw,
der richter hat exen´s pkh-antrag mangels aussicht auf erfolg zurückgewiesen
seine begründung:
exchen habe in 2005 über ein monatliches netto von 1.117,- verfügt,
hinzuzurechnen seien noch mindestens 200,- aus nebentätigkeiten sowie 56, - wohngeld.abzügl. fahrtkosten in höhe von 300,- (§ 287 ZPO mangels konkreter anhaltspunkte)
ergäbe 1.073,-. wonach bis zum selbstbehalt noch 183,- verblieben, so dass der mindestunterhalt sichergestellt werden könne (zur erinnerung: wir reden über 2 jungs)
Mal für mich, damit ich es auch verstehe (verliere bei deinem Fall nämlich so langsam den Überblick):
Du hattest bzgl. KU-Klage für deine beiden Jungs PKH beantragt. Der Richter hat abgelehnt, du hast beim OLG Beschwerde eingelegt, dieser wurde stattgegeben. Also kriegst du für die Klage PKH.
"Ex" hat dann Klageabweisung beantragt mit gleichzeitigem PKH-Antrag.
Diesen Antrag hat jetzt derselbe Richter abgelehnt, der ursprünglich deinen PKH-Antrag abgewiesen hatte? So richtig oder habe ich da was falsch verstanden?
ihr sei bekannt, dass ich noch weitere kredite zu tilgen habe,
diese seien jedoch von mir nach der trennung
zum ausbau weiterer zimmer für die jungs aufgenommen worden,
und zwar einzig vor dem hintergrund, hierdurch mein nettoeinkommen zu reduzieren
und die jungs an mich zu binden.
Ich würde heute auf einen solchen Mist folgendes antworten (lassen):
"Sehr geehrter Richter,
wie Frau Rechtsanwältin "lügt-dass-sich-die-balken-biegen" (bzw. genauer Ihre Mandantin) weiß, wurden die besagten Kredite lange vor der Trennung aufgenommen.
All dies ist beweisbar. Um die Akte nicht unnötig aufzublähen, verzichten wir derzeit darauf, entsprechende Belege vorzulegen. Sollte dies aus Sicht des Gerichtes jedoch nötig sein, so bitten wir um einen richterlichen Hinweis.
mfG
- deraufeinensolchenschwachsinnurmiteinemdreizeilerantwortet - (Rechtsanwalt)"
Wenn's hilft "Dampf" abzulassen gibt es die "ausführliche" Version (mit allen Belegen, die die Lüge beweisen). Ich würde mir den Stress aber heute nicht mehr machen, weil ich auf solche Schreiben nicht mehr mit zeitweiligem Bluthochdruck reagiere und mich daher auch nicht mit folgenden Zeilen
der absolute bullshit :boese020:
öffentlich aufregen würde.
(dir schmusepapa sei dank)
(off-topic): Gerne geschehen!
wann hat das alles ein ende?
IMHO sobald ihr geschieden seid mit allen Scheidungsfolgen incl. Unterhalt für die "Jungs". Zumindest bei mir war es so. Ulis Fall ist weitaus schwieriger.
kann denn die ex mit ihrer RAin - ohne jegliche konsequenzen -
lügen und betrügen, dass sich die balken biegen ?
Was soll denn passieren? Du spielst den "wilden Mann", machst ne Klage wegen Prozessbetruges. Den Richter wird das "nerven", die Gegenseite schreibt dann, man habe da versehentlich ein paar Daten verwechselt und macht nen Rückzieher. Denselben Effekt hast du mit dem obigen "Dreizeiler" - ohne dass du dabei als Querulant dastehst und zusätzlich evtl. Anwalts- und Gerichtskosten auf dich zukommen.
Die Kurzform des letzten Absatzes lautet daher kurz: "Ja".
gibt es denn wirklich niemanden, der mir zu einer negativen feststellungsklage rät
In diesem Punkt gehörst du nicht zu meinem Fan-Club. Aber das weißt du ja schon.
Gruß
Martin
P.S. Kannst du dir nicht von den gesparten Zinsen mal eine Tastatur mit funktionierender SHIFT Taste besorgen? Ansonsten schick mir deine Adresse oder deine Kontonummer - entweder schick ich dir das Geld für ne neue Tastatur oder die Tastatur selbst. :rofl2:
P.S. Kannst du dir nicht von den gesparten Zinsen mal eine Tastatur mit funktionierender SHIFT Taste besorgen? Ansonsten schick mir deine Adresse oder deine Kontonummer - entweder schick ich dir das Geld für ne neue Tastatur oder die Tastatur selbst. :rofl2:
Ich bring ihm eine bei unserem nächsten gemeinsamen Pizzaessen mit. Ich hab da noch ein paar Funktionierende rumliegen. :rofl2:
Uli
moin, lsw,
hatte gerade eine (längere) antwort an dich begonnen, da sah ich, dass schmusepapa schneller war: er hat geschrieben, was ich sagen wollte. ich habe zwar bislang in solchen situationen die 'langversion' = fünfzeiler mit anlagen (allerdings max. 3) befürwortet/abgeschickt, aber das sollten du und dein RA besprechen - der kann den richter (hoffentlich) einschätzen (meiner ist einer von der sorte, der die schreiben beider seiten nebeneinander legt und absatz für absatz vergleicht: 'was wurde behauptet und welchem punkt wurde widersprochen. was übrig bleibt oder worauf nicht reagiert wurde, ist anscheinend korrekt.')
falls eine 'gegen-stellungnahme' nicht mehr vom gericht erbeten wurde, würde ich keine schriftsatznachlassfrist beantragen, sondern dem drei-/fünfzeiler als einleitung voranstellen:
'... im bewusstsein, dass das schriftl. verfahren beendet ist/keine hiesige stellungnahme erbeten wurde, sieht sich der antragsgegner dennoch aufgrund der phantasiereichen, jedoch unwahren behauptungen der gegenseite im schriftsatz vom .... gezwungen, diese in der gebotenen kürze richtig zu stellen ....'
selbst wenn also 'offiziell' dein schreiben nicht mehr 'gewertet' werden würde/dürfte, lesen würde der richter es sicherlich doch, und dann weiss er, dass du 'anderer meinung' bist - und nachweise dafür hast.
nur in einem kann ich schmuseppa nicht zustimmen: das ende ist möglicherweise noch nicht erreicht, sobald die scheídung mit allen folgesachen durch ist: a) 'wir' sind 'erst' knapp 4 1/2 jahre auseinander und kabbeln (norddt.: streiten) uns weiterhin gerichtlich, b) ex hat 14 monate nach dem ersten olg-urteil bezgl. KU (und damit 17 monate nach (!) der scheidung) die 2. KU-klage eingereicht (end-urteil dazu (s.o.) kam exakt 2 jahre minus 2 tage nach dem ersten und lautete 'klage abgewiesen'). will sagen: wenn es ex (und ihrem RA?) gefällt, geht's so weiter. und wenn ein thema ausgereizt ist, dann wird eben ein neues fass aufgemacht ..... es gibt ja noch soooo viel zu regeln, was der böse ex boykottiert ... a never-ending story ...
also, freu' dich über die PKH-entscheidung und auf's OLG 😉
gruss
ulli
p.s.: die nichtbenutzung der shift-taste ist eine reine energie-sparmassnahme (siehe auch babbedeckel: 'sammle energie') 🙂
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin,
sorry für OT:
p.s.: die nichtbenutzung der shift-taste ist eine reine energie-sparmassnahme (siehe auch babbedeckel: 'sammle energie')
Das ist die allerbeste Ausrede, die ich jeh fürs Kleinschreiben gelesen habe. Wenn ich keinen kaufmännischen Beruf gelernt hätte, dann würde ich auch kleinschreiben :thumbup:
eskima
Hallo Schmusepapa,
Mal für mich, damit ich es auch verstehe (verliere bei deinem Fall nämlich so langsam den Überblick):
Du hattest bzgl. KU-Klage für deine beiden Jungs PKH beantragt. Der Richter hat abgelehnt, du hast beim OLG Beschwerde eingelegt, dieser wurde stattgegeben. Also kriegst du für die Klage PKH.
"Ex" hat dann Klageabweisung beantragt mit gleichzeitigem PKH-Antrag.Diesen Antrag hat jetzt derselbe Richter abgelehnt, der ursprünglich deinen PKH-Antrag abgewiesen hatte? So richtig oder habe ich da was falsch verstanden?
Fast richtig 😉
Dadurch, dass meine Beschwerde erst gar nicht vom Richter an´s OLG weitergeleitet wurde,
hat ein und derselbe Richter erst meinen PKH-Antrag abgelehnt,
dann meiner Beschwerde stattgegeben und nun Exens PKH-Antrag abgelehnt.
Auf Exen´s/RAin´s Mist reicht strenggenommen sogar ein 1-Zeiler:
"Wie Sie den vorliegenden Anlagen zum meinem PKH-Antrag entnehmen können,
sind sämtliche Darlehen vor der Trennung aufgenommen worden"
lonesomewolfdersichfragtwanndiebetrügereienendlicheinendehaben
IMHO sobald ihr geschieden seid mit allen Scheidungsfolgen incl. Unterhalt für die "Jungs". Zumindest bei mir war es so. Ulis Fall ist weitaus schwieriger.
Diese Hoffnung hatte ich ja auch, nur beschränkte sich der Richter auf die Scheidung und den Versorgungsausgleich ...
Was soll denn passieren? Du spielst den "wilden Mann", machst ne Klage wegen Prozessbetruges.
nee, wenn dann reich` ich ne negative feststellungsklage ein,
worin der wiederholte, versuchte prozessbetrug (exens latte wird immer länger)
als weiterer verwirkungstatbestand (neben dem rittmeister) aufgeführt wird
... und ich bin die EU-verpflichtung los, hoffentlich
Den Richter wird das "nerven"
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich kann mir durchaus vorstellen, er ist heute schon genervt
und zwar von exen´s müll:
die liste der sachverhalte, die ex falsch schilderte (und auf welche er seine begründung stützte),
um sie dann, jeweils erst nach meiner richtigstellung durch entsprechende belege,
sukzessive zu revidieren, ist lang
und sie könnte noch länger werden ...
um ein paar "versehentlich verwechselte daten" geht es dann nicht mehr
mal schau´n
lg
wolf,
dem die benutzung der shift-taste echt zu anstregend ist 😉
und der -nur um nicht mit euren electronic-schrott überhäuft zu werden- sich anfangs doch echt mühe gab
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
und schon das nächste update:
der richter (derselbe, der bislang über alle anträge und beschwerden beschied)
hat exen´s beschwerde gegen seinen beschluss - die abweisung ihres PKH-antrages -,
nicht abgeholfen und die akte dem OLG zur entscheidung übersandt.
seine begründung ist denkbar knapp (auf die eigenen rechenfehler geht er gar nicht ein):
"zudem zeigt das vöm kläger vorgelegte kündigungsschreiben der fa. xyz,
dass der sachvortrag der beklagten zumindest nicht immer wahrheitsgemäß ist."
( exchen begründete das ende eines ihrer nebenjobs
mit dem wegfall der behandlungsbedürftig des einzigen patienten
stattdessen wurde ihr fristlos gekündigt
sie hat es wohl regelmäßig nicht gebacken bekommen, ihre abrechnung (ein papier, auf dass sie nicht mehr als ihre 8 behandlungstermine und unterschrift hätte setzen müssen) pünktlich vorzulegen
"zufälligerweise" hatte ich von dieser kündigung eine kopie 😉 )
"den richter wird das nerven" schrieb schmusepapa und meinte damit meine überlegung,
eine negative feststellungsklage auf EU-verwirkung wegen prozessbetruges einzureichen
meine daraufhin geäußerte vermutung, der richter ist schon heut´ genervt,
scheint sich zu bestätigen ...
es juckt mir jetzt doch ganz arg in den fingern,
das gericht auf die latte der weiteren "nicht immer wahrheitsgemäßen sachvorträge" hinzuweisen
fragt sich nur was pfiffiger ist,
im zuge des laufenden KU-verfahrens oder gleich über eine negative feststellungsklage?
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
so, das OLG hat entschieden:
exchens beschwerde wird stattgegeben, sprich PKH bewilligt
eine vorentscheidung ist jedoch nicht, so mein RA,
vielmehr soll nun durch das AG die "weitere sachaufklärung" erfolgen 😉
das OLG gibt in seiner begründung ein paar "handlungsempfehlungen" an das AG:
so ist, sollte die zurechnung von fiktiven einkommen in betracht kommen,
die vom senat zugestandene übergangsfrist von 6 monaten nach trennung zu berücksichtigen,
die möglicherweise wegen der zunächst fortgesetzten kinderbetreuung erst ab 09/05 lief
und dass der vertrag (1/2-tags) mit exens arbeitgeber während des zusammenlebens geschlossen wurde und dass ihr die "wahrnehmung der chance auf steigende zukünftige einkünfte durch die erweiterung ihrer selbstständigen tätigkeit ohne eigenes investitionsrisiko unterhaltsrechtlich möglicherweise nicht vorzuwerfen ist".
(anmerkung: erweiterung ihrer tätigkeit heißt: vertrag mit theoretischer ganztagstätigkeit, ausreichend kundschaft und engagement auf exens seite vorausgesetzt ...
effektiv blieb es bei 1/2-tags
die aufnahme von nebenjobs lehnt sie -den jungs gegenüber ab - sie dürfe nicht ...)
wenngleich auch hier m.e. wieder mit geschlechtsspezifisch unterschiedlichem maß gemessen wird,
so lassen die konjunktive und "möglicherweise" in der begründung hoffen ...
zuständig am OLG ist die einzelrichterin frau xyz
darf dich den namen posten?
würd mich ja schon interessieren, ob schon jemand erfahrungen mit ihr hat ...
lg
wolf,
der exens "nicht immer wahrheitsgemäßen sachvorträge" täglich besser substantiieren kann 😉
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
wenngleich auch hier m.e. wieder mit geschlechtsspezifisch unterschiedlichem maß gemessen wird,
so lassen die konjunktive und "möglicherweise" in der begründung hoffen ...
Lieber Wolf,
m.E. müssen die Konjunktive sein, da ansonsten das OLG ja bereits präjudizieren würde. Ich möchte Dich nicht verunsichern oder Dir die Stimmung vermiesen; mich stimmen die Ausführungen aber eher bedenklich. Warum weist das OLG das AG auf die angesprochenen Sachverhalte hin, ... ?? :exclam:
LG, Uli (der Daumen drückt, dass es gut läuft!)
Hi wolf,
ich hoffe, dass der Restfunke Hoffnung sich zu einem lodernden Feuer entfacht.
*beidedaumendrück*
HHJung
so ihr lieben mitstreiter, berater und anteilnehmer,
ein update, das letzte in dieser sache 🙂
gestern war termin
zuvor wechselten über wochen die schriftssätze hin und her,
immer nach dem gleichen schema:
exchen (ich nenn sie wieder so),
zeitlebens die arme hausfrau und mutter, bemüht sich doch schon so,
arbeitet 20 stunden die woche, nur es reicht halt leider nicht für KU
und weitere beschäftigungsmöglichkeiten wurden ihr nicht ANGEBOTEN,
haben sich ihr nicht ERÖFFNET (nicht eine bewerbung in 2 jahren!)
fiktive einkünfte durch versorgungsleistungen für den rittmeister hat sie nicht,
weil -wenngleich irgendwann eingeräumt - er zwar bei ihr übernachtet,
er sich tagsüber jedoch auf seiner arbeit im stall versorgt :rofl2:
hingegen ich, ich habe die betreuung der jungs ja nur an mich gerissen,
um mich auf diese art und weise meiner unterhaltspflicht den jungs gegenüber zu entziehen :knockout:
und verdiene ein schweinegeld, wonach ich locker die kids UND s´exchen unterhalten könne
auf allen müll, den die gegenseite verzapfte weiter einzugehen, lohnt nicht ...
der termin
zugegen war der richter, exens RAin, der meine und ich
exchen ließ sich entschuldigen, war auf einer fortbildung :thumbup:
die erste frage des richters ging an mich:
wie ich denn eigentlich auf die idee gekommen sei,
ex auf die zahlung von KU zu verklagen :puzz:
nun, ich erzählte ihm, dass ich bald ein jahr versucht hätte,
friedlich eine lösung zur aufrechterhaltung der lebensumstände der jungs
(das erklärtermaßene ziel beider eltern!) mit ex herbeizuführen,
dass ich wiederholt vorschläge unterbreitet hätte (100,-/kind und monat),
ich jedoch nie eine antwort darauf erhalten hätte,
auch exens RAin seien diese vorschläge unterbreitet worden
(der richter schaute sie an, sie an die decke :rofl2:)
dass ich dann irgendwann die faxen dicke gehabt hätte, den RA eingeschaltet
und nun KU in höhe des mindestsatzes (291,-/kind und monat) einforden würde,
als schlichtweg logische konsequenz aus exen vogel-strauss-politik :rofl2:
dass ich mich jedoch weiterhin mit 100,-/kind + monat "zufrieden gäbe",
das ziel, die aufrechterhaltung der lebensumstände damit gewährleisten könne
auf die frage des richters an exens RAin, wie´s denn aussähe,
lonesomewolf´s angebot sei doch eigentlch recht angemessen,
tönte diese rum, wie schwer es ex doch falle, mehr zu verdienen,
sie bemühe sich doch bereits so, ihr arbeitgeber sei halt so ein schlimmer finger :knockout:
mein RA konnte es sich an dieser stelle nicht verkneifen, sie zu fragen,
ob sie eine solche argumentation hinnehmen würde, wenn es darum ginge,
dass ein vater seiner KU-pflicht nicht nachkomme
der richter setzte nach und fragte, wie´s denn mit zeitungsaustragen wäre :rofl2:
dann langt´s doch noch immer nicht, so die kluge antwort exen´s RAin
während der richter mit exen´s RAin die vorzüge einer fiktiven einkommensberechnung sowie der gegenklage auf trennungs- und aufstockungsunterhalt erörterten :wink:,
steckten mein RA und ich die köpfe zusammen, berieten uns kurz, guckten uns etwas länger an, nickten uns zu und dann machte er folgenden vergleichsvorschlag:
LSW verpflichtet sich, für den KU bis zum 18.lebensjahr der bengels aufzukommen
(ich hab dann sogar noch "ende der schulausbildung" nachgelegt, beide steuern auf´s abi zu)
LSW´s ex macht keinen trennungsunterhalt geltend
und verzichtet auf nachehelichen unterhalt :phantom:
frage des richters an die RAin, was sie / ihre mandantin dazu meint,
aus seiner sicht höre es sich sehr vernünftig an
antwort: sie glaube, dass sie eine akzeptanz für einen solchen vergleich erzielen könne
(dann ham´se noch flugs den streitwert (natürlich basierend auf den falschen zahlen exens RAin) für TU und EU ermittelt, meine kritik an der höhe grinsend mt dem hinweis auf PKH abgewiesen und fettich).
also, ich glaube, nur verrückte (oder väter) können sich darüber freuen,
keinen kindesunterhalt zu erhalten
ich bin wohl beides ... 🙂
und das exchen auf dauer los, juchee
einen riesendicken dank an alle, die mich auf diesem weg, fast 2 jahre war er lang, begleitet haben
und ganz liebe grüße
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)