Hallo an Alle,
leider bin ich im Forum nicht fündig geworden.
Ich habe die Frage, ob der erhaltene Kindesunterhalt im Rahmen meiner Steuererklärung zu versteuern ist bzw. überhaupt angegeben werden muss und wenn ja wo?
Bei der Berechnung von Kindergarten- und Hortbeiträgen (NRW) muss er dann gesondert angegeben werden, wenn nicht in der Erklärung auftauchend?
Vielen Dank für eureHilfe
Biga
Hallo Biga,
KU ist einkommensteuerrechtlich definitiv weder Einkommen (beim Betreuungselternteil) noch abzugsfähig (bein Unterhaltsverpflichteten).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
danke für die schnelle Antwort...
Biga
Hallo und nabend,
mir ist schon zu ohren gekommen,
das Untzerhalt für ein Kind bei der Steuer angerechnet wird
wenn das kind nicht auf der karte ist.
Ich weiss aber nicht ob es stimmt.
Aber angeblich haben diese Personen das halbe (so ein quatsch) Kind der Ex überschrieben somit hat sie hähere Steuerfreibeträge und der Unterhaltszahler kann den unterhalt absetzen.
Will aber keine Lügen verbreiten.
Thomas
Hallo Thomas,
es geht dabei um die Überschreibung des Kinderfreibetrages, nicht um Kindesunterhalt. Das geht an z.B. die Großeltern oder wenn der Unterhaltsverpflichtete seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
