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Aufstockungsunterhalt wenn KU weg?

 
(@arkadian)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin von meiner Ex-Ehefrau seit Aug. 1999 geschieden und habe 2 Kinder (18J. und 20J.), die bei Ihrer Mutter leben. Beide Kinder haben auf dem Weg zum Abitur die 11. und 12. Klasse wiederholt und haben es auch diemal nicht geschafft. Um eine Ausbildung hat sich keiner bemüht. Sie haben sich jetzt auf einer Wirtschaftsschule (Bildungsgamg: Algemeine Hochschulreife 3 Jahre) angemeldet. Beide gehen nebenher auf 400€ arbeiten. Teilweise verdienen sie auch mehr (schwarz), was ich nicht nachweisen kann. Wenn ich das hier im Forum richtig verstanden habe, sind die beiden nicht mehr priviligiert, weil sie keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen. Ich habe mich damals mit meiner Ex aussergerichtlich auf einen Kindesunterhalt von 600€ geeinigt, was ich auf Ihr Konto überweise. Eins meiner Kinder erwähnte mal, dass sie nicht mehr KU will, weil die Einkünfte sonst zu hoch für etwas anderes wären. Keine Ahnung für was. Meine Ex ist anfangs mal arbeiten gegangen, lebt aber seit einiger Zeit vom Arbeitsamt oder Sozialamt, genaues weis ich nicht. Ehegaten- oder Aufstockungsunterhalt sind nie gefordert worden.
Da ich inzwischen mitbekommen habe, dass eines der Kinder schon wieder mehrmals die Schule geschwänzt hat, habe ich die Faxen dicke, und werde nächste Woche zum Anwalt gehen. Da ich inzwischen wieder geheiratet habe (meine Frau hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht), wir das Geld mächtig knapp.
Eigentlich gehe ich davon aus, dass der KU wesentlich geringer ausfällt, oder sogar ganz wegfällt.
Was mir jetzt noch Sorgen macht, ist eine evtl. Unterhaltsforderung für meine Ex, da ihr auf jeden Fall die 600€ flöten gehen. Wenn den Kindern noch etwas zustehen sollte, werde ich es Ihnen überweisen, und nicht meiner Ex. Sie ist nun mal auch verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen. Sie ist weder krank, noch zu alt. Eben nur faul.
Wäre natürlich übel, wenn ich hinterher mehr als die 600€ abdrücken müsste.
Oder ist der Unterhaltsanspruch nach der Zeit verwirkt?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2004 22:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Arkadian,

verwirkt im Prinzip ja, Jedoch hat der Gesetzgeber in den §§ 1569 - 1576 einige Hintertüren für die lebenslange Unterhaltshaft eingebaut. Verwirkt ist der Anspruch für die Vergangenheit. Aufstockungsunterhalt ist immer einklagbar.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 00:22