Hallo zusammen,
hier eine Frage, die mir einiges Kopfzerbrechen bereitet. Einerseits möchte ich den Frieden mit der KM bewahren, andererseits hat meine Tochter ja ein Recht auf Kindesunterhalt.
Folgende Situation:
KM und ich sind schon seit mehr als 2 Jahren getrennt lebend und mittlerweile auch seit einem Jahr geschieden. Die gemeinsame Tochter wird im echten Wechselmodell betreut. Der Wechsel findet wöchentlich statt. Kindesunterhalt wurde bis jetzt nicht von der KM bzw. mir gezahlt, da die Einkommensverhältnisse mehr oder weniger gleich waren.
Nun habe ich über Dritte erfahren, dass die KM befördert wurde. Eine nicht unerhebliche Beförderung, da diese jetzt leitende Angestellte ist. Dies ist sicherlich auch mit einer nicht unerheblichen Gehaltssteigerung einhergegangen. Da sie jetzt definitiv mehr verdient als ich, müsste auch Kindesunterhalt ihrerseits gezahlt werden. Das ist wohl rein rechtlich betrachtet unstrittig. Ich gehe davon aus, dass die KM dies auch weiß und mir daher die Änderung ihrer Einkommensverhältnisse verschwiegen hat.
Das Verhältnis zur Kindesmutter ist, sagen wir mal so einigermaßen, aber bestimmt nicht gut. Immer wieder gibt es kleinere Reibereien. Daher habe ich ein wenig Angst, dass die Situation eskalieren könnte, wenn ich die KM auf deren Gehaltserhöhung und den damit verbunden Kindesunterhalt anspreche. Trotzdem finde ich, dass unsere gemeinsame Tochter ein Recht auf diese Unterhaltszahlung hat und ihr dies auch zusteht.
Wie würdet ihr die Situation beurteilen? Hat jemand evtl. schon Erfahrungen mit einer solchen Situation gesammelt?
Für Hinweise und Anregungen bin ich dankbar.
Grüße Tomatenbrot
Erfahrungen nicht, ich zahle auch Unterhalt (unter 100€ für alle Kinder), obwohl wir nahezu identisch liegen. Auch bei nur einem Cent Abweichung kann man den Unterhalt berechnen.
Sieh es so: Sie wurde nach eurer Trennung befördert, also war das Einkommen sowieso nicht prägend in der Ehe. Wenn ihr gut über die Runden kommt, würde ich es auf sich bewenden lassen .Alternative könnte sein, die Ex drauf anzusprechen und den Vorschlag zu machen ein gemeinsames Konto zu eröffnen, wo der Unterhalt drauf geparkt wird. Sollte sich das Wechselmodell mal zu deinen Ungunsten auflösen, wird der Kindesunterhalt zunächst von diesem Konto bedient. Ist nach der Unterhaltspflicht von euch beiden (also spätestens bei Berufseintritt) noch was auf dem Konto drauf, wird es an die Kinder verteilt. So sicherst du ihr zu, dass das Geld nur den Kindern zugute kommt und sicherst dich auch gleichzeitig damit ab, dass du in einigen Jahren mal zu Unterhalt verdonnert wirst und jetzt auf diesen verzichtest.
Moin,
Sieh es so: Sie wurde nach eurer Trennung befördert, also war das Einkommen sowieso nicht prägend in der Ehe.
Alternative könnte sein, die Ex drauf anzusprechen und den Vorschlag zu machen ein gemeinsames Konto zu eröffnen, wo der Unterhalt drauf geparkt wird.
@ MM,
beim KU gibt es den "eheprägenden" Faktor nicht.
Der Vorschlag mit dem Konto ist nicht so schlecht. Ich würde eine Anlage vorschlagen die dem Kind ab Volljährigkeit zugute kommt und vielleicht beim Studium oder bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit hilft. Da wird sich evtl. die KM auch leichter mit abfinden.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo zusammen,
die beiden Anmerkungen finde ich nicht schlecht. Eine Geldanlage für den späteren Lebensweg finde ich sehr sinnvoll und würde das auch so machen wollen.
Jetzt muss ich es nur schaffen die KM zu überzeugen. Gefühlt wird Sie sich gegen jede Art von Zahlung zur Wehr setzen, auch wenn es ein Konto oder Geldanlage für das Kind wäre. Es wird sicherlich ein Kampf werden. Zumal Sie mir ihr neuen Einkommensverhältnisse nicht offen legen und die Berechnung des Kinderunterhaltes auch nicht anerkennen wird, wenn ich dies tue. Ein Gedanke wäre, der KM vorzuschlagen zu einem Anwalt zu gehen, der die Berechnung übernimmt. Dann hat jemand "neutrales" mit Sachkenntnis den Betrag festgelegt. Der kann dann die Gehälter vergleichen ohne dem jeweils anderen Auskunft zu geben (wobei ich nichts zu verstecken habe).
Oder unterstützt einen dabei auch das JA? Der Betrag den Sie verdient will ich ja nicht einmal wissen. Mir reicht ja der Betrag des Kinderunterhaltes.
Das wird wieder nur Streß geben. Ich sehe es schon kommen....
Grüße Tomatenbrot
Hallo,
ich stimme dem Vorschlag mit dem Konto zu.
Ansonsten ergibt sich der Unterhaltsanspruch aus dem laufenden Einkommen, damit aber nicht ständig neu gerechnet wird, gilt eine Auskunftspflicht nur aller 2 Jahre.
Außerdem machst Du Dir vermutlich zuviel Hoffnung wieviel dabei rausspringt. Beim Wechselmodell wird der Unterhaltsanspruch aus dem addierten Einkommen der Eltern bestimmt und dann gequotelt. Wenn Deine Frau mehr verdient müsste Sie dann auch mehr zahlen, allerdings steht Dir dann nur der Ausgleichsbeitrag zu.
Bsp:V 2000 Euro bereinigt, M 3000 Euro bereinigt, Summe 5000 --> DDT Kind (6-11): 618 Euro KU
Quoteln: V 2000 -1080 = 920 Euro, M 3000 - 1080 = 1920 Euro
Haftungsanteile: V 920/2840*618 = 200 Euro, M 1920/2840*618 = 418 Euro,
Ausgleichsbetrag an V: 1/2(418 - 200) = 109 Euro.
VG Susi
Moin.
Ja, ich hab Erfahrung mit einem WM als Vater. Allerdings auf der anderen Seite, d.h. der besser verdienenden. Ich hab mich von Anfang an "großzügig" gezeigt, was die Zahlungen für das Kind betraf, um in keinem Fall zu riskieren, dass die KM das Kind als "Einkommensquelle" entdeckt und versucht Unterhalt zu maximieren od. das WM in Frage zu stellen (beides bis heute nie von der KM artikuliert od versucht!).
Was Deinen "Fall" betrifft: Ihr habt ein "echtes WM", bislang kommt ihr - aufgrund etwa gleicher Einkommensverhältnisse - ohne Ausgleichszahlungen aus und offensichtlich auch beide über die Runden und Du befürchtest, dass bei einer Aussprache zum Geld Euer Verhältnis als Eltern und vermutlich zum WM sich verschlechtern könnte.
Zunächst:
- Ja, rein rechtlich könnte ein Ausgleichsanspruch bzgl. KU entstehen. Ob dieser eine signifikante Höhe hat, über den sich streiten überhaupt lohnt, das könnte man hier vielleicht mal mit ein paar Zahlen und Annahmen simulieren
- Wenn das WM seit 2 Jahren nachweislich gelebt wird, dann halte ich das Risiko, dass KM es aufgrund eines Streits um KU aufkündigt und damit durchkommt für gering - schön ist ein Streit (potenziell vor Gericht) allerdings nicht und kostet Zeit, Nerven und auch Geld, das ihr nicht fürs Kind verwenden könnt
- Das ("moralische") Argument, das "die Tochter ein Recht drauf hat" finde ich schwach, denn im Zweifel profitiert sie in den 50% der Zeit bei dem KM von dem erhöhten Einkommen, insofern könnte man fragen, warum das nicht reicht (unabhängig davon, dass - wie oben ausgeführt - ein rechtlicher Anspruch vermutlich besteht)
Was ich Dir rate:
- Lass stecken, ein Streit darüber ist die Verschlechterung der noch tw. funktionierenden gemeinsamen Elternschaft nicht wert. Und wenn Du jetzt schon Stress befürchtest...
- Wenn Du glaubst, es low key halten zu können, dann in der Tat in einer ruhigen Stunde mal signalisieren, dass Du von der EK-Erhöhung weisst, dies zu einem angepassten KU führen würde, Du aber keinen Baranspruch erhebst, aber stattdessen davon ausgehst, dass KM Sonderausgaben wie bspw. Klassenfahrt, Jugendfreizeiten, Klamotten , das neue Fahrrad [überproportional] übernimmt
Ja, Du setzt damit nicht das durch, was Dir/ der Tochter "zusteht" - aber das ist in meinem Augen immer die falsche Kategorie...
gruß, toto
Der Hinweis mit dem nicht eheprägenden Gehalt war auch nicht auf eine rechtliche Würdigung bezogen, sondern darauf, dass der TE das dazu verwenden kann, um rational dazu zu kommen, dass es keine absolute Ungerechtigkeit wäre, wenn sie nichts zahlen würde. Denn warum soll sie plötzlich die Brötchen subventionieren, welche die Kinder beim TE zum Frühstück bekommen.
Wenn du vorschlägst, dass der KU NEUTRAL berechnet werden soll, ist ein Anwalt sicher die falsche Anlaufstelle. Geht zu einem Notar, setzt da einen kurzen Vertrag auf. Ist nicht teuer, der ist aber echt neutral und will seinem Mandanten nicht die Nutzenmaximierung in Aussicht stellen.
Selber kann man das aber auch ausrechnen, ist nicht schwer. Wir berechnen anhand unserer Netto-Gehälter nach PKV. So kommt es auch nicht regelmäßig zu Diskussionen über Abzugspositionen.
Grundlegend würde ich mich TotoHH anschließen, aber die Frage ist, was passiert, wenn das Kind mal zur Mutter ziehen will. Verzichtet Mutter dann auch, weil sie ihre Ruhe haben will? Wenn nein, Vorschlag mit gemeinsamen Konto, beim Notar Höhe und Verwendung des Guthabens vertraglich absichern. Wenn Kind zur Mutter will, zahlst du erst Unterhalt, wenn das Konto wieder leer ist.
Hallo,
den KU neutral zu berechnen ist nicht so einfach. Das liegt daran, dass die Rechtsprechung dazu noch nicht so richtig gefestigt ist. Z.B. geht es darum ob der angemessene (1300 Euro) oder der notwendige Selbstbehalt (1080 Euro) beim Quoteln zu berücksichtigen ist. Eine komplizierte Baustelle ist die Anrechnung des Kindergelds. Als vernünftig denkender Mensch würde man das einfach teilen, Gerichte sehen das leider viel komplizierter!
Deshalb ist eine "richtige" Berechnung nicht so einfach. Ein Anwalt würde deshalb vermutlich auch "irgendwie" rechnen. Ein Notar würe meiner Meinung auch nicht anders handeln, u.U. ein Anwalt, der sich auf Unterhaltsrecht spezialisiert hat, könnte als erstes erklären wie gerechnet wird und dann auch so rechnen.
Rein prinzipiell gibt es natürlich auch eine Auskunftpflicht über das Einkommen damit der Unterhalt berechnet werden kann. Eine gerichtliche Durchsetzung ist hier aber auch schwierig, da das Kind immer durch den Elternteil vertreten wird, der das Kind in Obhut hat. Beim Wechselmodell gibt es diesen Elternteil aber nicht.
Meine Meinung ist, dass ihr euch irgendwie einigen müsst. Egal wie man rechnet ist der Ausgleichsbeitrag in aller Regel nicht so wahnsinnig hoch.
VG Susi
da das Kind immer durch den Elternteil vertreten wird, der das Kind in Obhut hat. Beim Wechselmodell gibt es diesen Elternteil aber nicht.
Dann bekommt das Kind für das Verfahren einen Ergänzungspfleger und am Ende sind die Brocken viel teurer als die Brühe 🙂
Gruss von der Insel
Hallo Tomatenbrot,
ganz ehrlich?
Wenn das verfügbare Geld nicht gerade so knapp ist, dass es richtig weh tut - bei einem funktionierenden Wechselmodell würde ich selbst nicht einmal fünf Sekunden darüber nachdenken, ob und wie ich die Aussicht auf vielleicht fünfzig oder hundert Euro Unterhalts-Ausgleichszahlung verwirklichen könnte.
Tatsächlich ist es bei mir sozusagen ein ähnlicher Fall mit einem umgedrehten Vorzeichen: Wechselmodell, ich bin derjenige mit dem höheren Einkommen, und Madame erhält von mir weiterhin eine Ausgleichszahlung, die deutlich größer ist als das, was bei korrekter Berechnung herauskäme. Aus meiner Sicht ist es "nur" Geld, und ich erspare mir dadurch die sonst fälligen Diskussionen mit der Ex. So wie es jetzt ist, weiß sie nämlich verdammt genau: Sie schießt sich in erster Linie selber in den Fuß, wenn sie auf die blöde Idee käme, das Wechselmodell zu torpedieren.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.