Hallo,
weiß jemand ob ich während der Ausbildung meiner minderjährigen Tochter weiterhin den vollen Kindesunterhalt weiter zahlen muss?
Grüße Holger
Hallo Holger,
nein mußt du nicht. Von der Ausbildungsvergütung wird je nach OLG 80 - 90 Euro abgezogen (berufsbedingte Ausgaben). Der Restbetrag durch 2 geteilt. Dieses Ergebnis kannst du vom KU abziehen. Allerdings können die berufsbedingten Ausgaben u.U auch erhöht erden ,wenn der Auszubildende nachgewiesenermaßen einen höhreren Bedarf hat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Restbetrag durch 2 geteilt.
Gruß Tina
hallo Tina,
durch 2 geteilt wird nur bei minderjährigen kindern, nicht bei volljährigen.
bei volljährigen wird die restliche ausbildungsvergütung sowie das kindergeld voll auf den bedarf angerechnet. sollte dann noch eine differenz zwischen bedarf und einkommen bestehen, wird dieser rest quotenmäßig auf beide elternteile entsprechend ihrem einkommen verteilt.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hi,
bitte nicht alles doppelt und dreifach (auch wenn dieser Tread früher gestartet wurde).
Ausführlicher: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=7198.msg66585;topicseen#new
Daher wird dieser geschlossen.
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.