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Kindesunterhalt von Mutter bekommen

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das wird jetzt irgendwie ziemlich off-topic ...

Aber der Steuerzahler darf dafür aufkommen. Interessante Moral von Dir.

Die Ausgangslage ist, dass eine Frau trotz vorhandener Ausbildung und bei offensichtlicher Unterhaltspflicht es sich weiterhin erfolgreich im Hartz IV gemütlich macht; und am Ende landen wir in einer Debatte, ob nicht womöglich irgendjemand anderes so viel Geld verdient, dass dieser Sachverhalt gefälligst einfach so hinzunehmen ist.

Interessant, allerdings.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2015 08:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Sohnemann über 12 oder du verheiratet bist gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.
Wenn KM nicht zahlt/nicht zahlen kann, könntet ihr staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, da wird aber das ganze Haushaltseinkommen berücksichtigt, auch das von deiner Frau.

Deswegen war mein Vorschlag ja, dass die KM über einen Minijob - der regelmäßig läuft - einen Unterhaltstitel über 200 € erstellen lässt. Dies liegt ja über ihrem Existenzminimum und wird dann bei Hartz 4 nicht als Einkommen angerechnet. Das sollte aber durch ein Urteil vor Gericht erfolgen.
Ist nur die Frage, ob es sich für dich lohnt einen solchen Streit auszufechten und die Gerichts- und Anwaltskosten dafür zu tragen.
Da bei VKH auch das Haushaltseinkommen zählt, bekommst du das überhaupt?

Aber wie gesagt, die KM verdient evtl. bei Vollzeit so viel, dass sie den Mindestunterhalt leisten kann, wie hoch ist dein Einkommen?
Es gibt ja inzwischen einige Urteile, dass der betreuende Elternteil zumindest teilweise - wenn nicht ganz - barunterhaltspflichtig wird (auf Antrag), wenn er mindestens das doppelte des barunterhaltspflichtigen Elternteils verdient.
Sprich ein Einkommen von mind. 3000 € netto durchschnittlich monatlich dürfte hier schon reichen.

Sophie


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Geschrieben : 23.09.2015 10:00
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, die Diskussion artet mal wieder aus. Hätte ich das Geld so dicke, dass es mir egal sein könnte, würde ich wohl kaum nachfragen. Im Übrigen sehe ich es auch so, dass Unterhaltspflicht eben Unterhaltspflicht ist und wenn Mutter dafür arbeiten geht, ist das nur billig. Wenn Mutter dann Vater Staat soz. in Regress nehmen kann, umso besser für sie. Nimmt vielleicht etwas den Frust.

Ich gehe davon aus, dass dies ohnehin nur im Falle des Aufstockens möglich ist. Und ich glaube, das war's dann auch schon, denn die Mutter wird bestimmt nicht arbeiten gehen.

Freude also für diejenigen, die es lieber sehen, dass das Kind weniger hat als dass eine Mutter mal arbeiten geht. Als wäre es das eigene Geld. Dann haben halt Kind, Vater und Stiefmutter den Schaden...


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2015 13:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Krishna,

grundsätzlich hast du mit der Unterhaltspflicht Recht. Nur, du musst erst mal einen Richter finden, der dafür sorgt, dass im Prinzip indirekt - durch Aufstockung - der Steuerzahler den Unterhalt zahlt.
Und ob die KM dann verurteilt wird den Mindestunterhalt zu zahlen oder nur einen Teil, dass kann hier keiner vorhersagen.

Und nicht nur KM zahlen nicht den Unterhalt den sie zahlen müssten, es gibt auch KV, die das tun.

Sophie


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Geschrieben : 23.09.2015 13:27
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Und nicht nur KM zahlen nicht den Unterhalt den sie zahlen müssten, es gibt auch KV, die das tun.

Mit der Diskussion bist du hier vermutlich falsch. Allein mein Fall zeigt doch , wo der Hase langläuft. Schonfristen, und dann schon der gerichtliche Hinweis, dass sie H4 ist. Tja, da geht halt nix.

Wäre es andersherum, ich wäre längst nach fiktivem Einkommen verurteilt. Das ist die Realität. Und noch eine kleine Vermutung von mir: Ich denke, dass unterhaltspflichtige Mütter in einer unverhältnismäßig hohen Anzahl von Fällen keinen Unterhalt zahlen (müssen). Gebären reicht wohl. N a z i -Denke.


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2015 14:05
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Schonfristen, und dann schon der gerichtliche Hinweis, dass sie H4 ist. Tja, da geht halt nix.
Wäre es andersherum, ich wäre längst nach fiktivem Einkommen verurteilt.

Meine Exfrau bekam auch eine Schonfrist; danach wurde ihr aber ein fiktives Einkommen angerechnet.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2015 15:48
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Exfrau bekam auch eine Schonfrist; danach wurde ihr aber ein fiktives Einkommen angerechnet.

War es bei ihr denn auch fraglich, ob sie überhaupt noch Arbeit bekommen könnte? Meine Ex ist zwar Erzieherin, aber hat seit über zehn Jahren keinen festen Job mehr gehabt. Nur kurzfristige Vertretungen.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2015 15:51
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

War es bei ihr denn auch fraglich, ob sie überhaupt noch Arbeit bekommen könnte?

Es gab kein Argument dafür, dass sie nach der Schonfrist immer noch keine Arbeit gefunden haben könnte, die ihr einen Mindestlohn von damals 7,50 Euro pro Stunde einbringen würde.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2015 16:51
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