Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Kindesunterhalt. Geht mir darum zu hören, wie so der Anteil der Meinungen ist.
Sohnemann ist ja im Dezember zu uns gewechselt. Habe der Mutter, die Hartz 4 ist, dann Ende Januar eine Aufforderung zum Unterhalt übergeben. Das Gericht ist nun der Auffassung, dass der Unterhalt nicht bereits seit Januar geschuldet ist sondern erst seit Mai, denn man räumt ihr drei Monate Zeit ein, einen Job zu finden, also Februar bis April wurde rausgerechnet. Auch ein halbes Jahr später hat sie natürlich noch keinen Job und zahlt keinen Cent.
Was haltet ihr von der Argumentation?
Gruß
Krishna
Hallo,
von welcher Argumentation? Dass Sie 3 Monate Zeit hat sich einen Job zu suchen? Dass es bis jetzt keinen Job gibt? Was Du tun kannst/solltest?
Die 3 Monate halte ich nicht für unbillig. Jetzt kannst Du entweder "Liebesbriefe" schreiben, dass Sie Unterhalt zahlen soll oder sie verklagen. Ob es etwas bringt steht auf einem anderen Blatt.
VG Susi
Jetzt kannst Du entweder "Liebesbriefe" schreiben, dass Sie Unterhalt zahlen soll oder sie verklagen.
Ich hätte gerne eine Auseinandersetzung mit dem gerichtlichen Argument und lieber Antworten von Leuten, die schon beim ersten Lesen begreifen, dass die Klage längst läuft...
Gruß
Krishna
Wenn du dich vor Gericht genauso benimmst wünsche ich dir viel Spaß
Hallo,
Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder bittest du das Gericht ein fiktives Einkommen anzusetzen oder du lasst die Klage wegen Leistungsfähigkeit fallen.
Fiktives Einkommen ist im Zweifelsfall der Mindestlohn auf Vollzeit gerechnet. Das sind keine 1500 brutto. Da dürfte fast nichts übrig bleiben wenn vom Netto noch die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden.
Oder sie wird verpflichtet zus. Zum Hartz v einen Minijob anzutreten und ein Teil des Geldes bekommst du für Sohnemann an Unterhalt.
Solange sie aber weiterhin aufstocken muss ist die Frage ob das Gericht so urteilt.
Und vergessen darfst du auch nicht, dass die Möglichkeit besteht wenn du mind. Das dipoelte des Einkommens der KM erwurtschaftest, dass du auf Antrag eine teilweise odrr komplette Übernahme der Barunterhaltspflicht bevorstehen kann.
Und über deine Gehaltsunterlagen verfügt die KM vermutlich wenn Sohnemann bisher bei ihr gelebt hat.
Sophie
@ pseudonuem:
Die Reaktion hat eher was damit zu tun, dass ich von Susi gerade im rechtlichen Bereich schon so Einiges gehört habe, obwohl sie da nicht gerade versiert ist. Und nun mal ehrlich, was ist denn das für eine Antwort? Und wenn sie schon von Billigkeit schreibt, dann könnte sie mal was dazu ausführen, warum sie das als billig erachtet? Als ich noch unterhaltspflichtig war, hat auch niemand gesagt, dass der Unterhalt erst drei Monate nach Zahlungsaufforderung fällig ist, damit ich mich darauf einrichten kann.
@ AnnaSophie
Dass die Verurteilungn nur über fiktives Einkommen geht, ist mir bewusst. Und dass das Gericht da Möglichkeiten zugunsten der Mutter hat, auch. Mir geht es nur darum, dass das Gericht schon anfänglich meint, dass da eine Frist ab Zahlungsaufforderung von drei Monaten zugebilligt werden muss. Sohnemann war Anfang Dezember bereits weg. Ich finde es nicht legitim, dass - wenn schon eine Frist - diese erst nach Zahlungsaufforderung beginnen soll. Sie kann ja wohl kaum damit rechnen, dass sie von Unterhalt verschont bleibt.
Gruß
Krishna
Normalerweise hat der Unterhaltspflichtige dafür Sorge zu tragen, dass der Mindest-KU gemäß DDT sichergestellt wird (nur Meldung als arbeitssuchend reicht nicht, sich nachweislich aktiv um Arbeitsaufnahme bemühen, Nebenjob annehmen etc.).
Bei dir handelt es sich wohl um einen Einzelfall, den das Gericht unter individuellen Gesichtspunkten sieht. Da wird z. B. berücksichtigt, ob, wie lange und warum die Mutter vor dem Wohnortswechsel des Kindes nicht gearbeitet hat oder nicht arbeiten konnte bzw. auf Hartz IV-Status ist (Hat sie eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, welche? Wie sind die Wiedereinstiegsmöglichkeiten in dem Beruf? Wie als ist sie? und, und, und...).
Wenn ein Gericht ich nach KU-Klage eine Zeitspanne von drei Monaten einräumt, würde ich das mal so akzeptieren und nicht gleich Stress machen.
Vrsuchs mal so zu sehen.
Wenn die KM bisher nicht genug Einkommen hat, um den KU zu zahlen, dann nützt es dir auch nichts, wenn ein RIchter der Meinung ist, dass sie ab Januar Unterhaltspflichtig ist. Denn sie ist dann immer noch Leistungsunfähig.
Also billigt er ihr eine gewisse Zeit zu einen entsprechenden Job zu finden. Entweder hat sie den dann oder kann darlegen, warum sie keinen hat.
Dann kann der Richter ein fiktives Einkommen annehmen und sie zum KU in Höhe x verurteilen oder eben aufgrund irgendwelcher Umstände (ungelernt, zu lange aus dem Job, AU oder nur eingeschränkt arbeit) beschließen, dass die Mutter keinen Unterhalt zahlen kann und muss. Ersteres bringt dir aber auch erstmal kein Geld, sondern nur einen Titel, den du und später euer Sohn immer mal wieder versuchen kann diesen zu vollstrecken. Mit 18 ist der Titel für die nichts mehr wert, nur noch euer Sohn kann sich das Geld holen, oder darauf verzichten. Darauf hast du dann keinen Einfluß mehr.
Ob sich das Ganze lohnt, doer nicht musst du entscheiden. Allerdings kannst du nicht gleichzeitig von der KM und den Großeltern den KU erwarten
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ superpapa
Danke für die Antwort. Hast du da ein Urteil oder Beschluss im Kopf, in dem die Rechtsgrundlage für solche Fristen genannt ist, § 242 BGB?
@ midnightwish
Wenn die Großeltern ins Spiel kommen, dann über eine Streitverkündung. Ist schon klar, dass nicht beides geht.
Gruß
Krishna
Krishna,
ein Urteil habe ich dazu nicht. Man hat mir das von kundiger Seite mal lang und breit erklärt. Dennoch dürfte es hierzu ähnliche Urteile geben. Diese dürften allerdings nicht eins-zu-eins auf deine Situation übertragbar sein.
Bestimmte, festgesetzte "Fristen" gibt es meines Wissens dazu nicht. Es hängt immer vom Individualfall ab. Deswegen nimm die Weisung vom Gericht lieber mal so hin. Die Mutter ist nun mal auf Hartz IV, während du wahrscheinlich stetig in Lohn und Brot gewesen bist. Bei allem Ärger, den ihr vielleicht hattet, versetz dich mal in ihre Lage - sie ist nicht zu beneiden, auch wenn sie sich auf ihrem Status ausruht.
Wenn du glaubst, deswegen Krach schlagen zu müssen, ändert das vermutlich nichts. Es ist der Anstrengung nicht wert.
Ich frage ja nach euren Einschätzungen, damit ich mir ein etwas vollständigeres Bild von der Sache machen kann. Wenn solche Fristen nich tunüblich sind, dann werde ich sie wohl akzeptieren.
Was die Unterhaltssache angeht, so denke ich, dass die Mutter ebenso wie ich unterhlatspflichtig ist und diesen Unterhalt auch zahlen soll.
Sie hat eine Erzieherinnen-Ausbildung, arbeitet aber - mit Ausnahme weniger Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen - schon seit zehn Jahren nicht mehr. Sie bezieht allerdings Hartz 4, sodass sie als erwerbstätig gelten muss.
Gruß
Krishna
Ich frage ja nach euren Einschätzungen...
lass es, wie es ist
Wenn solche Fristen nich tunüblich sind
einzelfallabhängig
Was die Unterhaltssache angeht, so denke ich, dass die Mutter ebenso wie ich unterhlatspflichtig ist und diesen Unterhalt auch zahlen soll.
selbstverständlich. Wenn du aber deine Ausgangslage ohne Betrachtung einfach auf die ihrige projizierst (oder das so willst), bleibst du schief gewickelt.
Hallo,
du meinst, dass sie mit 10 Jahren Erwerbsuntätigkeit eine Vollzeitstelle als Erzieherin sofort bekommt? In einigen Bundesländern werden Erzieher grundsätzlich nur befristet und auf Teilzeitbasis angestellt. Und wer 10 Jahre nicht mehr gearbeitet hat dürfte als Berufsanfänger bzw. als ungelernt gelten, denn gerade bei den Erziehern haben sich die Anforderungen in den letzten Jahren massiv geändert.
Selbst davon ausgehend, als Erzieherin hat sie ein Mindestgehalt von ca. 2000 € brutto. Das sind 1400 netto abzgl. Selbstbehalt, berufsbedingte Aufwendungen und evtl. Altersvorsorge bleibt da kein Raum für Mindestunterhalt.
Insofern wäre es vermutlich besser darauf zu dringen, dass sie einen Minijob ausübt und davon 200 € als KU monatlich zahlt.
Sophie
Was haltet ihr von der Argumentation?
Meine Meinung: Ich weiß nicht, was diese dreimonatige Schonfrist bringen soll, aber wenn das Gericht so argumentiert, dann ist das nun mal so. Wann war denn die Verhandlung? Mich wundert, dass die Unterhaltsbefreiung rückwirkend ausgestellt wurde. D.h. entweder sie hat sich (nachweislich) um einen Job bemüht, dann könnte ich die Argumentation als eine Art Starthilfe nachvollziehen. Oder sie hat die drei Monate nichts in Richtung Jobsuche getan, dann sehe ich für dieses Geschenk keine Grundlage.
Aber was bringt dir diese Einschätzung? Sie wird keinen Unterhalt zahlen können, rückwirkend schon gar nicht. Und dabei ist es egal, ob sie den Unterhalt für diese drei Monate ebenfalls nicht zahlen kann.
Mit 18 ist der Titel für die nichts mehr wert, nur noch euer Sohn kann sich das Geld holen, oder darauf verzichten. Darauf hast du dann keinen Einfluß mehr.
Dazu eine Nachfrage: Wenn ich über die Jahre alle Kosten habe, kann ich doch noch nach seinem 18. vollstrecken? Ab 18 wäre der laufende Unterhalt seine Sache, das ist klar. Aber doch nicht die Rückstände?
Gruß
Krishna
Hallo,
du bist ja immer nur Vertreter des Kindes weil es noch nicht volljährig ist. Deswegen ist der Gläubiger das Kind und nicht du.
Mit Volljährigkeit geht das Recht auf Unterhalt bzw. auf Zahlung des rückständigen Unterhaltes auf das Kind über.
Insofern müsste euer Sohn dann die Rückstände pfänden lassen und du dich im Zweifelsfall mit ihm auf eine Zahlung an dich einigen.
Halte ich nicht für sehr praktikabel. Und auch nicht gut für das Verhältnis zwischen Sohn und KM.
Sophie
Moin Krishna,
Mit Volljährigkeit geht das Recht auf Unterhalt bzw. auf Zahlung des rückständigen Unterhaltes auf das Kind über.
Für den Unterhaltsrückstand kann Krishna auf eine Abtretung seitens Junior bestehen.
Allerdings halte auch ich die Erfolgsaussichten, daß einer hartzenden Mutter eine KU-Pflicht auferlegt wird, für ziemlich gering ...
Wie hoch ist denn Dein Einkommen ?
Gruß
United
Hallo zusammen,
Wenn die KM bisher nicht genug Einkommen hat, um den KU zu zahlen, dann nützt es dir auch nichts, wenn ein RIchter der Meinung ist, dass sie ab Januar Unterhaltspflichtig ist. Denn sie ist dann immer noch Leistungsunfähig.
Das sehe ich ein wenig anders - denn wenn der Richter ihr Kindesunterhalt aufs Auge drückt, dann kann sie diese Unterhaltsverpflichtung beim Hartz IV berücksichtigen lassen. Damit zahlt sie zwar nach wie vor nicht selber Unterhalt, sondern effektiv zahlt das Amt, aber wenigstens bekäme Krishnas Junior dann das Geld.
Die Schwierigkeit ist natürlich, wie man den Richter überzeugen soll, die Mamsell unter den gegebenen Randbedingungen als leistungsfähig zu deklarieren. Wobei ich mir ziemlich sicher bin - wenn sie ein Mann wäre, hätte unsere Familiengerichtsbarkeit bei dieser Ausbildung im Moment nicht das geringste Problem damit:
Sie hat eine Erzieherinnen-Ausbildung, arbeitet aber - mit Ausnahme weniger Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen - schon seit zehn Jahren nicht mehr.
du meinst, dass sie mit 10 Jahren Erwerbsuntätigkeit eine Vollzeitstelle als Erzieherin sofort bekommt?
Sorry, aber das ist eine Ausrede. In weiten Teilen der Republik werden Mitarbeiter für insbesondere die Kinderkrippen nun wirklich händeringend gesucht. Ich will damit jetzt zwar nicht behaupten, dass die Kommunen jeden einstellen würden, der einen Kinderarsch abwischen kann, aber all zu wählerisch können die im Moment nun auch wieder nicht sein. Und wenn's für eine Planstelle als Erzieherin nicht reicht, dann soll sie sich halt auf einen Job als Kinderpflegerin bewerben. Einem Mann wird ja, zwecks Erfüllung der Unterhaltspflicht, üblicherweise ebenfalls auferlegt, einen Job anzunehmen der nicht so ganz seiner formalen Qualifikation entspricht.
Und wenn's mit dem Job dann darauf hinausläuft, dass das Geld für den Unterhalt doch nicht ganz reicht - dann eben Hartz-IV-Aufstockerin. Wo, verdammt nochmal, hat die Dame eigentlich ein Problem?!?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
der technische Ablauf deines Beitrags ist mr nicht ganz klar? Was bedeutet "dann kann sie diese Unterhaltsverpflichtung beim Hartz IV berücksichtigen lassen. Damit zahlt sie zwar nach wie vor nicht selber Unterhalt, sondern effektiv zahlt das Amt, aber wenigstens bekäme Krishnas Junior dann das Geld. "?
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
wenn die Mutter ihren Kindsunterhaltsverpflichtungen wegen Hartz IV nicht nachkommen kann, kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen. Aber nur solange das Kind unter zwölf ist.
Gruss,
gardo
