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Kindesunterhalt von leiblicher Mutter

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(@hodde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,

zuerst will ich mal meine Vorgeschichte erläutern. Als Ich und meine damalige Freundin (die Mutter meiner jetzt 10 jährigen Tochter) mit der ich nicht verheiratet war uns trennten, bekam Sie das Sorgerecht und ich mußte an Sie Kindesunterhalt zahlen. Da Sie damals wegen des Kindes Ihre Schullaufbahn abbrechen mußte entschied Sie sich später dies nachzuholen und fragte mich, ob das Kind solange bei mir und meiner Mutter bleiben könnte. Ich stimmte ein unter der Vorgabe das ich natürlich für diese Zeit keinen Unterhalt zahle und Sie trotzdem für Kleidung und ähnliches aufkommen muß. Dies tat die Mutter dann.Nach der 1 jährigen Schulzeit wollte Sie dann eine Ausbildung beginnen und fragte mich ob ich weiterhin nach unserer Tochter schauen könnte. Ich willigte damals im Jahre 1997 unter der Vorraussetzung ein, das ich aber das Sorgerecht benötige, da nur Sie das Recht hatte bei Ärzten oder sonstigen Institutionen eine Unterschrift zu leisten und im Auftrag unserer Tochter Entscheidungen zu treffen. Dazu willigte Sie auch ein und es kam zu einer Ehelicherklärung, wobei das Sorgerecht auf mich überging. Die wurde damals auch vom Notar beurkundet und vom Amtsgericht ein Beschluß verfasst. Seither bin Ich Sorgeberechtigter für unsere Tochter.Nur fühle ich mich dabei immer noch etwas über den Tisch gezogen was den Unterhalt des Kindes betrifft. Nach damaligem Recht was die Ehelicherklärung angeht muß ich vor der Mutter des Kindes für dessen Unterhalt sorgen (sprich ich muß finanziell für das Kind sorgen). Dabei habe ich auch nur Steuerklasse 2 und 0,5 Kinderfreibeträge bekommen und die Mutter muß keinen Cent bezahlen. Jedesmal wenn ich meine Steuereklärung abgebe, oder bei Behörden einen Antrag stelle wo ein Unterhaltsfeld auszufüllen ist werde ich schief angesehen, weil die das selber nicht glauben. Selbst bei einer Nachfrage beim Jugendamt antwortete der Sozialarbeiter zuerst , das dies nicht so sein könne, aber nach einer kurzen Nachfrage bei seinem Vorgesetzten bestägte er mir das gleiche Urteil wie es beim Notar festgeschrieben wurde (Ich soll finanziell komplett für das Kind aufkommen). Dabei geht die Mutter heute einer geregelten Arbeit nach und verdient selber Geld. Daher meine Frage. Wie sieht dies heute aus und hat einer von Euch auch Erfahrungen ob man dies Einklagen kann (hat mir der Sozialarbeiter beim Jugendamt gesagt müsste ich machen) und Erfolg dabei gehabt ?.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2004 21:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hodde,

das klingt wirklich irgendwie komisch...

Steuerklasse 2 ist ok, das halbe Kind auch, jedoch hat das Kind grundsätzlich einen Anspruch auf KU, den du als Sorgeberechtigter einklagen kannst/musst. Dies ist "schon immer" so gewesen und seit 1977 neu geregelt. Die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist daran nur gering beteiligt, denn die DT gibt es schon länger.

Ich sehe allerdings wenig Chancen, den bisher nicht erhaltenen KU einzuklagen, da kein Titel besteht und die KM nicht in Verzug gesetzt wurde.

Der leichtere Weg ginge über das JA, da dieses auch bzgl. KU aktiv wird. Es wäre von der KM eine Erklärung über ihr Einkommen abzugeben und darauf basierend eine JA-Urkunde zu unterschreiben. Kommt sie diesem nicht nach, musst du Klage erheben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 22:59
(@hodde)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Nachricht ,

ich sehe mich jetzt erstmal bestärkt in meinen Vermutungen da was zu unternehmen. Ich werde auf jeden Fall Kontakt mit dem JA aufnehmen und mich da mal schlau machen. Das ich kein Geld für den bisherigen Zeitraum bekomme werde ich warscheinlich hinnehmen müssen. Falls ich Aber ich frage mich immer noch wie der Notar in seiner Urkunde auf diesen Text gekommen ist. Ich vermute er hat ihn einfach aus einem seiner Bücher in dem drinsteht wie so etwas Beurkundet werden soll, und das hat er wiederum von´m Gesetzgeber.Ich habe auch schon per Internet in Suchmaschinen gesucht und da steht das gleiche, wie in der Notar-Urkunde. Da gibt es doch zu deiner Aussage rechtliche Gegensätze. Aber ich bin der sicheren Meinung, wenn jetzt das Sorgerecht auf die Mutter wieder zurückübertragen werden müsste, dürfte ich wiederum Unterhalt an die Mutter zahlen.

Tschau
Hodde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2004 23:37
(@robina)
Rege dabei Registriert

Hallo allerseits,

soweit ich informiert bin, ist es so, daß wenn die Mutter (oder der Vater) ihren/seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, man das volle Kind auf der Steuerkarte eingetragen bekommt und nicht nur das halbe. So ist es auch bei uns. Mein Mann hat 3 Kinder aus erster Ehe, es sind auch diese 3 Kinder voll bei ihm eingetragen. Das setzt allerdings voraus, daß jedes Jahr die Mutter eine entsprechende schriftliche Erklärung abgibt.

Schöne Grüße
Robina

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 23:41
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Hm..also klingt wirklich alles sehr merkwürdig..dafür das das Mädel schon so lang bei dir ist, weißt du scheinbar recht wenuig bescheid..

U was ich überhaupt jetzt nicht versteh is dieses hin u her wegen dem Sorgerecht?!

Wer hat es denn nun?..Beide..oder du allein..oder wie?

Das Sorgerecht wird dch nicht so mal eben hin u her gereicht wie ein Stück Papier ..

Kann dem jetzt nicht so ganz mehr folgen..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 23:41
(@robina)
Rege dabei Registriert

ähem ... ersetzt mal bitte im letzten Satz "die Mutter" durch "der oder die Nicht-Unterhaltsleistende"

Sorry
Robina

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2004 23:43
(@hodde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

wenn du diesen Satz meinst :

Aber ich bin der sicheren Meinung, wenn jetzt das Sorgerecht auf die Mutter wieder zurückübertragen werden müsste, dürfte ich wiederum Unterhalt an die Mutter zahlen.

,dann meine ich damit wenn jemals (was ich nicht hoffe und bis jetzt auch nicht von der Mutter beantragt wurde) die Mutter wieder das Sorgerecht zurückübertragen bekäme (nur Annahme) ,dann wäre es warscheinlich so das ich KU zahlen müsste.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2004 23:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hodde, die Sorgerechtserklärung hat mit dem KU nichts zu tun. KU bekommt der, bei dem das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat. Sollte in dem Notarvertrag etwas anderslautendes stehen (z.B. Verzicht auf KU oder Aussetzung bis irgendeine Voraussetzung erfüllt ist), dann ist dieser Vertrag in Teilen oder ganz ungültig und der Notar Schadensersatzpflichtig.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 00:08
(@hodde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,

also um mal Klarheit zu verschaffen habe ich die Notarielle Urkundenrolle geholt und schreibe hier mal den genauen Wortlaut wie er drinsteht. Der Beteiligte 1 im Schreiben bin ich.

Der Notar hat die Beteiligten darüber belehrt, daß mit dem Wirksamwerden der Ehelicherklärung durch das Vormundschaftsgericht das Kind die Stellung eines ehelichen Kindes des Beteiligten zu 1 erlangt, auch dessen Familiennamen erhält. Mit der Ehelicherklärung verliert die Mutter das Recht und die Pflicht, die elterliche Sorge auszuüben. Der Vater ist dem Kinde und dessen Abkömmlingen vor der Mutter und den mütterlichen Verwandten zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet.

So jetzt könnt Ihr wieder eure Meinung dazu schreiben.

Tschau
Hodde

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2004 00:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für das Zitat, nun hat das aber bei mir noch eine Frage aufgeworfen. Keine Bange, wir lösen den Knoten 😉

Es handelt sich um die Gleichstellung des Kindes, als wäret ihr verheiratet gewesen und nur das Sorgerecht ist gemeint. Hingegen ist die Verpflichtung nur auf dich als Vater beschrieben, für die Mutter gleichwohl geltend.

Also ab zum JA und KU einfordern. Gleichzeitig hast du, bis das Kind 12 ist, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn die Mutter nicht oder nicht in voller Höhe zahlt.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 00:33




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Robina!

Mal kurz nochmal was zur Lohnsteuerkarte...

Ansich stimmt das alles

Bei mir kommt die KM auxch nicht im geringsten ihrer Unterhaltspflicht nach u daher hab ich beide kinder jeweils als volle Zählkinder auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen ...

Allerdings

Das setzt allerdings voraus, daß jedes Jahr die Mutter eine entsprechende schriftliche Erklärung abgibt.

..kann ich jetzt nicht wirklich bestätigen das das so ist...der Eintrag auf meiner Steuerkarte ist bisher immer ohne weiteres erfolgt..
Gut mag natürlich sein das das FA die KM anschreibt oder was auch immer..was ich aber nicht wirklich glaube ..andererseits müßte sie dann ja auch der Aberkennung der halben Zählkinder auf ihrer Steuerkarte wiedersprechen, u glaub auch nicht das sie das tut, von daher wird, so denk ich jetzt mal einfach, das da das FA das so akzeptiert..ohne jegliche schriftl. Erklärung..was mich ja selber auch etwas wundert.. aber es scheint so zu sein..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 00:34
(@robina)
Rege dabei Registriert

Hallo Jens,

ich zieh sofort in den Bereich Deines Finanzamtes *grins*. Wir haben wirklich jedes Jahr Theater damit und es passieren die dollsten Sachen bei uns ...

Nur mal so als Beispiel: Mein Mann hat drei Kinder aus erster Ehe, ich eines. Alle Kinder leben bei uns. Als wir nicht vh waren, kam für ihn jedes Jahr seine Lohnsteuerkarte mit 1,5 Kindern, ich erhielt eine mit einem halben Kind. Jedes Mal mußte seine Exfrau eine Erklärung abgeben, Hinweise und das Vorlegen der alten berichtigten und damit ja korrekten Steuerkarte nutzen gar nischt. Nun haben wir im September geheiratet, wir erhielten zwei Lohnsteuerkarten der Steuerklasse 4 (wir sind allerdings in 5 und 3 einzuordnen), er hatte 2,5 Kinder drauf und ich auch *lol*. Das wollten wir natürlich ändern. Nach vielem Hin und Her mit der Stadt, dem FA, erneuter schriftlicher Bestätigung seiner Frau, hatte er dann seine 3 Kinder wieder voll drauf, mein halbes ist leider verschütt gegangen *seufz*, das FA weigerte sich, dieses einzutragen, erst müßte mein Mann eine schriftliche Bestätigung vorlegen (das Kind ist seit über 10 Jahren halb auf meiner Steuerkarte). Nach Rücksprache mit der Stadt sind diese allerdings bereit, bei ihm das halbe Kind ohne Bestätigung meines Exmannes nachzutragen - dahin werd ich nachher mal marschieren. Ist manchmal schon ein Unikum mit den Ämtern ....

Liebe Grüße
Robina

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 10:50
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Robina!

Hm..man das is ja ne Thaeter..

Ich hab eigentlich auch immer dait gerechnet das das mit der Steurerkarte probs gibt .. sprich den Zählkindern .. aber komischerweise gab es grad da nie Probs..u das nicht nur beim jetzigen zuständigen FA..ist inzwischen das zweite das das so ohne weiteres ändert..wundert mich zwar wie gesagt auch..aber ist eben kein Ding...
Hin zum FA kurz den Sachverhalt erklären..u da reichte bisher immer..Ich bin alleinerziehender Vater der Kinder u die KM zahlt keinerlei KU .. u das nur mündlich erklärt, reichte aus..u sofort wurde jedesmal die Steuerkarte geändert..aber das auch schon fast das einzigste wo es keine Probs mit gab ;-)

Dennoch dir viel Erfolg beim Umtragen der Steuerkarte!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 12:25
(@Unbekannt)

Hallo,

bei mir war das ganze Theater mit der Steuerkarte ganz einfach:

Nachdem mein Ex (mit Vorankündigung) keinen Kindesunterhalt mehr bezahlt hat bin ich nach 3 Monaten einfach zum Finanzamt gegangen und habe dort bescheid gesagt. Die Änderung der Steuerkarte ging ganz schnell. Sofern 3 Monate lang Kindesunterhalt ausbleibt, ändern die das sofort an Ort und Stelle. (Zumindest war es bei mir so)

Auch gibt es in der Steuererklärung extra ein Kreuzchen dafür, Voraussetzung ist, dass in einem Kalenderjahr mindestens 3 Monate hintereinander kein Kindesunterhalt gezahlt wurde.
Das ganze ist auch unabhängig vom Unterhaltsvorschuss, denn den Vorschuss habe ich sofort zwei Wochen nach Ausbleiben des Kindesunterhaltes beantragt und es dauerte mit der Bearbeitung nur eine Woche und ich bekam den Vorschuss. Das ganze gilt dann bis zum Endes jeden Jahres und muss bei weiterer Nichtzahlung neu beantragt werden, sonst ändert sich das ganze automatisch wieder.

Gruß
Simone

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 13:10
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

..eben ..bisher immer die einfachste Sache gewesen, die Änderung der Lohnsteuerkarte..

Wobei für Hodde noch wirklich zu erwähnen ist, das es das UVG beim JA gibt!!!!!

Solltest dich einmal mit dem JA diesbezüglich in verbingdung setzen..

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 13:29
(@robina)
Rege dabei Registriert

Nochmal hallo .-)

... fürs FA ausreichend, wenn 3 Monate kein Kindesunterhalt gezahlt wird ?
Die Mutter der Kinder zahlt seit über 10 Jahren keinen Unterhalt bzw. sie hat noch nie Unterhalt gezahlt (was für uns allerdings auch völlig ok ist, da es so vereinbart ist). Da durch Umzüge bedingt mittlerweile 3 Finanzämter in verschiedenen Bundesländern uns gegenüber das Gleiche aussagen und uns jedes FA die gleichen Schwierigkeiten macht, kann ich gar nicht verstehen, wieso das bei Euch so einfach immer ist ... Helft mal bitte, was machen wir denn falsch ? Habt ihr einen Titel oder sowas ? Dann wäre es noch verständlich, denn bei uns gibts keine Klage.

Neugierige Grüße
Robina

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 14:33
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

.tja was soll ich sagen..das is immer ne Sache von max 5 Minuten beim Fa dann is der Eintrag erledigt..

Ok..icgh selber versteh es auch nicht wirklich..weil denk mir einfach selber..wer überprüft das?

Mag sein das sich mein zuständiges FA mit dem zuständigen FA der KM auseinandersetzt u nachprüft..u ich kann nur vermuten das man sich sagt so lang die KM nicht wiederspricht ..(frage ist ob sie überhaupt ne Lohnsteuerkarte hat, da sie eh nicht erwerbstätig ist) wird es denen wohl als rechtmäßig vorkommen..ich weiß es nicht..aber es war nie ein Problem .. wobei wie gesagt..ich mich auch wunder das man keinerlei Nachweis von mir fordert... aber es is eben so...

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 15:16
(@hodde)
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Hallo ,

so jetzt melde Ich mich mal wieder. Danke für eure angeregten Diskussionen auch mit dem Finanzamt. Also ich bekomme standarmäßig seither nur 0,5 Freibeträge. Als ich aber im Jahre 2003 meine Einkommensteuereklärung fürs Jahr 2002 machte und dort den vollen Kinderfreibetrag beantragte, weil ich angab das die KMr nicht für den Unterhalt aufkomme ging das bei mir dann auch durch. Die KM wurde auch vom Finanzamt angeschrieben. Nur habe ich auf meiner Lohnsteuerkarte für 2004 wieder nur 0,5 Freibeträge. Ich muß mich da wohl auch mit dem Finanzamt in verbindung setzen. Vorweg ich hoffe mich hält jetzt keiner für meine folgenden Meinungen geizig oder unfair. Bringt denn der halbe Kinderfreibetrag denn sol viel, das er den Kindesunterhalt den eigentlich die Mutter zahlen müsste ausgleicht. Außerdem muß das doch dann wieder die Allgemeinheit zahlen was die KM nicht an mich zahlen muß. Naja.

Mit der Ehelicherklärung habe ich eine Website gefunden wo die ganze Geschichte bezüglich der Gestze dazu niedergeschrieben ist.
http://www08.mg.fh-niederrhein.de/studenten/ddeppe/B_G_B/Legitimation.html

Im §1739 ist da dies genauso geschrieben wie es der Notar bei mir eingetragen hat. Also falls ich kein KU von der KM erhalten sollte, dann sind mal wieder die Gestze schuld, weil da meiner Meinung nach wieder jemand geschlafen hat.

Tschau

Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2004 16:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wow, Horst, da haben die aber wirklich etwas übersehen. Ich unterstelle da mal keine Absicht. Ungeachtet dessen greifen die sonstigen Vorschriften des BGB bzgl. Kindesunterhalt.

Und der Kinderfreibetrag hat noch den Mythos aus alten Tagen, dass damit richtig was bei gespart wird. Pustekuchen. Bei 4.000 € brutto kommen keine 20 € zustande. Also kein Problem, über das es sich zu diskutieren lohnt. Und in der Steuererklärung wird das Thema ja eh wieder glatt gezogen. Also entstünde dir lediglich ein Zinsverlust.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 16:58
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Hodde!

Nur habe ich auf meiner Lohnsteuerkarte für 2004 wieder nur 0,5 Freibeträge. Ich muß mich da wohl auch mit dem Finanzamt in verbindung setzen.

Jepp, das mußt du..is bei mir nicht anders, immer wieder kommt das gleiche..muß auch jedes Jahr das ändern lassen, man hatte mir mal mitrgeteil das das einfach nur "dauerhaft" beim FA eingetragen werden müßte u dann würden die Folgelohnsteuerkarten gleich so ausgestellt..tja warten wir mal nächstes Jahr ab, denn wieder war ich auch in diesme Jahr beim FA .. mal sehen, ob es dann "dauerhaft" geändert worden ist ..

Bringt denn der halbe Kinderfreibetrag denn sol viel, das er den Kindesunterhalt den eigentlich die Mutter zahlen müsste ausgleicht. Außerdem muß das doch dann wieder die Allgemeinheit zahlen was die KM nicht an mich zahlen muß. Naja.

Nö...der bringt nicht arg viel !!

Dennoch warum soll der Unterhaltspflichtige den haben wenn er eh keinen Untrhalt zahlt ..
Aber wie meinst du das das das dann eh die Allgemeinheit zahlen muß? Meinmst damit das UVG? Insofern hast da erstmal recht, nur das JA versucht natürlich das gezhlte von der KM wieder zurück zu bekommen... aber ansich zahlt erstmal die "Allgemeinheit" u wenn nichts zurück kommt, eben erst recht..

Nur ich den es ist legitim, wenn du das UVG bzw das Kind das UVG in Anspruch nimmt, denn dessen Unterhalt muß ja nun auch sicher gestellt sein..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2004 17:36




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