Kindesunterhalt unt...
 
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Kindesunterhalt unter 18 verwirkt??

 
(@gandalv)
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Hallo zusammen!
Wer kann mir weiterhelfen?
Mein 16jähriger Sohn lebt bei der KM von der ich geschieden bin. Es besteht ein dyn. Unterhaltstitel beim Jugendamt. Hiernach bezahle ich 106,5% der 3. Alterstufe abzgl. Kindergeld = € 320,-.

Nun zum Sachverhalt:
Mein Sohn begann nach den Sommerferien 2008 ( Hauptschulabschluß absolviert) eine Ausbildung bei einem Großkonzern und verdiente netto € 750,- im 1. Ausbildungsjahr!! Der Unterhalt wurde nach Berechnungen des Jugendamtes auf € 50,- reduziert. Nach zwei Wochen flatterte dem Ausbildungsbetrieb die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ins Haus. Kurz darauf folgte eine Schlägerei in der Berufsschule. Die Leistungen im Betrieb waren mäßig, das Verhalten unakzeptabel.Folge: Aufhebungsvertrag im gegenseitigem Einvernehmen, um einer arbeitgeberbedingten Kündigung zuvor zu kommen. Er bekam vom Ausbildungsbetrieb jedoch noch eine Chance. Er konnte die Ausbildung im Folgejahr wieder aufnehmen, wenn er umgehend die einjährige Berufsfachschule (BVJ) besucht und in allen Hauptfächern die Note 3 oder besser hat. Das BVJ hat er absolviert, jedoch konnte er die geforderten Noten nicht erreichen (Aussage: Dort wollte ich sowieso nicht mehr anfangen.).
Für dieses Ausbildungsjahr (2009/10) hat er erst vor den Sommerferien (Lehrstellen sind hier ja bereits seit Herbst 2008 vergeben) vereinzelte Bewerbungen geschrieben und ist dann mehrwöchig in die Ferien geflüchtet ohne sich weiter um das Thema zu kümmern oder evtl. Vorstellungsgespräche wahrnehmen zu können..
Da er die Hauptschule absolviert hat und seine Berufsschulpflicht mit Besuch des BVJ abgegolten ist (Aussage Jugendamt) hat er die Möglichkeit für seinen Unterhalt selber aufzukommen (zumindest teilweise). Dies sah das Jugendamt ebenso - ich stellte die Zahlungen ein. Nun besucht er plötzlich wieder die Hauptschule um dort angeblich seinen Werkrealschulabschluß nachzuholen.
Nun meine Frage:
In wie weit besteht hier noch eine Unterhaltspflicht, bzw. wie kann ich hier vorgehen?
Nicht das ich mit meinem Anliegen mißverstanden werde: Ich habe bisher immer den Unterhalt pünktlichst bezahlt! Und werde dies auch weiter tun, wenn es rechtens ist. Nur ist dies mein einziges Steuerungsmittel, daß ich meinem Sohn gegenüber habe. Auch habe ich natürlich die Verpflichtung meiner Familie gegenüber (zweites Mal verheiratet mit 3 Kindern).
Danke für eure Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 13:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi gandalv

Mistige Situation. Grundsätzlich kann bei Minderjährigen von einer Verwirkung nicht ausgegangen werden, da sie nicht voll verantwortlich sind. Und pauschale Ausnahmen sind mir bis jetzt auch nicht bekannt. So gesehen halte ich die Aussage des JA mit der daraus folgenden Konsequenz der KU-Minderung für sehr fraglich. Mag er die Möglichkeit haben, seinen Bedarf teilweise selbst zu realisieren, eine Pflicht dazu kenne ich nicht. Und darauf kommt es an.
So gesehen bist Du solange verpflichtet KU zu leisten, wie sein Anspruch Lücken lässt und er nicht volljährig geworden ist. Dann werden die Karten neu gemischt und auch die Vergangenheit kann da durchaus ein gehöriges Wort mitreden.

Und was könntest Du jetzt tun? Zuerst einmal ist der letzte gültige Titel verbindlich. Du bist nicht in der Pflicht von Dir aus etwas daran zu ändern oder auch auf Sohn zuzugehen. Dies ist Aufgabe der KM bzw. des JA, falls eine Beistandschaft vorliegt. Wie sieht es denn von daher bei denen aus? Haben die sich schon gemeldet?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 13:51
(@gandalv)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie,
danke für die promopte Rückmeldung. Die Beistandschaft besteht. Lt. JA sind hier die Zahlungen bei Besuch der Werkrealschule auch wieder zu leisten. Das OLG Stuttgart hat zwar entschieden, daß hier sehr wohl Unterhaltsrechte verwirkt werden können (15 UF 28/08). Nur wie sieht es aus, wenn ein Minderjähriger wahllos wieder zur Schule geht, nur um den Unterhalt zu erhalten und nicht arbeiten gehen zu müssen?
Grüße
gandalv

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 14:00
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo gandalv,

inhaltlich kann ich nicht so viel für Dich beitragen.  ;(

Aber glaubst Du wirklich, Dein Sohn geht nur wegen Unterhalt nicht in die Arbeit und hat den ganzen Ärger im Vorfeld vom Zaun gebrochen? So hoch waren doch Deine Zahlungen auch nicht, dass er sich ein "schönes Leben" davon machen konnte.
Ich habe bei meinen Auseinandersetzungen gelernt, dass es sehr hilfreich ist, sich auf die Fakten zu beschränken und die Emotionen soweit möglich aus dem Spiel zu lassen. Das führt oft zu wenig und am Ende verdienen die Anwälte...

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 14:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der >> Beschluss des OLG Stuttgarts << behandelt leider nur einen PKH-Antrag, entscheidet jedoch nicht in der Sache. Dennoch gefällt mit die Begründung und die enthaltenden Rechtsverweise. Aber zu Dir: Wie Du bereits festgestellt hast geht Sohn wahllos zur Schule. Und genau das ist der Knackpunkt. Auch im von Dir angeführten Beschluss wird auf die Unterschiede z.B. zum OLG Köln vom 20.04.2004 - 4 UF 229/03 - (FamRZ 2005, 301) verwiesen. Und genau dies in abgewandelter Form trifft bei Dir zu. Lediglich der Vorwurf des Bummelns bzw. der fehlenden Zielstrebigkeit könnte Deinem Sohn vorgeworfen werden, nicht jedoch mangelnder Bemühungen (wie auch immer man sie einschätzt). Du sagst doch, dass er immer wieder mal zur Schule geht, mal an einer Ausbildung teilnimmt. M.E. wirst Du warten müssen, bis er volljährig ist.

Nur ist dies mein einziges Steuerungsmittel, daß ich meinem Sohn gegenüber habe.

Setze es daher angemessen ein, also mit Effekten von "gut" und "weniger gut", "gar nicht gut" und "zweifelsfrei schlecht". Wenn es was bewirken soll, so müssen wohl dosierte Unterschiede fühlbar für ihn sein. Du wirst dabei nicht drum herum kommen zu verstehen, was in Deinem Sohn überhaupt vorgeht. Ich habe jedenfalls bis jetzt nicht den wirklichen Eindruck, dass Du es tust.

Gruss oldie

Edit: Die beiden letzten Sätze angefügt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 14:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin gandalv,

ein Kommentar zu dem von Dir zitierten Urteil findet sich >>>HIER<<< (3. Eintrag von oben). Im Unterschied zu Deinem Fall war der dort "behandelte" 16-Jährige allerdings wohl der Ansicht, er habe ein Recht auf untätiges Abhängen, bei dem man nicht mehr als Gelegenheitsjobs von ihm verlangen könne. Dein Sohn jedoch geht (wieder) zur Schule und ist damit grundsätzlich unterhaltsberechtigt, weil er mit dem "Werkrealabschluss" einen weiterführenden Abschluss anstrebt.

Die Frage ist höchstens: Tut er das tatsächlich? Oder ist dieser Schulbesuch nur vorgeschoben, um ein bisschen Extrageld in die mütterliche Haushaltskasse zu spülen? Als geschiedener Vater bist Du Mitinhaber des Sorgerechts und kannst Dich bei der Schule erkundigen: Wenn man Dir sagt "Ja, der XXX ist erkennbar bestrebt, diesen Abschluss zu kriegen" sollte Deine Entscheidung anders ausfallen als wenn es heisst "der ist zwar hier angemeldet aber mehr ab- als anwesend, und die Noten sind auch lausig."

Hint: Erinnere Dich selbst an eigene pubertäre Verwirrungen mit 16: Da wissen Jungs tatsächlich oft noch nicht, wo oben und unten ist. Vor allem, wenn ihnen in den Vorjahren ein väterliches Vorbild fehlte, an dem sie sich messen und reiben konnten - was nicht selten dann der Fall ist, wenn der Vater im mütterlichen Haushalt über Jahre zur Unperson erklärt wurde. Möglicherweise wäre ja die Zukunftsplanung von Sohnemann ein guter Ansatz, wieder mit ihm ins Gespräch zu kommen - so von Mann zu Mann?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 14:40
(@gandalv)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen und danke für die Postings!

@ staengler: Ich kann hier schwer nur sachlich mit der Angelegenheit umgehen. Schließlich hatte mein Sohnemann einen sicheren Job (übrigens seinen Traumberuf, den er auch jetzt noch unbedingt ausüben will) und jeden Monat € 800,- in der Tasche (+ evtl. Kindergeld) und dies in dem Alter! 

So hoch waren doch Deine Zahlungen auch nicht, dass er sich ein "schönes Leben" davon machen konnte.

Siehe es mal so: Wenn ich für jedes meiner drei Kinder in meiner Familie im Monat € 320,- übrig hätte, hätten wir ein schönes Leben!
Ich bin mit Sicherheit auch kein Mensch der gerne herumgerichtelt. Die Scheidung, Ehegattenunterhalt u.s.w. lief von meiner Seite alles reibungslos. Sogar die ehelichen Schulden hatte ich damals komplett auf mich genommen. Ferner beschäftig mich das Ganze auch emotionell schon lange nicht mehr.

@ Martin: Leider habe ich hier keine Kontrollmöglichkeit. Die KM verließ mich und mein Sohn von heute auf morgen (ich also alleinerziehend und voll berufstätig) als er 6 war. Als ihre Exkursion beendet war, benötigte sie natürlich Geld. Sie erstritt vor dem LG das alleinige Sorgerecht und nahm ihn wieder zu sich. Die Mitinhaberschaft hat sich somit erledigt.

In wie weit man insgesamt vom Fehlen väterlicher Vorbilder sprechen kann, mag ich nicht beurteilen. Meine Mutter war selbst alleinerziehend und was man nicht kennt kann einem nicht fehlen. Trotzdem habe auch ich in der Pubertät meine Ausbildung durchgezogen und war dankbar diese Möglichkeit zu haben.

Du wirst dabei nicht drum herum kommen zu verstehen, was in Deinem Sohn überhaupt vorgeht. Ich habe jedenfalls bis jetzt nicht den wirklichen Eindruck, dass Du es tust.

@ oldie: Ich auch nicht und dies trotz mehrerer Gespräche bei denen seinerseits auch stets die Ernshaftigkeit fehlte. Wie du meintest wird es wohl auch daran liegen, daß ich als väterliche Unperson gesehen werde.

Grüße und Danke für die Links

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2009 16:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi gandalv

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit durch eine Einladung/Angebot zu einem netten Restaurantbesuch mal ein Männergespräch zu führen. Deine Enttäuschung verstehe ich nur zu gut, habe ja ähnliches mehrmals in den letzten 12 Monaten durchgemacht. Und so ganz langsam nähern sich mein Sohn und ich uns an auch über Dinge zu sprechen, die äusserst unbequem sind und Selbstkritik beinhalten. Es braucht Zeit und Kraft - ich wünsche Dir solch eine Chance.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 16:57