Hallo,
ich habe einen Titel für den Unterhalt meiner Tochter in Höhe von 274€ (Alter 6-11J, Stufe 4, berechnet vor 3 Jahren vom JA). Da sich meine Ex nach der Reform zum 11.1.2008 nicht gezuckt hat, habe ich dies bis Dez. 08 so weitergezahlt.
Nun habe ich für Januar die Hälfte der KG-Erhöhung abgezogen und 269 gezahlt. Daraufhin gab es natürlich Rebellion. Diesen Abzug von 5€ akzeptiert sie zwar, aber ihr ist nun eingefallen, dass es ab 1.1.08 ja eine Erhöhung gab und Sie fordert mich nun auf, ab Februar folgendes zu zahlen:
"371,00 Euro (Unterhalt) - 82 Euro (Anteil Kindergeld) = 289,00 Euro"
Stimmt das so? :question:
Ich habe mal gesucht und im Beitrag von Deep „Unterhaltsrechtsreform: Umrechnung alter KU-Titel“ folgende Formel gefunden:
(Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 / Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu
Das wären:
(274+77)*100/371 = 94,61%
Nach Deep: Der "Prozentsatz neu" wird auf den ab 01.01.2008 gültigen Mindestunterhalt angewendet. Der Zahlbetrag ergibt sich hieraus abzgl. hälftigem KG.
94,61% von 371,- = 351,- abzgl. 77,- = 374,-
Und jetzt nach der KG-Erhöhung wären dies dann 269,-
Also hat sich eigentlich mit der Reform vom 1.1.08 nichts für mich geändert und ich habe richtig überwiesen? Oder verstehe ich grad irgendwas falsch und die EX hat recht? :question:
Vielen Dank an alle, die zum x-ten Mal jemand durch den Unterhalts-Dschungel helfen! :thumbup:
Viele Grüße
Mr. Bean
Hi Mr-Bean
Bis auf den Umstand, dass der Mindest-KU 322 Euro ist (aber doppelter Fehler = richtiges Ergebnis) und Dein Prozentsatz somit 109% beträgt, ist Deine Rechnung OK.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Bin jetzt gerade rein und habe nochmal die Unterlagen vor mir liegen.
Da steht folgendes drin:
ab 01.06.2005 343,00€ abzügl. 77,00€ hälftiges Kindergeld, gleich 266,00€ Zahlbetrag
(Dieser Unterhaltsbetrag entspricht 154,1% des jeweiligen Regelbetrages der 2.Alterstufe nach § 2 Regelbetrag-VO)
ab 01.07.2005 351,00€ abzügl. 77,00€ hälftiges Kindergeld, gleich 274,00€ Zahlbetrag
(Dieser Unterhaltsbetrag entspricht 153,9% des jeweiligen Regelbetrages der 2.Alterstufe nach § 2 Regelbetrag-VO)
Haben die Prozente irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhalt?
Desweitern habe ich keine weiteren Kinder und muß zum Glück auch keinen Ehegattenunterhalt zahlen, da ich nicht verheiratet war.
Vielen Dank.
Hi
Mit dem 01.01.2008 spielen die alten Prozentzahlen keine Rolle mehr, die kannst Du einfach vergessen. Ausschliesslich der letzte alte Zahlbetrag lt. Titel ist verbindlich. Da Du mit den 274 Euro bereits gerechnet hast ist das alles in Ordnung.
Desweitern habe ich keine weiteren Kinder und muß zum Glück auch keinen Ehegattenunterhalt zahlen, da ich nicht verheiratet war.
Ich weiss jetzt nicht, warum Du dies sagst, verbindlich und massgeblich ist ausschliesslich der gültige Titel. Da nach zwei Jahren der letzten Auskunft diese erneut verlangt werden kann so wird spätestens dann auffallen, ob alles richtig ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Du sagst also das der Unterhalt mit 269,-€ richtig gerechnet ist?
Warum ich erwähne das ich nicht verheiratet war und keine weiteren Kinder habe?
Ganz einfach: Das Jugendamt hat mir erzählt, das wenn beides nicht gegeben ist ich 2 Stufen höher in der Tabelle eingestuft werde! Mein eigentlicher Verdienst lag also damals laut Tabelle nicht bei Gruppe 7 bis zu 2500€, sondern knapp über Gruppe 4, also Gruppe 5 bis 2100€. Dies entspach damals 317,-€. Da ich kein weiteres Kind habe also 1 Stufe höher, kein Ehegattenunterhalt eine weitere Stufe höher. Und somit war ich dann bei 351,-€
Wenn ich das also auf die neue Tabelle anwende komme ich auf folgende Zaheln:
Gruppe 3: 1901€ -2300€ = 355€
2 Stufen rauf wären dann 387,-€
abzügl. 82,-€ Kindergeld somit sogar auf 302,-€
Ich hoffe Du kannst mir belegen das ich Unrecht habe!
Bitte!!!!
Gruß Mr.Bean
Dann mach ich mal den Spielverderber:
Nein, du hast nicht unrecht!
Das mit den Stufen rauf und runter ist immer noch so und, da die Stufen breiter wurden ist der Sprung auch grösser geworden.
Aber eben erst, wenn der Titel geändert wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo:
Man bist Du schlecht drauf!
Spielverderber
Hi
Was früher war interessiert heute niemanden mehr. 😉 Daher macht es auch keinen Sinn darüber nachzugrübeln.
Zur DDT: Die Gehaltsgruppen gehen davon aus, dass der UH-Pflichtige insgesamt drei Personen UH schuldet, egal ob Männlein - Weiblein - Kindlein.
Du jedenfalls hast zwei Kinder (=zwei Berechtigte) - also eine Stufe höher.
Vielleicht wäre es zielführender, anhand aktueller Daten mal zu schauen, was im Moment eigentlich los ist. Also Dein Monats-EK - bezogen auf das letzte Jahr - sowei Deine berufsbedingten Aufwendungen und Dein OLG-Bezirk (Bereinigung Deines EK).
Gruss oldie
PS:
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
bis heute haben sich nun ein paar Dinge geändert.
durchschnittliches Monatseinkommen: 2400,-
berufsbedingte Aufwendungen: 50,- :exclam:
ein Kind (11J)
nie verheiratet gewesen.
Reicht Dir das?
Verschneite Grüße :dance:
Hi
Ja, einige Angaben sind noch notwendig. Zuerst das zuständige OLG (das am Wohnort des Kindes), dann Dein Brutto.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
kann man Dich irgendwie per Mail erreichen?
@oldie: Hab Dir ´ne PN geschickt. :yltype:
Hi Mr-Bean
Nach den URL des zuständigen OLG sollte für die arbeitsbedingten Aufwendungen die 5%-Pauschale gelten, das sind schon mal 120 Euro. Mit (aber auch ohne) der priv. Altervorsorge landest Du in der Einkommensgruppe 3. Da Du nur einem Berechtigten zu UH verpflichtet bist rutschst Du zwei Gruppen höher. Damit ist der KU lt. DT2009 387 Euro, minus halbes KG also 305 Euro.
Wie Du siehst, müsstest Du eigentlich deutlich mehr KU leisten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
vielen Dank!
So was hatte ich auch schon vermutet, als ich mir nach Ihrer Forderung die Tabelle vorgeholt hatte.
Da sie sich aber seit der letzten Berechnung des Unterhaltes durch das JA nicht mehr diesbezüglich bei mir gemeldet hat (und nach den entsprechenden 2 Jahren auch keine Neuberechnung veranlasst hat), habe ich eben bis jetzt nur das gezahlt, was damals festgelegt wurde und somit im Titel steht.
Viele Grüße Mr. Bean
Nach den URL des zuständigen OLG sollte für die arbeitsbedingten Aufwendungen die 5%-Pauschale gelten, das sind schon mal 120 Euro. Mit (aber auch ohne) der priv. Altervorsorge landest Du in der Einkommensgruppe 3.
Also gibt es eine Pauschale für arbeitsbedingte Aufwendungen?
Was kann man an priv. Altersvorsorge abziehen?
Vielen Dank für Deine schnellen und kompetenten Antworten.Ich bin mir sicher, daß ohne Deiner Antworten und der vielen "ständigen" Moderatoren hier viele Väter/Mütter mit Ihren Problemen alleine wären, denn auf die Ämter, selbst auch auf Anwälte kann man sich nicht immer verlassen.
Macht weiter so! :applaus1:
Hi Mr-Bean
Guckst Du z.B. hier: >>Pauschale für arbeitsbedingte Aufwendungen<<, dort unter Punkt 10.2.1
und guckst Du hier >>BGH vom 11.05.2005 zur priv. Altersvorsorge<< 1. Seite Abschnitt e.
Für arbeitsbedingte Aufwendungen heisst das hier: 5% vom Netto, mind. jedoch 50@ und max. 150€.
Aufwendungen für priv. Altersvorsorge: max. 4% vom Brutto ( in der Höhe nicht begrenzt) werden beim Netto abgezogen, wenn sie auch tatsächlich geleistet werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
