Hallo,
kann mir mal bitte jemand helfen. Ich blicke nicht ganz durch was bei einem neuem Kind passiert.
Damals wurde aufgrund von ALG2 und 1400 Brutto ein Unterhalt von 300 Euro im Vergleich festgehalten. Mittlerweile verdient er mehr. Ca. 1400 Netto. Den zu wenig gezahlten Unterhalt haben wir mal vorsichtshalber auf einem Konto geparkt. Die Kleine ist 13, die Große erhält keinen Unterhalt mehr (Ausbildung erfolgreich abgeschlossen).
Nun kommt natürlich die alte Frage wieder hoch. Was passiert bei einem weiterem Kind?
Wie gesagt, ca. 1400 Netto - nicht bereinigt. Ich weiß nicht ob man 3 km Arbeitsweg anrechnen kann 😉 Eine Altersvorsorge gibt es noch nicht. Spesen sind in den 1400 enthalten. Die zählen ja sicher auch zum Einkommen. Was ist VL Leistungen?
Wird automatisch neu berechnet oder ist ein Gang zum JA oder ähnliches notwendig?
Wie habt ihr solche Fälle geregelt?
Momentan kann man ja mit der KM ganz gut reden. Aber ich denke nicht, dass sie freiwillig auf Geld verzichtet.
Danke schon im Voraus für Eure Antworten!
Okina
Hallo Okina,
als mein Mann und ich an einem gemeinsamen Kind "gebastelt" hat, stand für uns von vorneherein fest, dass die Kinder meines Mannes aus erster Ehe nicht weniger Unterhalt dadurch bekommen.
Ich war zwar ein Jahr in Elternzeit, doch da hat das Elterngeld gereicht um mich und unseren Sohn zu finanzieren. Nach dem Jahr Elternzeit bin ich wieder zu 75% arbeiten gegangen. Es war von Anfang an klar, dass ich mehr oder weniger das Kind selber finanziere.
Jaydee
Mission impossible?
Hallo Jaydee,
würde ich auch so sehen, aber es kommt immer auf die Umstände drauf an.
Von uns wird sich keiner den Luxus Elternzeit gönnen, schon allein damit ich meinen Job behalten kann. Und bei ihm geht es wegen der Finanzen nicht.
Weniger arbeiten geht bei unseren Jobs auch nicht.
Wenn du die ganze Vorgeschichte kennen würdest und die dazugehörigen Verdienste, würdest du vielleicht verstehen, warum auch anders herum drauf bestanden wird 😉
Gruß,
Okina
Hallo
rein formell ändert sich durch euer Kind nichts. Denn Unterhalt nach D Tabelle basiert auf 2 Kindern. Wenn die "Große" nun weggefallen ist würde theoretisch eine Anhebung um eine Stufe anstehen.
Durch euer Kind egalisiert sich das wieder auf 2. Am besten ist eine Einigung mit der KM wenn das möglich ist.
Gruss
Nein, das stimmt nicht.
Die Mutter zählt auch Berechtigte mit.
Es sind also zukünftig 3 Berechtigte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry, da war die Return Taste zu schnell gedrückt.. Da hat Beppo Recht. Mir der Geburt eures Kindes ist die Mutter die dritte Person. Dann wäre theoretisch sogar eine Herabstufung möglich, allerdings solltet ihr das im Rahmen des Gesamtumstandes abwägen.
Gruss
