Hallo,
die KM bezieht von mir einen Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstages unseres Kindes. Ab diesem Datum bin ich der Meinung keinen Unterhalt an die KM mehr leisten zu müssen, abgesehen vom Kindesunterhalt. Wir waren nicht verheiratet. Wer muss nun für die kommenden Kindergartenkosten aufkommen damit die KM wieder 100% arbeiten kann ? Sollte die KM nicht 100% arbeiten können, sondern nur 70%, da diese Zeit nicht komplett vom Kindergarten abgedeckt wird, wer kommt dann für die 30% auf welche der Mutter fehlen ?
Vorab vielen Dank für eine Antwort.
Gruß Kirk
Hi Kirk,
hier kommt es auch auf die Kostenstruktur in der jeweiligen Gemeinde drauf an. Manche nehmen auch geringe Kiga-Gebühren (ja, gibt es wirklich) bzw. interessieren sich bei der Berechnung nur für das Einkommen der KM. 30 Prozent von was? Wenn die KM Aufsichtsratsvorsitzende ist, wird das Gehalt schon ausreichen. Aber auch mit einem "typischen" Frauengehalt (um die 1200 Euro netto) plus Kindergeld plus KU müsste eine selbstständiges Leben möglich sein. Gruß Ingo
Moin Kirk,
Wer muss nun für die kommenden Kindergartenkosten aufkommen damit die KM wieder 100% arbeiten kann ?
KiTa-Kosten sind Mehrbedarf und auf Basis Eurer Einkommen zu quoteln.
Sollte die KM nicht 100% arbeiten können, sondern nur 70%, da diese Zeit nicht komplett vom Kindergarten abgedeckt wird, wer kommt dann für die 30% auf welche der Mutter fehlen ?
Du.
Allerdings gilt hier neben dem Selbstbehalt der Halbteilungsgrundsatz, d.h. Ex darf durch Deine Aufstockung nicht mehr haben als Du.
Gruß
United
Allerdings gilt hier neben dem Selbstbehalt der Halbteilungsgrundsatz, d.h. Ex darf durch Deine Aufstockung nicht mehr haben als Du.
Gruß
United
Wie ist das zu verstehen?
Bedeutet das, dass derMehrbedarf (i. d. Fall KiGaBeitrag) max. je zur Hälfte zu tragen ist?
Ich musste bisher stets den vollen KiGaBeitrag (Einkommen der KM von ca 1200 Eur netto plus KU 225 Eur plus KiGeld) bezahlen.
Moin,
Wie ist das zu verstehen?
Bedeutet das, dass derMehrbedarf (i. d. Fall KiGaBeitrag) max. je zur Hälfte zu tragen ist?
Nein. Der Halbteilungsgrundsatz bezog sich auf den Betreuungsunterhalt für die Mutter ...
KiGa-Beitrag als Mehrbedarf ist (unter Berücksichtigung des Angemessenen Selbstbehalts in Höhe von 1.150 EUR) zu quoteln.
Beispiel (bereinigte Einkommen):
EK (KM) = 1.200 EUR -> 50 EUR
EK (KV) = 1.300 EUR -> 150 EUR
Daraus folgt Haftungsanteil KM 25% / KV 75%.
Über das Quotelungsverfahren im Falle der Unterschreitung des Angemessenen Selbstbehalts gibt es geteilte Meinungen.
Gruß
United
Hallo United,
danke für Deine Antwort.
Jetzt verstehe ich auch das Schreiben, das ich gestern vom JA bekommen habe.
Bisher zahlte ich 258,00€ Mehrbedarf. Als meine Ex nun das JA wegen einer Beistandschaft eingeschaltet hatte, erhielt ich ein Schreiben, dass ich 155,00€ Mehrbedarf zu zahlen habe. Hat mich natürlich gefreut, dass ich nun 100€ weniger zahlen muss...
Noch eine Frage dazu:
Wenn ich "zuviel" Mehrbedarf bezahlt habe, bekomme ich dann Anspruch auf Rückzahlung der zuviel bezahlten Beträge ?
In meinem Beispiel zahlte ich bisher 258,00 EUR / Monat und das Jugendamt teilt mir mit, dass ich "lediglich" 155,00 EUR zahlen muss.
Moin,
das gilt als 'verbraucht' und kann m.E. nur auf freiwilliger Basis von dir wieder gefordert werden - rede doch mit der KM, falls das Reden möglich ist.
Gruss Fischkopf
Guten Morgen
*die KM bezieht von mir einen Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstages unseres Kindes. Ab diesem Datum bin ich der Meinung keinen Unterhalt an die KM mehr leisten zu müssen*
wie kommst du auf diese Idee??leider sind diese Zeiten vorbei leider.
viel Glück Guru
@guru;
Könntest Du Dich bitte mit der hier angebotenen Zitierfunktion vertraut machen? Es ist schwer nachvollziehbar, auf wessen Beitrag Du Bezug nimmst.
Danke
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo marco
Auf Kirks Beitrag s.o.
Ich kann leider nicht alle Funktionen von V.s nutzen ,da ich mit meinem Geschäfts Laptop Arbeite leider nicht voll Funktionsfähig für das www. :tutmirleid:
Gruß Guru
