Kindesunterhalt ein...
 
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Kindesunterhalt einbehalten/zurückhalten?

 
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin seit 20.02.2003 glücklich geschieden *gggg*

Habe 2 kleine Kinder, für die ich 440€ Unterhalt zahle.

Die Kinder sind JEDES Wochenende von Freitag bis Sonntag bei mir.

Lt. Anwalt und Jugendamt hat das keinen Einfluss auf den Unterhaltsbetrag.

Soweit so gut, oder schlecht, je nach Betrachtungsweise.

Jetzt liegt meine EX im Krankenhaus, und das ganze wird noch länger dauern. Ob sie da jemals rauskommt oder nicht, steht noch nicht fests.

Die Kinder sind in der Zeit bei mir und meiner Freundin, bzw. bei meiner Mutter.

Jetzt würd mich interessieren, ob ich für die Zeit, in der die Kinder bei mir sind, die Unterhaltszahlung einstellen kann.
1) ist es eine finanz. Mehrbelastung, die ich nicht tragen kann!
2) wenn ich den Unterhalt überweise, und ihr Lebensgefährte kommt an das Geld, hat es zur gleichen Stunde irgendeine Kneipe!

Und das seh ich nicht ein!!!!

Ich leb seit der Trennung von 200-250€, und die brauch ich zum tanken 🙁

Verpflegt haben mich 2j. meine Eltern, und jetzt zum grossteil meine Freundin.

Das kanns doch net sein 🙁

Darum hab ich halt keinen grossen Bock weiterzuzahlen wenn die Kinder eh bei mir sind.

Ich muss jetzt hier fragen, denn wenn ich zum gleich zum Anwalt geh, kost mich das wieder Geld, das ich nicht habe im Moment, und das wo ich nichtmal weis, ob mir der Gang weiterhilft.

Vielleicht hatte jemand von hier ja schon einmal eine ähnliche Situation und kann mir etwas weiterhelfen.

Danke schonmal.
cu
Lordi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2004 16:00
(@Melly)

Hallo Lion,

herzlich willkommen bei Vatersein.

Interessante Frage, da Du im Moment ja die Kinder voll bei Dir hast.
Aber wie sieht es denn im Moment mit dem Sorgerecht aus?
Habt Ihr das Beide, also Deine Ex und Du?

Warum nicht zum Anwalt gehen?
Geh zu Gericht und hole Dir einen Beratungsschein und dann zum Anwalt.
Wenn da nen Titel drauf ist, ist das knifflig.

Aus dem Bauch raus würd ich jetzt sagen....halte das Geld zurück und stecks aufn Sparbuch.
Wenn der Klinikaufnethalt länger dauert, also wie Du sagst, auch Monate, würde ich da auch mal sehen, daß Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst.

Der Kindesunterhalt sollte auf jeden Fall über einen Anwalt geklärt werden.

Keine Angst vor den Anwaltskosten.
Besuch bei der Ex in der Klinik ist nicht möglich?
Wenns noch geht, guck doch einfach mal vorbei und bespreche es mit ihr, wenn es der Gesundheitszustand zuläßt.
Weiß ja nicht was die arme Frau hat.
Wichtig ist ja dann auch, daß die Kids ihre Mama auch regelmäßig sehen...wenn sie so dolle krank ist...wäre das für Mama sicherlich eine Freude und sollte es was wirklich Ernsthaftes sein, würdest Du Deinen Kindern keinen Gefallen tun, die Besuche nicht zu gestatten.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 17:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lordi,

Die Kinder sind JEDES Wochenende von Freitag bis Sonntag bei mir.

Lt. Anwalt und Jugendamt hat das keinen Einfluss auf den Unterhaltsbetrag.

Stimmt. KU bekommt, bei dem die Kinder sich länger aufhalten. Das ist auch ein Grund, weswegen sich die Gerichte mit de 50/50-Modell so unsäglich schwer tun.

Jetzt liegt meine EX im Krankenhaus, und das ganze wird noch länger dauern. Ob sie da jemals rauskommt oder nicht, steht noch nicht fests.

Das tut mir aufrichtig leid. Die Härte in deinen Worten deute ich dahingehend, als ihr nicht gerade freundlich auseinander gegangen seid. Versuche den Kinder ggf. das Andenken der Mutter positiv zu erhalten wo immer geht.

ist es eine finanz. Mehrbelastung, die ich nicht tragen kann!

Verständlich. Wenn es einen Titel gibt, hast du keine andere Wahl, als diesen Titel zu bedienen. Es sei denn, du kannst mit der KM schriftlich vereinbaren, dass sie für die Dauer des Aufenthaltes der Kinder bei dir auf die Zahlungen verzichtet. Gleiches gilt für das KG.

In Summe: Ohne Goodwill der KM passiert nix.

denn wenn ich zum gleich zum Anwalt geh, kost mich das wieder Geld,

Geh zum Amtsgericht und ho dir einen Beratungsschein. Das ist ein "Gutschein" für eine RA-Beratung im außergerichtlichen Verfahren. Sollte es zum Prozess kommen, stellst du Antrag auf PKH.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 17:58
(@Melly)

Hmmm... Deep...was ist, wenn die Frau zb nicht ansprechbar ist?
Ist mir grad so eingefallen.
Ich geh jetzt einfach mal davon aus, daß sie eine sehr schwere Erkrankung hat, die evtl dazu führt, daß sie die Klinik nicht mehr, oder nur sehr schwer krank verlassen wird.
Was wohl keiner seinem Ex-Partner wünschen sollte 🙁

wichtig ist doch da auch zu klären, was mit dem Kindergeld passiert, wenn der LG der Frau es in die Kneipe trägt.
Wäre da nicht auch ein Gespräch mit dem Jugendamt angebracht?
Wer weiß ob die Mutter die Kinder jemals wieder selbst versorgen kann.

Kann man nicht sowas wie ein vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den KV übertragen ?
Sicher muß das über Gericht gehen, da wird dann wohl auch die Erkrankung der Frau auf den Tisch kommen.

Aber ich kann Dir Lordi nur empfehlen....daß DU mit den Kindern die Mutter aufsuchst, soweit es der Zustand der Mutter zuläßt.
Die Kinder wissen ja dann gleich garnicht was los ist und werden da ein riesiges Loch im Geiste entwickeln...das nie passieren darf.
Die Kinder müssen auch bis zu einem bestimmten Grad in die Krankengeschichte der Mutter mit eingeweiht werden.
Wenn die Mama so schwer krank ist und wirklich sterben sollte, nimmst Du den Kindern den Abschied!!!

BITTE BITTE vergesse das nicht, egal was für ein Grummeln Du auf die Ex-Frau hast.
Sie ist die Mutter Deiner Kinder.

Liebe Grüße
Melly

[Editiert am 21/11/2004 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 18:28
(@lordi)
Rege dabei Registriert

herzlich willkommen bei Vatersein.

danke danke!

Interessante Frage, da Du im Moment ja die Kinder voll bei Dir hast.
Aber wie sieht es denn im Moment mit dem Sorgerecht aus?
Habt Ihr das Beide, also Deine Ex und Du?

Jup, das wurde damals bei der Scheidung so geregelt.

Warum nicht zum Anwalt gehen?
Geh zu Gericht und hole Dir einen Beratungsschein und dann zum Anwalt.
Wenn da nen Titel drauf ist, ist das knifflig.

ganz einfach, ausserhalb der tatsächlichen belastungen, sprich versicherungen, telefon etc., hab ich vielleicht genug.
ausserdem will ich nicht gleich wieder nen gerichtlichen streit vom zaun brechen, mir haben die 2j. gereicht, die die scheidung dauerte!

Besuch bei der Ex in der Klinik ist nicht möglich?

Nur wenn mir gar nix anders überbleibt!

Weiß ja nicht was die arme Frau hat.

ich sags mal so...bei "normalem" alk-genuss hätte sie die krankheit nicht!

Wichtig ist ja dann auch, daß die Kids ihre Mama auch regelmäßig sehen...wenn sie so dolle krank ist...wäre das für Mama sicherlich eine Freude und sollte es was wirklich Ernsthaftes sein, würdest Du Deinen Kindern keinen Gefallen tun, die Besuche nicht zu gestatten.

leider nicht möglich, auf der intensiv gibts keine kinderbesuche.

danke für deine anregungen, ich werd drüber nachdenken!

cu
Lordi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2004 21:39
(@lordi)
Rege dabei Registriert

wichtig ist doch da auch zu klären, was mit dem Kindergeld passiert, wenn der LG der Frau es in die Kneipe trägt.
Wäre da nicht auch ein Gespräch mit dem Jugendamt angebracht?
Wer weiß ob die Mutter die Kinder jemals wieder selbst versorgen kann.

bei dem verein war ich 1x!!! DANKE... NIE WIEDER!

[harte worte an]
so eine unbefried..., unbemannte frau ohne kinder hab ich in meinem leben noch nicht erlebt!!!! [harte worte aus]

es war damals so, das die hütte aussah wie bei penners unter der zeitung, alle gespräche haben nichts gebracht!
wenn ich heimkam, fing sie an um die häuser zu ziehn, und lag dann den ganzen tag auf der couch und die kids vor der glotze.

also hab ich das JA gerufen.

ergebniss: lt. JA war ich der schuldige, weil ich auch nach 10-12 Std. Arbeit und Arbeitsweg genug Zeit gehabt hätte zu Putzen.

... jane...is klar... damit sie mehr zeit hat um "gute zeiten schlechte zeiten" zu guggen...

ne danke...der verein ist für mich das hinterletzt!!!

ich bin selber beamter, aber solche typen...ne ne ne....

cu
Lordi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2004 21:44
(@lordi)
Rege dabei Registriert

ist es eine finanz. Mehrbelastung, die ich nicht tragen kann!

Verständlich. Wenn es einen Titel gibt, hast du keine andere Wahl, als diesen Titel zu bedienen. Es sei denn, du kannst mit der KM schriftlich vereinbaren, dass sie für die Dauer des Aufenthaltes der Kinder bei dir auf die Zahlungen verzichtet. Gleiches gilt für das KG.

In Summe: Ohne Goodwill der KM passiert nix.

hmpf...ich habs befürchtet....

danke dir!!!!!!

cu
Lordi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2004 21:46
(@Melly)

Lordi....also wenn Du den Alk-Genuss erwähnst, kann ich mir als gelernte Krankenschwester schon vorstellen, was sie hat.
Aber solch Leute sind oft zäh wie Leder!
Ich würde, wenn man eh nachweisen kann, daß sie säuft wie nen loch, doch bitte versuchen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.
Mensch packs an, es geht hier um Euren Geldbeutel.
Kann doch nicht sein, daß der LG der Ex jetzt das Kindergeld bekommt, daß ihm garnicht zusteht.
Da muß jetzt was laufen!
Wenn die Mutter doch wieder die Kurve bekommt, dann ist sie wohl nicht mehr fähig die Kinder weiter zu erziehen.
Ich würd jetzt ganz klar dafür sorgen, daß Du wenigstens befristet (ganz wäre besser ) das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kids bekommst.

Also...sie scheint ja noch ansprechbar zu sein, geh hin....und sag ihr das klar, daß da was passieren muß.
vielleicht wird sie auch zustimmen.
Da fällt Dir auch kein Zacken aus der Krone.

LG Melly

Ps: um den Unterhalt für die Kinder einzuklagen müßte sie ja selbst erstmal was anleiern*g
Kann sie nicht, da sie auf der ITS liegt.
Öhm..ob der LG dafür berechtigt ist?
Ich würd glaub ich das Risiko eingehen, den Unterhalt der Kinder erstmal zurück zu halten.
Wer hat Dir denn bitte die Kinder übergeben?
Jeder Richter dieser Welt würde sicher für Dich entscheiden, da ja die Kids was zum Leben brauchen und die Mutter ja im Krankenhaus dafür nicht sorgen kann.
Wer weiß...vielleicht hat sie auch schon nen Betreuer oder ihrem LG alle Vollmachten erteilt 🙁

[Editiert am 21/11/2004 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 22:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lordi,

nun ist es raus, um welche Krankheit es geht - gut so.

Du gehst morgen zum Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein - einfach versuchen, wird schon klappen allein wegen der gestiegenen Kosten durch den Aufenthalt der Kinder bei dir.

Dann suchst du dir einen wirklich sehr sehr sehr guten RA und der wird einen Eilantrag bei Gericht stellen auf alleiniges Sorgerecht hilwsweise vorläufige Übertragung des ABR. Argumentation ist die Alkoholkrankheit.

Oder möchtest du deine Kinder irgendwann wieder in die Hände der KM zurück geben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 22:15
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Lordi....also wenn Du den Alk-Genuss erwähnst, kann ich mir als gelernte Krankenschwester schon vorstellen, was sie hat.

sie hat sich die bauchspeicheldrüse (heisst das so????) weggesoffen....

dazu hat sie, seit sie 13 ist, lupus erithemathodes (oder wie auch immer man das schreibt).

Aber solch Leute sind oft zäh wie Leder!
Ich würde, wenn man eh nachweisen kann, daß sie säuft wie nen loch, doch bitte versuchen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.
Mensch packs an, es geht hier um Euren Geldbeutel.
Kann doch nicht sein, daß der LG der Ex jetzt das Kindergeld bekommt, daß ihm garnicht zusteht.

das habe ich von anfang an versucht.

und ja, ich hatte eingen guten anwalt.....

zitat: hr. rampl, sie zahlen mir mein neues auto, wir weisen ihr nach, das sie nachts säuft, können ihr aber nicht nachweisen das sie schon zu zeiten säuft wo die kinder wach sind, und damit schickt uns der richter wieder nach hause.

der mann ist gut, hat mir zumindest den ehegattenunterhalt erspart, naja, teilweise. auf alle fälle wenn sie jetz ausm kkh kommt, und bis an ihr ende mit 378j. ein pflegefall ist, kriegt die von mir nichtmal mehr nen warmen händedruck!

Wer hat Dir denn bitte die Kinder übergeben?

Mir gar net, sondern meiner Mutter, weil ich zu dem Zeitpunkt in der Arbeit war...hab ich noch gar nicht gefragt, ob das "er" oder sie war.... *schäm*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2004 22:21




(@Melly)

Also das geht mir ja jetzt nicht ausn Kopf.

Wenn sie den Klinikaufenthalt überleben sollte...dann wird sie ein Pflegefall werden oder erstmal in eine Klinik kommen um die Alkoholsucht in den Griff zu bekommen.
du hast doch bitte alles in der Hand.
Die Ärzte sehen doch warum die Bauchspeicheldrüse kaputt ist und auch die Leberwerte werden astronomisch sein.
Leberschäden sind da sicher auch schon heftig.
eins kann ich dir aber sagen...ohne Bauchspeicheldrüse wirds schwierig zu überleben...die braucht der Mensch.

Sie wird denk ich mal nicht mehr in der Lage sein, die Kinder zu versorgen, heißt für Dich Du mußt jetzt versuchen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen .
Was Prozesskostenhilfe betrifft, würd ich mir da keine Sorge machen, da Du ja jetzt die Kinder bei Dir hast und dafür sorgen mußt.

Wie alt sind denn bitte Deine Kinder?

Mensch Lordi....kämpfe drum, es geht hier um Deine Kinder und Du wirst sie jetzt wohl über Monate versorgen, also steht dir auch das Kindergeld zu!
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 22:28
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Hallo Lordi,

nun ist es raus, um welche Krankheit es geht - gut so.

Du gehst morgen zum Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein - einfach versuchen, wird schon klappen allein wegen der gestiegenen Kosten durch den Aufenthalt der Kinder bei dir.

Dann suchst du dir einen wirklich sehr sehr sehr guten RA und der wird einen Eilantrag bei Gericht stellen auf alleiniges Sorgerecht hilwsweise vorläufige Übertragung des ABR. Argumentation ist die Alkoholkrankheit.

Oder möchtest du deine Kinder irgendwann wieder in die Hände der KM zurück geben?

DeepThougt

jetz schreib ich das zum 2ten mal...drecksmaus da *ggggggg*

zum einem wollen die kids oft nicht zurück...des andere mal jammerns, weil mama jetz alleine ist....

jaja...

die zieht jedes WE mit ihrem dingsda um die häuser.

wenn ich mal wegwill, muss ich monate vorher nen antrag stellen....
meistens gehts dann wenige tage vorher nicht, weil sie ner freundin umziehn helfen muss, weil sie wo zum geburtstag eingeladen wurde usw.......

das kotzt auch langsam an....ich bin alt...aber noch nicht vergreist 😉

und die 3-4 mal wo ich im jahr mal ein we für mich haben möchte gehn dann zu 50% nicht...tolle show.....

das problem ist und bleibt, das ich nicht weis was meine kids wollen....ich hab da schon laaange gespräche geführt...aber sie hängen halt an beiden elternteilen...ist ja auch verständlich!!

ich hät sie gern da, meine freundin auch, dann wär auch dieses ständige hin und her mal zuende.

was tun sprach zeus.....

wie gesagt, auf die staatlichen institutionen verlass ich mich nicht...

wie sagte der einst mein anwalt "ich glaube eher an die unschuld einer hurX, als an die gerechtigkeit der dt. justiz"

und jeder geschiedene muss mir und ihm da wohl beipflichten 🙁

schönen abend noch
Lordi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2004 22:38
(@Melly)

Hmmm... wie oft müssen wir denn noch schreiben, was Du jetzt zu tun hast?
Was meinst Du was passiert, wenn die Frau wieder aus der Klinik raus ist?
Willst Du das den Kindern zumuten?
Ist das Dein Ernst?
Wer so krank wie die Mutter ist, der darf die Kinder nicht wieder bekommen.
heißt doch deswegen nicht, daß die Kinder nicht mehr zur Mutter dürfen.
sie haben dann auch das Recht, die Mutter an WE zu besuchen.

Sollte es zu einer Verhandlung beim Gericht kommen, muß sie auch um die Kinder kämpfen, so wie Du auch.
da kanns gut vorkommen, daß die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden können.
Was willst Du mehr?
Mensch die Kinder brauchen eine Familie die sich um sie kümmert, keine Mutter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mal mehr für sich selbst sorgen kann.
Ich verstehe Dein Zögern nicht, der Sachverhalt ist doch jetzt anders als was er früher war.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 22:43
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Ich verstehe Dein Zögern nicht, der Sachverhalt ist doch jetzt anders als was er früher war.
Gruß
Melly

da sind wir schon zu 2t...vielleicht liegts an meiner art, niemanden verletzen zu wollen, ich weis es nicht....

AUF ALLE FÄLLE

hab ich aus diesem beitrag sehr viel mitgenommen!

ich werd morgen mal beim jugenamt anrufen, ich hof das die dame von damals nicht ans rohr geht.
und danach mal meinen anwalt....

vielleicht bin ich danach ja klüger....

für heute auf alle fälle bin ich etwas klüger geworden, ich danke euch beiden!!!!!!!!!

schönen abend noch!

cu
Lordi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2004 22:47
(@Melly)

Na Lordi,

geht doch!
Drück Dir auch die Daumen mit dem Jugendamt!
Hätte mich jetzt wohl ganz kirre gemacht, wenn Du da so stur geblieben wärst.
viel Erfolg!
LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 22:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann schlaf mal gut - wenn Fragen da sind, ruf an; Tel-Nr. ist im Impressum.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2004 22:53