Kindesunterhalt bzw...
 
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Kindesunterhalt bzw. Kindergeld in der Trennungsphase!?

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!
Habe heute vom Rechtsanwalt meiner Ex-Frau einen Bescheid zur Zahlung von Kindesunterhalt bekommen.
Wir leben seit dem 15.12.2005 räumlich voneinander getrennt, meine Ex hat heute am 01.02.2006, den Kindesunterhalt gefordert. Unsere Tochter ist 6 Jahre.
Im Schreiben ist vermerkt, das vorläufig ein Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist, bevor die entgültige Höhe durch Einzellohnabrechnungen ermittelt wird.

Frage 1:
Ab wann ist der Betrag zu zahlen, und wohin? Ich habe keine Bankverbindung meiner Ex, und auch im schreiben ist nichts vermerkt?

Frage 2:
Da wir im Trennungsjahr das gemeinsame Führsorgerecht für unsere Tochter haben (d.h. das Kind ist an genausovielen Tagen im Monat bei mir, wie bei meiner Ex-Frau), wieso steht das gesamte Kindergeld sowie das Unterhaltsgeld nur meiner Frau zu? Ich muss doch schließlich auch für meine Tochter sorgen (waschen, Kleidung kaufen, Schulutensilien, essen, usw.)?

Frage 3:
Im schreiben ist vermerkt, das das Kindesunterhalt bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen ist. Kann man dieses auch ändern, da ich erst zum 10. Werktag eines Monats mein Lohn bekomme?

Danke und Gruß
Peter

Moderne Ausbeutungsmachinerie: Die Ehefrau!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2006 14:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Frage 1:

Wenn keines angegeben ist, schreib das dem RA. Notfalls überweist du auf dessen Konto.

Frage 2:

Wieso nur im Trennungsjahr? Dir ist >hier< bereits bzgl. SR erschöpfend Auskunft erteilt worden. Ferner hat das SR nix mit dem Aufenthalt des Kindes zu tun.

Am 21.01. schreibst du, das Kind seit 9 Tagen nicht gesehen zu haben. Heute ist plötzlich das Wechselmodell da? Betreust du das Kind wirklich exakt hälftig? Sollte es an dem sein, besteht kein KU-Anspruch. Das KG wird immer nur an einen gezahlt. Wie ihr das dann regelt, ist eure Sache.

Frage 3:

Kann man vereinbaren, muss man aber nicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2006 15:02
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Frage 1:Wenn keines angegeben ist, schreib das dem RA. Notfalls überweist du auf dessen Konto.

Und ab wann muss ich zahlen?

Am 21.01. schreibst du, das Kind seit 9 Tagen nicht gesehen zu haben. Heute ist plötzlich das Wechselmodell da? Betreust du das Kind wirklich exakt hälftig? Sollte es an dem sein, besteht kein KU-Anspruch. Das KG wird immer nur an einen gezahlt. Wie ihr das dann regelt, ist eure Sache.

Seidem das Jugendamt sich eingeschaltet hat, war urplötzlich das Einlenken meiner Ex-Frau da 😮 .
Nun ist die betreuung gemeinsam geregelt. Wie meinst Du das jetzt genau, mit dem: >"Sollte es an dem sein, besteht kein KU-Anspruch."<
Kein KU-Anspruch seitens meiner Ex-Frau, oder kein KU-Anspruch seitens von mir?

Gruß
Peter

[Editiert am 1/2/2006 von profesor]

[Editiert am 1/2/2006 von profesor]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2006 15:08
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hab da noch eine Frage, die mich berührt:

Da meine Ex-Frau hoch verschuldet ist, Sie vermutlich einen Privatinsolvenzantrag stellen möchte (was aber noch dauern könnte), wird Sie das KU-Geld wahrscheinlich,...nicht wahrscheinlich sonder Tatsächlich verwenden, um Ihre Schulden zu begleichen.
Meiner Tochter, der das Geld zugute führen soll, wird davon nichts sehen.

Wie kann ich denn als Vater auch mal sehen, das das KG + KU auch teilweise führsorglich für meine Tochter eingesetzt wird?

Gruß
Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2006 16:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebe Foris,

strolchdieb und profesor sind identisch. Alle unter dem Nick "strolchdieb" und "profesor" eröffneten Topics sind geschlossen.

:verwarnung: :werdeerw: :fluch01:

DeepThought :adminhadspoken:


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2006 16:05