Hallo,
hab da mal ein parr fragen. Vielleicht kann mir ja einer Helfen ????
Ich habe 2 uneheliche Kinder (9 u. 10 jahre alt) für die ich bisher Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt habe (2 x 249.- Euro nach anrechnung Kindergeld). Die kids sind seit ca.4 jahren bei Pflegeeltern weil die Mutter nicht für sie Sorgen konnte. Das Sorgerecht hat jetzt die Pflegefamilie !
Jetzt habe ich ein schreiben vom jugendamt erhalten das ich ein öffentlich-rechtlichen-Kostenbeitrag zahlen soll ???
Bin alleinverdiener, mittlerweile Verheiratet und habe 2 kinder(3 u. 7) aus der ehe.
Ich habe einen Nettogehalt von 3500.- Euro.
1. Muss ich jetzt mehr zahlen ??? Wie rechne ich das ???
2. Muss ich die Kosten alleine tragen wenn die Kindesmutter zahlungsunfähig ist ???
3. Mein Nettogehalt fällt ab 2006 geringer aus (ca 3000.- euro)werden trotzdem Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate berechnet ???
Ich würde mich freuen wenn ich ein paar antworten bekomme.
mfg
Moin,
warum sind die Kinder in einer Pflegefamilie und nicht bei dir?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
😡
Wir haben uns damals im bösen Streit getrennt !!!
Ich durfte die Kinder nicht sehen !!! Sie ist Krank geworden hat das Jugendamt eingeschalten und gleichzeitig beim Amt mich als potentieller Kindeserführer dargestellt !!!
Die haben gehandelt und mir nicht geholfen einen Besuchsrecht zu bekommen. Die haben mich immer hingehalten über 1,5 Jahre. Bis ich mit Rechtanwalt drohte.
Da waren die Kinder bereits in Pflege !!!
Hi,
Jetzt habe ich ein schreiben vom jugendamt erhalten das ich ein öffentlich-rechtlichen-Kostenbeitrag zahlen soll ???
vielleicht hilft das hier weiter: Grundlagen der Kostenbeteiligung in der Kinder - und Jugendhilfe
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
