Hallo,
ich lese schon lange mit und jetzt habe ich eine Frage.
Ich habe einen Gerichtsbeschluss(Mai 2011), dort wurde die Scheidung ausgesprochen und der nacheheliche Unterhalt festgelegt.
Unter der Bezeichnung "Tatbestand" ist auch der Unterhalt für meine beiden Kinder in Summe aufgeführt.
Diesen wollte ich jetzt neu berechnen lassen, da sich meine Einkünfte verändert haben.
Nun kam ein Schreiben vom Jugendamt, indem einmal die Mutter dies ablehnt, weil sie sagt es gibt einen Beschluss vom Gericht und das Jugendamt diesen Beschluss als Tittel sieht und die beiden Unterhaltsgrößen so bestehen bleiben.
Meine Ex antwort mir, da hätte ich ich Einspruch gegen den Beschluss einlegen müssen. Ist dem so??
In der Einspruchszeit, erläuterte mir mein Anwalt, dass ich den Kindesunterhalt jederzeit neu berechnen lassen könnte.
Da ich nach drei Jahren nur schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht habe, bekomme ich grade große Kopfschmerzen.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank
Hallo mj,
wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt, und das ist bei dir offensichtlich so, kannst du nicht einfach eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen, weil sich aktuell dein Einkommen verändert hat.
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Eine Einigung mit der Kindsmutter, was aber hier sichtlich nicht realisierbar ist.
2. Eine Abänderungsklage einreichen.
Um wieviel weniger hast du denn jetzt gegenüber dem beim Gerichtsurteil als Berechnungsgrundlage dienenden Einkommen?
Guck mal auf die Düsseldorfer Tabelle, ob du dadurch überhaupt in einer niedrigeren Einkommensstufe geraten würdest.
Gruß
Emilian
Hi
Dein RA lügt hier:
In der Einspruchszeit, erläuterte mir mein Anwalt, dass ich den Kindesunterhalt jederzeit neu berechnen lassen könnte.
DAS ist ein sehr verbreiteter Irrtum, nur nur allzugerne immer wieder behauptet wird. Interessanter oftmals von Leuten, die es besser wissen müssten. Laut gängiger Rechtssprechung kann ein Titel erst nach ca. 6 Monaten geänderter Einkommensverschlechterung (möglicherweise) nach unten abgeändert werden. Nach oben geht übrigens sofort. Die Rechtslage von UH-Schuldnern ist unwichtig und kann ignoriert werden ggü. UH-Gläubigern. So jedenfalls entscheiden fast ausschliesslich die Gerichte.
Aber:
Um genaues sagen zu können solltest Du auch genaues von Dir geben. Dazu gehört der Bechlusstext im Wortlaut, nur bitte anonymisiert. Manchmal verbergen sich in der Wortwahl Türen nach Aussen.
Aber 2:
WARUm kommst Du jetzt, zig Wochen nach Beschlussfassung und wenige Wochen nach Ende der Einspruchsfrist? Du sagtest, Du liest schon lange mit. Hast Du nichts gelernt(mitbekommen dabei?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Meine Ex antwort mir, da hätte ich ich Einspruch gegen den Beschluss einlegen müssen. Ist dem so??
Ja
In der Einspruchszeit, erläuterte mir mein Anwalt, dass ich den Kindesunterhalt jederzeit neu berechnen lassen könnte.
Er irrt. Du kannst den Beschluss angreifen, ob dann eine Abänderung erfolgt, steht dahin. Einfach 'abändern lassen' geht jedenfalls gar nicht. Wie auch immer, die Frist ist ja bei dir längst vorbei. Dir bleibt nur der teure, langwierige und meist wenig erfolgversprechende Weg über eine Abänderungsklage. Es sei denn, im Beschluss steht eine Abänderungsklausel. Wie oldie schon sagt, stell' ihn mal anonymisiert hier ein.
/elwu
Hi
mein Gefühl sagt mir, dass es kein Urteil, sondern ein Vergleich ist. dann würden die Chancen für eine Abänderung noch schlechter stehen bzw. gen Null tendieren.
Aber wie gesagt, das können wir nur genauer sagen wenn der Text hier eingestellt wird.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin mj,
in Ergänzung: Natürlich spielt auch der Umfang der Einkommensänderung eine Rolle. Wenn es dabei nur um eine Unterhaltsstufe geht, sind das pro Kind und Monat irgendwas zwischen 15 und 20 EUR; da sollte man schon gut überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, hunderte von EUR in Anwalts- und Gerichtskosten in eine Abänderungsklage mit ungewissem Ausgang zu investieren.
Vielleicht stellst Du mal konkrete Einkommenszahlen (früher/heute) und Unterhaltsbeträge sowie das Alter der Kinder hier ein; dann sieht man klarer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi mj,
auf welcher Grundlage zahlst Du derzeit denn den Kindesunterhalt? Gibt es einen Titel?
@All: dass der gezahlte KU irgendwo in der Begründung von dem erwähnten Beschluss auftaucht, ist aus meiner Sicht völlig ohne Belang für den KU selbst - allerdings könnte es sein, dass der nacheheliche Unterhalt neu zu berechnen ist, wenn sich die Grundlage der Berechnung, also der KU, ändert. Das könnte in Summe auf 0 ausgehen.
Gruss von der Insel
Hallo,
so, ich habe jetzt wieder online Zugang.
Vielen Dank für eure Antworten.
Mein Beschluss umfasst 19 Seiten. Soll ich die alle einstellen?
Was braucht ihr für Tesxtpassagen?
Meine Tochter ist 12 und mein Sohn 6.
Ich habe beim Auszug vor 3 Jahren, im Zuge meines schlechten Gewissen meinen Kindern gegenüber, beim JA die Urkunden unterschrieben.
Diese waren damals schon falsch berechnet wurden. Lohnsteuerklasse 3, gem. Kredit, wurde alles nicht berücksichtigt.
Einstufung erfolgte in der Gruppe 5. Da ich ja auch noch an meine EX zahle, hätte ich schon eine Stufe niedriger kommen müssen.
mj
Moin mj,
Ich habe beim Auszug vor 3 Jahren, im Zuge meines schlechten Gewissen meinen Kindern gegenüber, beim JA die Urkunden unterschrieben.
Diese waren damals schon falsch berechnet wurden. Lohnsteuerklasse 3, gem. Kredit, wurde alles nicht berücksichtigt.
das musst Du auf Deine eigene Kappe nehmen; Du kannst es jedenfalls niemand anderem vorwerfen, wenn Du aus schlechtem Gewissen oder mangelhafter oder gar fehlender Beratung einen überhöhten Titel unterschreibst. Das st das genauso Deine Entscheidung wie wenn Du ein Auto zum Listenpreis kaufst: Auch da kannst Du hinterher nicht einwenden, dass Du nicht gewusst hättest, dass man auch 20% Rabatt raushandeln kann.
Einstufung erfolgte in der Gruppe 5. Da ich ja auch noch an meine EX zahle, hätte ich schon eine Stufe niedriger kommen müssen.
Dafür gilt dasselbe wie oben. Was Du versuchen kannst, ist eine Abänderungsklage, sofern Deine Ex sich nicht auf geringere Zahlungen einlässt. Aber wie gesagt: Die "Schuld" für Deine überhöhten Zahlungen liegt bei Dir selbst; nicht bei irgendwem, der Dir geringere Unterhaltsbeträge hätte hinterhertragen müssen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
