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Kindesunterhalt berechnen

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(@pukki1968)
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Hallo!

meine Frau zieht am 01.07 mit den beiden Kindern aus. Wir wollen uns einen Anwalt nehmen.

Ich habe mal den kindesunterhalt berechnet, stimmt das so????

Kind 1 wird im September 12, Kind 2 wird im Oktober 8.
Ich habe sofort mit diesen Werten gerechnet.

Brutto im Monat 4982

14 Gehälter

Jahresbrutto 69748

Netto im Monat incl WG + UG    3.294,59
-Fahrtkosten ( 20 km +0,30*220 tage *2=  =220 Euro
- Altersvorsorge direkt vom Brutto              = 130 Euro
-Berufsunfähigkeit                                      =50 Euro

Netto  nach Abzug                                      =2894,59

Unterhalt Kind 1 = 420 Euro
Unterhalt Kind 2 = 345

meine Frau will für sich 100 Euro haben, zusätzlich zahle ich noch 8 Monate einen Herd ab. ca 50 Euro

Passt das so  ????

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 09:10
(@pukki1968)
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Warum kann ich den beitrag nicht ändern???

Wir wollen erst zum 01.01.2014 die Steuerklassen wechseln.

Ich habe einen Vorteil von 400 Euro, die überweise ich ihr zusätzlich.

Sie hat dann ca 2.400 Euro im Monat. Ich habe ca 1.800 Euro.

Zusätzlich noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 09:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klingt gut soweit.
Du solltest allerdings in der DT eine Zeile weiter runter gehen, da du 3 Unterhaltsberechtigte hast.

Dafür ist dein Kilometergeld etwas hoch.
Es liegt, je nach OLG, bei 0,20 € pro Kilometer. Für jede Richtung.

Ihr solltet aber trotzdem sofort in die 4+4 wechseln.
Die Ersparnis ist damit auch nicht verloren sondern verschiebt sich nur in die Steuererklärung.

Es lässt die tatsächlichen Einkommensverhältnisse aber deutlicher werden.
Zumindest solltest du jetzt schon nach 4+4 rechnen.
Außerdem solltest du den KU nicht dem Einkommen der Mutter zurechnen.
Auch das verzerrt das Bild.

Magst du nochmal mit den richtigen Zahlen rechnen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 09:46
(@pukki1968)
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Danke

Ich habe bei mir mit Steuerklasse 1 gerechnet, kommt eigentlich fast das Gleich e raus wie bei Steuerklasse 4.

Bei beiden Kindern eine Zeile tiefer????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 10:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pukki,

Bei beiden Kindern eine Zeile tiefer????

Ja.

Ich habe einen Vorteil von 400 Euro, die überweise ich ihr zusätzlich.

Gerade vor diesem Hintergrund sei nochmal auf einen zügigen Steuerklassenwechsel hngewiesen.
Das Konfliktpotenzial nach erfolgter Steuerklärung wird ansonsten deutlich geschürt (wer kriegt welchen Anteil von einer Erstattung, wer zahlt welchen Anteil im Falle einer Nachforderung).

Und wie bereits seitens Beppo erwähnt, sieht Deine Fahrtkostenberechnung eher nach Steuerrecht aus, d.h. hast Du mit kompletter Entfernung gerechnet (Hin- und Rückfahrt) ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe bei mir mit Steuerklasse 1 gerechnet, kommt eigentlich fast das Gleich e raus wie bei Steuerklasse 4.

Ja, die sind auch praktisch identisch.

Ich meinte, ihr sollt von 3+5 auf 4+4 wechseln, oder habt ihr das schon?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 10:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Dafür ist dein Kilometergeld etwas hoch.
Es liegt, je nach OLG, bei 0,20 € pro Kilometer. Für jede Richtung.

Ich denke mal, da irrst Du. Fast alle OLG haben für die ersten 30 km einfache Entfernung 0,30€, für weitere km 0,20€, als Pauschale vorgesehen (gerechnet wird allerdings Hin-und Rückfahrt). OLG Koblenz z.B. weicht ab, indem es 10€ pro Entfernungs-km und pro Monat als Pauschale definiert.
Aber entscheidend bleibt für Dich, @Pukki, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für das Kind zuständigen OLG's.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 11:51
(@pukki1968)
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Danke

wir trennen uns zum 01.07. Wir wollen die Steurklassen eigetlich erst zum 01.01.2014 wechseln.

Ich glaube nicht, das wir viel wegen dem geld streiten.

Nein, ich bin auch nicht leichtgläubig  😉

Den Unterschied von 400 Euro bekommt sie überwiesen.

Meine Frau will ja nur ca 150 Euro Unterhalt für sich von mir haben. ( ca 1 jahr)Wenn ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld einrechne müsste sie viel mehr bekommen.

Bei der Berechnung vom Kindesunterhalt habe dich die Sonderzahlungen natürlich ein gerechnet.

Die 150 Euro für meine Frau  kann ich von der Steuer abrechnen, ist das richtig???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 12:57
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Die 150 Euro für meine Frau  kann ich von der Steuer abrechnen, ist das richtig???

Nicht, solange ihr gemeinsam veranlagt!
Für 2013 werdet ihr höchstwahrscheinlich die gemeinsame Veranlagung wählen. ab 01.01.2014 müsst ihr ohnehin die Steuerklasse wechseln (I oder ggf. II).
DANN kannst Du für 2014 den Unterhalt an Deine Frau (und nur den) steuerlich geltend machen.

Nach wie vor finde ich, Du solltest Dein Zahlenwerk mal hier einstellen, um zu ermitteln, ob Deine Frau überhaupt unterhaltsberechtigt ist, und wenn ja, in welcher Höhe!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 13:04
(@pukki1968)
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Ich verdiene zur Zeit 4982 Euro brutto. Ich bekomme 14 Gehälter.
Zur Zeit bin ich noch in Steuerklasse 3, meine Frau in Steuerklasse 5.

Zur Zeit bekomme ich monatlich (ohne UG+WG) 3.323,61 Euro, demnächst 2901,25 Euro wenn ich die Steuerklasse gewechselt habe.

Ich fahre jeden   Tag 20 km zur Arbeit. Ich zahle zur Zeit 180 Euro für die Altersversorgung.

Meine Frau bekommt zur Zeit 900 Euro netto(Steuerklasse 5) ab 2014 ca 1153 Euro Steuerklasse 2.
Meine Frau fährt auch 20 km zur Arbeit, aber nur an 10 Tagen im Monat. Wir haben 2 Kinder.(8 und 12 jahre). Die 8 Jährige geht in die Ganztagsschule.  Für die Altersversorgung zahlt sie zur Zeit 75 Euro im Monat.

Würde meine Frau auch zb. Wohngeld bekommen? Bestimmt nicht, eher müsste ich mehr bezahlen, oder ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 13:20




(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verdiene zur Zeit 4982 Euro brutto. Ich bekomme 14 Gehälter.

OK, Füsse stillhalten, 150€ zahlen!  😉

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 13:36
(@pukki1968)
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Dieses Jahr zahle ich ihr ja monatlich noch 400 Euro Steuervorteil. Ab 01.01.2014 hat sie aber nur 250 Euro Steuervorteil, da fehlen ja wieder 150 Euro.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 13:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pukki,

Zur Zeit bekomme ich monatlich (ohne UG+WG) 3.323,61 Euro, demnächst 2901,25 Euro wenn ich die Steuerklasse gewechselt habe.
[...]
Meine Frau bekommt zur Zeit 900 Euro netto(Steuerklasse 5) ab 2014 ca 1153 Euro Steuerklasse 2.

das sind üblicherweise genau die Konstellationen, die das erste Gespräch mit einem Anwalt nicht überleben; sie weiss dann, was "ihr zusteht". Was angesichts Eurer Rollenverteilung auch nicht unfair ist; sie hat ja nicht faul herumgelegen. Ich persönlich finde daher eher die 150 EUR nicht besonders fair...

Würde meine Frau auch zb. Wohngeld bekommen? Bestimmt nicht, eher müsste ich mehr bezahlen, oder ????

ganz sicher müsstest Du das; Wohngeld und ähnliche Zuwendungen sind ja nicht dafür gedacht, den Unterhaltszahler zu entlasten. Bei Eurem Gesamt-Familieneinkommen seid Ihr schlicht nicht bedürftig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 13:52
(@pukki1968)
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Der Vorschlag von 150 Euro sind ja von ihr gekommen. Ab 01.01.2014 würde ich ja auch 150 Euro mehr bezahlen.

Wie lange hat sie eigentlich anrecht auf Unterhalt.

Junge ist 12 Jahre alt und geht aufs Gymnasium, Tochter ist 8 jahre alt und geht zur Grundschule . Sie ist in einer Ganztagsschule.

Beide können demnächst zu Fuss zur Schule gehen.

Wie schon mal geschrieben.:

Ab 01.07 hat sie ca 2.400 Euro(incl. aller Zahlungen), ich 1.800 Euro.

Ab 01.01.2014 hätte sie weiter 2.400 Euro, ich dann ca 1650 Euro, wenn  ich 300 Euro im Monat zahlen würde.

Viel weniger würde ich nicht akzeptieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

PS: Ich habe mal ein bisschen nachgerechnet: Dein künftiges Netto (und da werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld natürlich mitgerechnet) liegt bei monatlich ca. 3.400 EUR; das Deiner DEF bei 1.150. Abzüglich des Kindesunterhalts von 828 EUR (374 und 454 EUR) bleiben bei Dir immer noch 2.600 EUR, also über das Doppelte des Einkommens Deiner DEF.

Dein Angebot, "freiwillig" 150 EUR Trennungs-/nachehelichen Unterhalt zu bezahlen, vermindert das Dir zur Verfügung stehende Einkommen auf 2.450 EUR und "erhöht" das Deiner DEF auf 1.300.

Bei der Ex den KU mit reinzurechnen und beim eigenen Einkommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu "vergessen" sieht nur auf den ersten Blick "fair" aus. Spätestens wenn Deine Einkommenszahlen wegen des Kindesunterhalts auf dem Tisch liegen, wird der Anwalt Deiner DEF ihr vermutlich von dieser Form der Grosszügigkeit abraten...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 14:08
(@psoidonuem)
Registriert

Ich kapier nicht was das mit den 400 Steuervorteil plus 150 soll und dann ab nächstes Jahr 250 plus 300. Warum sagst Du nicht klipp und klar, dass Du ihr 550 zahlst? Abgesehen davon, dass die 400 ja irgendwie Einkommen sind und zuallererst für die Berechnung des KU verwendet werden sollten.

Sorry, jetzt habe ich es. Dieses Jahr hast Du 400 € Vorteil und nach Änderung der StKl hat sie 250 € mehr.

Ich sehe aber nicht, wie sie ab 1.1. 2400 € hat. Sie hat dann selbst wenn man den KU reinrechnet 1150 + 150 + 765 = 2065 während Du auch ohne 13. und 14. Gehalt ziemlich genau das Gleiche hast. Fair ist anders, da hat Martin recht.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 14:09
(@pukki1968)
Zeigt sich öfters Registriert

Ihr Geld ab 01.01.2014:

1150 Gehalt
 360 Kindergeld
 765  KU
 300  Unterhalt für Sie
---------------------------
2425  Euro

mein Geld ab 01.01.2014:

2900 Euro Gehalt
-765 Euro KU
-300 Unterhalt für Sie
---------------------------
1.835 Euro

Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekomme ich ja in einer Einmalzahlung, also nicht jeden Monat. da könnte man ja uch noch etwas in dem Monat zahlen.

Wie lange hat eine Frau Anrecht auf Unterhalt für sie ??

Wie gesagt, sie ist ja gegangen, nicht ich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pukki,

rechne bitte mal fair:

Ihr Geld ab 01.01.2014:

1150 Gehalt
  360 Kindergeld
  765  KU
  300  Unterhalt für Sie
---------------------------
2425  Euro

entspricht - geteilt durch drei Personen - etwa 800 EUR pro Person.

mein Geld ab 01.01.2014:
2900 Euro Gehalt
-765 Euro KU
-300 Unterhalt für Sie
---------------------------
1.835 Euro

plus 1/6 davon (Weihnachts- und Urlaubsgeld) = ca. 2.400 EUR netto - für eine (!) Person, also das Dreifache von Ex und Kindern.

Glaubst Du wirklich, solche Milchmädchenrechnungen fallen niemanden auf?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 14:39
(@pukki1968)
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Danke

Das mit den 150 Euro kam ja von ihr, nicht von mir.

Ich bin ja auch bereit, mehr zu zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:42
(@pukki1968)
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Kosten für die Wohnung sind ja oft nicht so unterscheidlich , ob ich eine Wohnung alleine oder für 3 Personen Miete. Sie wird 1 Kinderzimmer mehr haben. Ich möchte die Kinder ja auch öfter machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:44




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