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Kindesunterhalt bei Insolvenz u. ALG-II

 
(@greywulf)
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Hallo Forum,
ich hatte eine kleine Selbstständigkeit, musste aber bedingt durch Scheidung und den daraus resultierenden Folgekosten, hauptsächlich Umgangsverfahren (Gerichts-, Anwalts- Gutachter-
Kosten u. dgl.) aber auch rückst. KU, Regel-Insolvenz anmelden.
Entgegen seiner Aussage im Insolvenz-Gutachten, teilte mir der Inso-Verwalter IV mit, dass er meine Selbstständigkeit nicht unterstützen wird, worauf ich gezwungen war ALG-II zu be-antragen. Es wurde mir ca. 1000,- € bewilligt, da ich noch das Familienheim, allerdings alleine bewohne, bis zu dessen Verwertung.
Das Gewerbe habe ich auf einen Fam.-Angehörigen übertragen, und erziele daraus Mietein-
nahmen von 300,- €.
Ich bin davon ausgegangen, dass der IV für die Befriedigung aller Gläubiger, also auch der 2 Kinder (11 u. 15), zuständig ist. Der IV ist für mich aber nur schriftlich zu kontaktieren, und seine Antworten sind nur knapp und auch nicht vollständig.
Meine Frage ist, den ich möchte unbedingt vor Weihnachten noch, ihren zustehenden Unterhalt für dieses Jahr zukommen lassen, wieviel muss ich abführen und muss ich diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung mit der KM schliessen?
Abschlussbemerkung: Trotz gültigem Gerichtsbeschluss, habe ich meine Kinder fasst 2 Jahre
nicht mehr zum Umgang bei mir gehabt.
Freundl. Grüsse Greywulf


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Du hast als Vater keine Chance, nutze sie!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2005 12:01