Kindesunterhalt bei...
 
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Kindesunterhalt bei Abbruch der Schule?

 
(@detlev13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin seit Juli geschieden (Gott sei dank)

Jetzt muß ich, natürlich, Unterhalt an meinen Sohn zahlen (geboren April 1990 also 17Jahre)
Dieser hat im Sommer die Gesamtschule verlassen und hat sich bei einer Kollegschule an
gemeldet. Schulbegin war August 2007. Da mitlerweile der Kontakt zu meinem Sohn völlig
eingestellt ist (Seine Mutter möchte nicht das er mit mir redet) ist mir von anderer Stelle
herangetragen worden das er von der Schule geflogen ist.

Muß ich jetzt noch Unterhalt bezahlen?

Das die Mutter verpflichtet ist eine sollche änderung zu melden ist ihr offensichtlich egal.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 15:33
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Detlef, fordere Sohnemann bzw. Mutter auf, Dir Nachweise über den akt. Schulbesuch zukommen zulassen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2007 15:35
(@detlev13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Bin mit der Schule in Verbindung aber die Klären ob sie mir Auskunft
geben dürfen. Sollte er die Schule abgebrochen haben was kann ich tun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 15:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo detlev,

habt ihr das GSR? Dann muß dir die Schule die gewünschte Auskunft geben, auch wenn sie sich darauf berufen, das es reicht einen Erziehungsberechtigten zu informieren.

Sollten sie sich weigern, die Mutter nach § 1686 zur Auskunft auffodern.

Allerdings wirst du bis 18 eher weniger vom KU wegkommen. Erst mit Volljährigkeit kannst du dich darauf berufen ,das ein Kind das sich nicht in der Ausbildung befindet auch nicht bedürftig ist und somit auch keinen Ansp5ruch auf Unterhalt hat und für sich selbst sorgen muß.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2007 15:51
(@detlev13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

es soll sich nicht so anhören als ginge es nur um den Unterhalt.

Auch wenn sie den Kontakt seit der Scheidung erfolgreich unterdrückt, möchte ich natürlich
das es meinem Sohn gut geht. Angeblich soll er in der Schule frech geworden sein und da
haben die ihn an die Luft gesetzt. Seine Mutter war dann mit ihrem Bruder da (frechheit)
und hat dann wohl zu meinem Sohn gesagt "Gut gemacht" Dazu muß ich sagen die Mutter
von meinem Sohn ist Krank (Boarderlein).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 15:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dazu muß ich sagen die Mutter
von meinem Sohn ist Krank (Boarderlein).

Gesicherte Diagnose oder nur dein Verdacht?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2007 16:36
(@detlev13)
Schon was gesagt Registriert

Ne gesichert ist das wohl nicht.

Ich war, auf grund der tollen Ehe, ein paar Monate bei einem Psychologen und der kennt
den Psychologen meiner Ex-Frau. Unter der Hand hat er mal gesagt das der Kologe der
Meinung ist das sie dieses Krankheitsbild hat.
Zugeben würde sie das aber nicht einmal unter androhung der Todesstrafe.

Sie ist seit ca 6 Jahren in Therapie.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 17:13
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

... auch Psychologen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht! Wäre ein Grund ihm die Lizenz zu entziehen .....  😉

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2007 17:34