Liebe Foris,
derzeit verdiene ich 2.975 Euro bereinigt (mit Steuererstattung und Kapitalerträgen). Seit ein paar Monaten muss meine Ex-Frau Bürgergeld beantragen. Dazu benötigte sie von mir eine Bescheinigung darüber, wieviel Unterhalt ich für die Kinder bezahle. Seit Anfang des Jahres bezahle ich für den volljährigen Sohn, der bei der Mutter wohnt und studiert, 547 Euro und für den 16-jährigen Sohn, der sich noch in schulischer Ausbildung befindet und auch bei der Mutter wohnt, 622 Euro. Das Sozialamt/ Jobcenter verlangte als Erstes von meinem älteren Sohn, dass er einen Antrag auf elternabhängiges Bafög auf den Weg bringt. Dies war vorher von seiner Mutter unterbunden worden.
In meiner Bescheinigung habe ich obige Beträge bestätigt, aber zudem festgehalten, dass ich den Unterhalt an den volljährigen Sohn mindern würde um den Betrag des Bafög, wenn elternabhängiges Bafög bewilligt werden sollte.
Nun hat er einen Bafögbescheid bekommen über 206 Euro, zuvor aber schon gab es einen angepassten Bürgergeldbescheid, in dem diese 206 Euro berücksichtigt wurden. 100 Euro darf er selbst behalten, dass entspricht ja etwa der Höhe des Bafögdarlehens, was er später zurückbezahlen muss, ansonsten verringert sich die Überweisung des Jobcenters/ Sozialamat an meine Ex-Frau um 106 Euro.
Ich fühle mich überrumpelt, hatte fest damit kalkuliert, ihm den Unterhalt zu kürzen, und werde nun vor vollendete Tatsachen gestellt.Wie seht ihr das? Kann ich jetzt den Unterhalt noch kürzen. Was brauche ich dazu? Eine anwaltliche Berechnung? Oder reicht meine Ankündigung in der Bescheinigung?
Oder haltet ihr das für ausgeschlossen? Das Sozialamt wird angeben, sie hätten das in die Wege geleitet, also profitieren sie auch davon .....
Ich bin über jede Antwort dankbar.
lg, DiBaDu
Hallo,
Bafög ist ebenso wie das Kindergeld bei volljährigen komplett vom Bedarf abzuziehen.
wenn du also den Satz zahlst, der ohne Bafög berechnet wurde, dann werden nur der Mutter mehr Geldmittel als Einkünfte berechnet. Hier solltest du dem Bürgerentscheid erklären, dass das Bafög voll auf den Bedarf von Junior anzurechnen ist und deswegen deine Überweisung zukünftig um 206€ geringer ausfallen wird.
ob du Junior, sofern du guten Kontakt zu ihm hast, Bargeld bei seinen Besuchen gibst oder mal mit ihm shoppen gehst, bleibt dir überlassen.
sophie