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Kindes- und Ex-Unterhalt 2010

 
(@hajue1508)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin der glücklichen Situation, dass ich meiner Ex jetzt zum Ende März das letzte Mal den in der Scheidungsfolgevereinbarung ausgehandelten Unterhalt zahlen muss.  Hurrraaaa!

Die Vereinbarung läuft jetzt knappe 2 Jahre und ich habe für meine beiden Kinder (jetzt 11 und 14) keine Angleichung der Unterhaltszahlung in 2009 vorgenommen. Für den älteren wären es ein paar Euro gewesen. Dieses Geld hat meine Ex im letzten Jahr auch nicht eingefordert.

Jetzt nachdem sie verstanden hat, dass sie nach April 2010 keinen Ehegatten-Unterhalt mehr bekommt will sie, dass ich die Angleichung des Kinderunterhalts ab Januar 2010 vornehmen soll. Das sind für mich pro Monat 88 € mehr. Im Grunde habe ich damit kein Problem, ist ja für die Kinder!
Aber was ist mit ihrem Ehegatten-Unterhalt kann ich den dann kürzen? Bin mir unsicher und sie will mir jetzt den Anwalt auf den Hals schicken. das bedeutet nur wieder Geld rausschmeissen. Rechnet sich für keine Partei, aber so ist sie nun mal.

Wie kann ich mich bzw. muss ich mich verhalten? Brauche da ein paar Tipps, denn wenn ich ihr zu viel Geld überweise ist es natürlich unwiderruflich verloren....kennt ihr ja sicherlich

Ich hoffe ihr wißt Rat

Viele Grüße
HaJue1508


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2010 09:29
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus hajue1508,

Du hast ja sicherlich schon davon gehört, dass sich die Unterhaltszahlungen an die Kinder seit dem 01.01.10 teilweise deutlich erhöht haben.

Da scheinbar seit 2 Jahren bei Dir nicht mehr nachgerechnet worden ist, kann es also auch nun bei Dir mal wieder so weit sein.

Zur Unterstützung der Rechenexperten hier solltest du aber bei Deinem bericht noch etwas deutlicher werden und ein paar genaue Daten einstellen. Ich zähle mal ein wenig auf:
1. wie hoch ist Dein bereinigtes Nettoeinkommen
2. gibt es für den KU schon einen Titel oder ähnliches
3. Wenn Ja, ist dieser dynamisch, was steht bisher drinn

Hast Du Fragen dazu?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2010 09:48
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die neue DDT geht von 2 Berechtigten aus, d. h., der KU würde/könnte eine Zeile tiefer rutschen, insofern wäre die Differenz (die an Ex und kids zu zahlen wäre alt/neu) von Jan-März eher gering.

staenglers Frage nach dem Titel ist dabei auch noch wichtig.

Wenn ich das richtig verstanden habe läuft der EU doch im März diesen Jahres aus. Ich würde da wohl kein Fass aufmachen und evtl. ab März den höheren KU zahlen (so denn die 88.- ok sind), wenn kein Titel existiert. Ob Ex wegen der 2 Monate klagen wird? Anders herum würde ich mir den Stress wegen der 2x88.- nicht antun wollen und ggfs. nachzahlen, wenn es denn halbwegs machbar wäre.

Aber, wie gefragt: Titel (und natürlich die anderen Fragen von staengler)?

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2010 10:29