Hallo zusammen,
dieses Thema ist schon einige Male im Forum besprochen worden, ich habe aber irgendwie für mich noch keine befriedigende Lösung gefunden.
Zur Situation: Kürzlich (Sept.08) bekam ich vom Jugendamt der Kindsmutter/des Kindes (Beistandschaft) Post mit der Aufforderung Ihnen meinen Gehaltsnachweis der letzten 12 Monate zu schicken sowie nach den zukünftigen Berechnungen zufolge einen Beitrag zu den Kindergartenkosten zu leisten.
Ich schaute mich hier im Forum um und fand zu dem Thema einiges, z:b: "KiTa oder sonstige Fremdbetreuung ist kein Bedarf des Kindes, und wird daher nicht vom KU erfaßt. Es ist vielmehr ein Bedarf des dadurch entlasteten ET, der diese Zeit idR zum Arbeiten nutzt, wobei das Gehalt und dann die entspr. Steuererleichterungen die KiTa-Gebühren auffangen (sollten, geschieht das mangels Masse nicht, übernimmt das Land die KiTa-Kosten)."
Meine Antwort an das Jugendamt war dann auch dergleichen.
Nun erhielt ich wiederum eine Antwort auf mein Schreiben.
1. Seit Mai 2008 hat sich mein Einkommen erhöht, nun soll ich die Gehaltsnachweise für 10/08 und 11/08 ihnen zukommen lassen, da das erhöhte Weihnachtsgeld (11/08) in die zukünftige Berechnung einfliessen soll...
aber - von Sept 2007 bis Sept 2008 ist ja auch schon Weihnachtsgeld dabei, nur nicht das erhöhte...???
2. Das Jugendamt sagt: "Zu der Beteiligung an den Kindergartenkosten gibt es ein aktuelles Urteil vom BGH (XII ZR 150/05) wonach entschieden wurde, das der unterhaltspflichtige Vater sich an den Kosten des Ganztagskindergartens zu beteiligen hat. Maßgebend ist der über den halbtägigen Kindergartenbesuch hinausgehende Kostenanteil."
Die Kosten dieses Kindergartenplatzes sollen nach Auskunft der KM ca. 250 € monatl. betragen.
Was meint ihr dazu ?
danke und viele Gruesse Joergensen
Hi joergensen
zu 2. Das ist korrekt. Zu beachten ist, dass Kosten für Essen z.B. darin nicht enthalten sein dürfen. (Urteil ist >>hier<<)
Nach meiner Rechtsauffasung ist das Urteil vom BGH Nonsens und stellt eigentlich die Erziehungsfähigkeit des betreuenden ET in Frage, aber das hilft Dir nicht.
zu 1. Hier hätte ich erst einmal einige Fragen.
- Wann wurde das letzte mal von Dir Auskunft erteilt?
- Worauf bezieht sich die Behauptung des JA, dass sich Dein EK erhöht hat?
- Bist Du ein Mangelfall?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
2. Das Jugendamt sagt: "Zu der Beteiligung an den Kindergartenkosten gibt es ein aktuelles Urteil vom BGH (XII ZR 150/05) wonach entschieden wurde, das der unterhaltspflichtige Vater sich an den Kosten des Ganztagskindergartens zu beteiligen hat. Maßgebend ist der über den halbtägigen Kindergartenbesuch hinausgehende Kostenanteil."
Die Kosten dieses Kindergartenplatzes sollen nach Auskunft der KM ca. 250 € monatl. betragen.Was meint ihr dazu ?
Ich meine, das ist verdammt schlau formuliert, weil es ist nicht gelogen, suggeriert aber, dass der über den halbtägigen Kindergartenbesuch hinausgehende Kostenanteil Deine Beteiligung sei. Das ist nach dem BGH Urteil aber nur der Mehrbedarf, an dem Du Dich anteilig beteiligen musst. Und die Kosten ungeprüft "nach Auskunft der KM" weiterleiten ist auch clever, weil verdeckt die Verpflegungskosten und sie haben wieder nicht gelogen.
Hallo Oldie,
das letzte mal wurde im Okt. 2006 von mir Auskunft erteilt, nun jedoch um 2 Monate vorgezogen da die KM das Jugendamt um Klärung meiner eventl. Beteiligung der Kindergartenkosten bat.
Zitat JA : "Ich bitte um ihr Verständnis"...
Die Behauptung des JA das sich mein EK erhöht hat bezieht sich auf meinen kürzlich Ihnen zugestellten Gehaltsnachweis (Sept 2007 - Sept 2008 = 12 Monate).
Was ist ein Mangelfall?
Gruesse Joergensen
Ein Mangefall bedeutet, das das ber. Nettoeinkommen nicht ausreicht, um ohne Unterschreitung des SB den Mindestunterhalt zu zahlen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein, ein Mangelfall bin ich nicht.
Gruesse Joergensen
Hi joergensen
Ich denke mal, dass Begehren bzgl. der Monate 10/08 und 11/08 des JA ist nicht rechtens. Dies geht nämlich über Deine Auskunftspflicht, welche lt.>>§1605 BGB<< erfolgen darf, hinaus. Wenn dem JA dies nicht passt - Pech gehabt.
Schreibe ihnen doch, dass Du erst kürzlich (am xx.yy.zzzz) Deiner gesetzlichen Auskunftspflicht (§1605 Abs.1 BGB) nachgekommen bist und vor Ablauf von zwei Jahren (§1605 Abs.2 BGB) keine erneute Veranlassung siehst. Dein erhöhtes EK wurde von Dir bereits angegeben, auch dieser Grund entfällt.
Und das schreibe (noch) nicht:
Falls sie mit dem Agrument kommen, dass bei erheblicher Erhöhung (>=10%) Deines EK sie Dich erneut auffordern können so weise darauf hin, dass dies nur für den Fall der Vergangenheit, nicht aber der Zukunft gilt. Denn das versuchen sie hier.
Zum Verständnis: Du wurdest im September aufgefordert und hast dem entsprochen, für die Monate danach ist aber ein erneutes Auskunftsersuchen erforderlich. Und hier hat der Gesetzgeber einen zeitl. Riegel vorgeschoben. Dein erhöhtes EK wurde bereits von Dir angegeben, auch hier sehe ich keinen Grund der Aufforderung des JA folge zu leisten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das Urteil führt ja auch die Annahme ad absurdum, dass der betreuende Elternteil seinen Unterhaltsanteil eben gerade durch Betreuung erbringt.
Bei Ganztagsbetreuung durch den Kiga betreut der Betreuungselternteil aber nur noch wenig.
Dafür muss der andere aber dennoch mehr zahlen. Und doch bleibt beides gleichwertig!
Wieder mal echte BGH-XII-Logik.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
*alten Thread wieder ausgrab*
Zu dem Thema habe ich mal eine Frage. Die KM kam gestern mit einem Schreiben in dem Sie unsere jeweiligen Einkommen prozentual zueinander aufteilt und von mir nun einen Zuschuß zur KiTa unserer Tochter haben möchte. Wenn ich das jetzt aber richtig verstanden habe, müsste man so rechnen:
tatsächlicher KiTa - Beitrag
- Kosten für Halbtagsbetreuung
= das was Papa noch zusätzlich zum Unterhalt zu bezahlen hat
ist das so?
ach ja, in dem Schreiben, dass sie wohl aus dem Internet hat, bezieht sie sich auf ein Urteil des BGH Az XII ZR 65/07
Habe mich jetzt im www noch ein bißchen schlau gemacht. Also das ist wohl so, wenn ich das richtig verstehe. Selbstbehalt für jeden 1.000.- € der Rest wird ins Verhältnis gesetzt und anteilig muß ich dann wohl zahlen. Sachen gibt´s.
Aber wenn ich die Zahlungen direkt an den Träger der KiTa leiste, kann ich das Geld dann zumindest von der Steuer absetzen, oder?
- Kosten für Halbtagsbetreuung
Nach dem ALLER-neuetsten BGH Urtiel ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1653.html, nach Deinem Posting vom letzten Jahr) wird dieser Habltagskindergarten jetzt auch nicht abgezogen, also bist Du mit dieser Formel gut dabei
Aber wenn ich die Zahlungen direkt an den Träger der KiTa leiste, kann ich das Geld dann zumindest von der Steuer absetzen, oder?
Du kannst es versuchen, unter Hinweis auf diese BGH Urteil, aber nach allem was ich weiss ict Vorraussetzung für denAbzug nach wie vor, dass das Kind "zum Haushalt des Steuerpflichtigen" gehört.
Also ist das echt so, dass ich da meinen Beitrag leisten muß?! Na ja, dann lasse ich mir die Daten geben und werde das dann wohl auch tun.