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Unterhaltsberechnung bei Selbständigkeit

 
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

dieses Mal hab ich ne Frage nicht in eigener Sache, sondern für meine Freundin, die auch gerade versucht die Trenung von ihrem Mann auf die Reihe zu bekommen:

Folgende Situation:
Freundin ist seit ca 1,5 Jahren als selbständige Teilzeitmaklerin tätig, bzw. sie ist mit 10% am Umsatz des Maklerbüros beteiligt. Am Anfang war ihr Bruttoeinkommen sehr niedrig, im Augenblick - dank einiger dicker Abschlüsse - sehr hoch.

Jetzt meine Frage:
- Wie wird das durchschnittliche Einkommen berechnet
- Wie wird das Einkommen bei selbständigen bereinigt, insbesondere wie schaut es mit der ALTERSVORSORGE aus. Wie wird das bei selbständigen gehandelt.
- Wie ist das mit den monatlichen Umsatzseuererklärungen - muss das berücksichtigt werden.
- Kann man als Selbständiger noch was ungewöhnliches zur Bereinigung abziehen....

Danke für eure Unterstützung
galaxy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2008 02:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus galaxy!
Ich bin auch selbstständig, hier meine Erfahrungen hinsichtlich KU:
1. Jahreseinkomen der letzten drei (!) Jahre geteilt duch 36 Monate
2. Bereinigung: Nettogewinn abzgl. (private KV+Altersvorsorge, evtl. Zinsen für firmenbedingte Darlehen+Einkommens- und Kirchensteuer)
3. Umsatzsteuer ist ein Durchlaufposten, wird nicht berücksichtigt (LBM wei0 bestimmt mehr dazu).
4. siehe 2., ich konnte der JA-MAin plausibel machen, dass die Beiträge für private Altersvorsorge in voller Höhe zu berücksichtigen sind, anderenfalls müsste ich die Vers. kündigen,
    um den ursprünglich errechneten KU wuppen zu können.

Grüße ausm Süden
Marco
   


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2008 11:26
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi marco,

erst einmal vielen Dank.

Wie ist das denn mit der privaten Altersvorsorge bei Selbständigkeit - sind da auch nur 4% vom Brutto berücksichtigungsfähig. Das wäre bei meiner Freundin ja so gut wie nichts. Bei der gesetzlichen gehen doch auch viel mehr weg - oder?? Gibt es da Höchstbeträge??

Ist bei der monatlichen Umsatzsteuererklärung eigentlich auch schon eine Einkommenssteuervorausahlung mit dabei ?? Wie wirkt sich denn ein Steuerklassenwechsel bei Selbständigkeit aus??

Sehr kompliziert - ich glaube, dass sie sich mittelfristig die Selbständigkeit nicht leisten kann.

Grüße
galaxy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2008 14:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie ist das denn mit der privaten Altersvorsorge bei Selbständigkeit - sind da auch nur 4% vom Brutto berücksichtigungsfähig. Das wäre bei meiner Freundin ja so gut wie nichts. Bei der gesetzlichen gehen doch auch viel mehr weg - oder?? Gibt es da Höchstbeträge??

Es sind 24% abzugsfähig, die 20%, die der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (10% Arbeitnehmer und 10% Arbeitgebenanteil) plus die 4% für private Zusatzvorsorge.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2008 14:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus galaxy!

Ist bei der monatlichen Umsatzsteuererklärung eigentlich auch schon eine Einkommenssteuervorausahlung mit dabei ??

Was ist mit dem FA vereinbart?
Beim letzten ESt-Bescheid müßte die Höhe und Datum der Vorauszahlungen der ESt festgesetzt sein. Dennoch wird erst am Schluß abgerechnet, denn es könnte ja eine Erstattung geben, ne wohr?

Wie wirkt sich denn ein Steuerklassenwechsel bei Selbständigkeit aus??

Meines Wissens geauso wie bei einem Angestellten, nur der Selbstständige hat mehr Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen und demnach abzusetzen, um sein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren...

Grüße ausm Süden
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2008 14:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ist bei der monatlichen Umsatzsteuererklärung eigentlich auch schon eine Einkommenssteuervorausahlung mit dabei ??

Nein. USt bekommt das Betriebssitz-FA und die ESt das Wohnsitz-FA. Die können, je nach Lage von Betrieb und Wohnung, ganz unterschiedlich sein. Zudem gibt es zwei völlig isoliert stehende Vorauszahlungsbescheide.

Wie wirkt sich denn ein Steuerklassenwechsel bei Selbständigkeit aus??

Selbstständige haben keine Lohnsteuerkarte und folglich keine Steuerklasse. Die Steuerklasse und damit der LSt-Abzug ist letztlich nicht anderes als eine ESt-Vorauszahlung. Mit der ESt-Erklärung werden alle Steuerpflichten gleich behandelt und haben einen gemeinsamen ESt-Tarif der aus der Grund- oder Splittingtabelle abgelesen wird.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2008 16:05
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi deep,

vielen Dank für deine Antworten. Da ich in dem Bereich keine Ahnung, vielleicht jetzt eine blöde Frage........

Wie schaut denn bei meiner Freundin und ihrem Ex die Einkommenssteuererklärung aus????
Gibt es bei Selbständigen und "Normalverdienern" eine Zusammenveranlagung??? Oder muss getrennt veranlagt werden?? Wie schaut es dann mit der Steuerschuld aus??? - Werden Lohnsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen zusammengerechnet und dann von der Steuerschuld lt. Splittingtabelle abgezogen.
Es ist das erste Selbständigenjahr meiner Freundin - keine Ahnung, ob sie überhaupt Einkommenssteuervorauszahlungen leistet???

Au weia - das könnte noch ne böse Überraschung geben, befürchte ich.

Ciao
Robert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2008 16:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Robert!
Wenn sie gemeinsam veranlagt (können sie durchaus, wenn sie noch verheiratet sind) werden, wird ihr Einkommen (=Ertrag/Gewinn aus selbst. Tätigkeit) zu seinem  dazu gezählt und daraus die Steuerschuld aus Gesamteinkünfte ermittelt.
Davon werden die geleisteten Lohnsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen abgezogen und Reststeuerschuld oder Erstattung ermittelt.

Da Deine Freundin das erste Jahr selbständig ist, gehe ich davon aus, dass sie noch keine ESt-Vorauszahlungen leistet...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 22.11.2008 17:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Da Deine Freundin das erste Jahr selbständig ist, gehe ich davon aus, dass sie noch keine ESt-Vorauszahlungen leistet...

Es wäre ratsam, in diesem Fall eine betriebswirtschaftliche Aufstellung ans FA zu senden mit der Bitte, die Vorauszahlungen zu berechnen. Denn das Ende könnte ansonsten dick sein, wenn sie keine Rückstellungen dafür bildet. Als Selbstständiger würde ich immer dazu raten, sich steuerlich vertreten zu lassen. Du kannst so viel falsch machen dabei. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Deep hat das ja sehr schön erklärt. 🙂 Außer dass Umsatzsteuer i. d. R. monatlich angemeldet werden muss und sie die Zahllast oder ggf. Steuererstattung selbst errechnen und anmelden muss und keinen Vorauszahlungsbescheid bekommt. Bei Neugründungen oder neuer Selbstständigkeit muss zudem damit gerechnet werden, dass recht fix mal eine Umsatzsteuersonderprüfung ins Haus steht. Sollte eine Motivation mehr sein, sich steuerlich beraten zu lassen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 15:54
(@panther)
Schon was gesagt Registriert

Hallo galaxy,
herzlich willkommen im Sumpf der Selbständigkeit. Ich bin auch selbständig und bei mir hat es drei Jahre gedauert, bis ich endlich geschieden war. Kurioser Weise hat der RA meiner Ex nicht nur die Gewinne am Jahresende berücksichtig (laut EKSt-Erklärung der letzten drei Jahre), sondern hat auch die Entnahmen in den jeweiligen Jahren als "Gehalt" annehmen wollen.
Ich musste ebenfalls die Bilazen der letzten drei Jahre vorlegen, zudem stand ich kurz davor einen Gutachter heranzuziehen um die Einkommenssituation letztendlich objektiv beurteilen zu lassen.
Jetzt bin ich momentan dabei den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Hier könnte mich das gleiche Prozedere wieder erwarten. Heute würde ich jedoch den Gutachter ganz herzlich einladen, da die Bilanzen der letzten drei Jahre (05-07) und die Vorabbilanz für 08 nicht so gut sind, dass ich nicht befürchten muss, den gleichen Unterhalt an meine Ex- wie bisher zu bezahlen. (Sollte ein Gutachter vom Gericht bestellt werden, wird meine Ex auch einen Teil der Kosten übernehmen müssen und die belaufen sich so ca. auf 3tsnd Euro)
Bezüglich des bereinigten Einkommens, denkt bitte auch an laufende Verbindlichkeiten, eventuell hat Deine Freundin einen Kredit aufgenommen um die Selbständigkeit zu finanzieren, ebenso kannst Du die Altersvorsorge voll geltend machen (bis 25% hat meine RA gemeint), sowie die KV voll einbringen. Ich nehme an deine Freunding ist privat versichert.
Wichtig zum Schluss: Vorausschauend wirtschaften, so bekommt man auch adäquate Bilazen am Jahresende....
LG Panther


EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 10:34