Ich löse mal auf was genau gefordert wurde: Lediglich die Titulierung beim JA über x €. Bzgl. unbefristet bzw. dynamisch steht da nix drin. Also wirds ertsmal ein befristeter bis zum 18. Lebensjahr und dann schauen wir weiter. OLG Dunstkreis ist Frankfurt/Main.
Moin,
ich würde es auch so machen und schauen was passiert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hat der Anwalt wirklich eine statische Urkunde (in €) verlangt?
Keine dynamische (in % des Mindestunterhalts)? Steht da nix drin von § 1612a BGB?
Unglaublich.
Es steht lediglich die Aufforderung im Schreiben den neu errechnten KU über x% nach DDT beim JA titulieren zu lassen. Kein Wort über unbefristet. Und nein, dieser § 1612a BGB wird gar nicht erwähnt.
Servus Brave!
Lediglich die Titulierung beim JA über x € . Bzgl. unbefristet bzw. dynamisch steht da nix drin.
Hier wäre der geforderte Titel statisch, hier
Es steht lediglich die Aufforderung im Schreiben den neu errechnten KU über x% nach DDT beim JA titulieren zu lassen.
wäre die Forderung dynamisch.
Ich denke, die stellst vlt. mal den genauen Wortlaut der RA-Schreibens hier ein.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich denke, die stellst vlt. mal den genauen Wortlaut der RA-Schreibens hier ein.
Genauer Wortlaut: "Ich habe Sie aufzufordern zumindest die Erhöhung des Elementarunterhaltes auf xyz % durch Erstellung einer Jugendamtsurkunde titulieren zu lassen."
Servus Brave!Hier wäre der geforderte Titel statisch, hier wäre die Forderung dynamisch.
Ich denke, die stellst vlt. mal den genauen Wortlaut der RA-Schreibens hier ein.
Was heißt denn diese dynamische Forderung konkret? Das ich immer die xyz % zu zahlen habe auf Basis wovon?
Genauer Wortlaut: "Ich habe Sie aufzufordern zumindest die Erhöhung des Elementarunterhaltes auf xyz % durch Erstellung einer Jugendamtsurkunde titulieren zu lassen."
wenn da % steht, ist es dynamisch. Stünde da ein Betrag, wäre er statisch.
Gruß
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
wenn da % steht, ist es dynamisch. Stünde da ein Betrag, wäre er statisch.
Dynamisch macht irgendwie keinen Sinn, da meine Kids bereits in der Stufe 12j - 17j sind. Vielleicht sollte ich das ganze nur in der statischen Form titulieren lassen.
doch, das macht auch in der letzten Altersstufe Sinn, so ist nämlich auch die jährliche Erhöhung berücksichtigt, das wäre beim statischen Titel nicht der Fall.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
doch, das macht auch in der letzten Altersstufe Sinn, so ist nämlich auch die jährliche Erhöhung berücksichtigt, das wäre beim statischen Titel nicht der Fall.
Stimmt, hast Recht.
Was heißt denn diese dynamische Forderung konkret? Das ich immer die xyz % zu zahlen habe auf Basis wovon?
Auf Basis des Mindestunterhalts = 100%.
Dynamisch ist zB ein Formulierung wie: KU nach DDT gemäß Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Dann sind sämtliche Steigerungen Deines Gehalts (alle 2 Jahre musst Du darüber Auskunft geben) sowie Anpassungen der DDT an sich inkludiert. Und die Alterssprünge sowieso.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo zusammen,
Dann sind sämtliche Steigerungen Deines Gehalts (alle 2 Jahre musst Du darüber Auskunft geben)
Kleine Ergänzung, zur Klarstellung: Nach zwei Jahren hat der Unterhaltsberechtigte einen Anspruch auf eine neue Einkommensauskunft, und kann daher eine solche ohne weitere Begründung anfordern; aber man braucht nicht unaufgefordert und in vorauseilendem Gehorsam seine Daten zu liefern, nur weil die zwei Jahre abgelaufen sind.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
SLAM zahlt also bei Einkommenssteigerungen automatisch mehr Unterhalt?
Der dynamische Unterhaltsanspruch ist in § 1612a BGB geregelt. Ich find darin nix über Einkommenssteigerungen.
SLAM zahlt also bei Einkommenssteigerungen automatisch mehr Unterhalt?
Grundsätzlich zahlt jeder mehr Unterhalt wenn er in die nächste Einkommensgruppe rutsch und die KM das mitbekommt.
Für mich gilt das erstmal nicht, da ich eh schon nach Stufe 10 bezahle.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
Grundsätzlich zahlt jeder mehr Unterhalt wenn er in die nächste Einkommensgruppe rutsch und die KM das mitbekommt.
[...]
Grundsätzlich erstmal nicht.
Das beeinhaltet die Begrifflichkeit des "dynamischen Titels" auch nicht.
Als "Offenlegungsfristen" gelten im Regelfall die 2 jährige Auskunft über sein Einkommen bei Aufforderung durch den BET oder Beistand (usw.).
Ansonsten ist kein Unterhaltsverpflichteter verpflichtet, seine Einkommenserhöhung proaktiv dem BET oder dem JA oder einem (gegn. RA) innerhalb dieser 2-Jahresfrist mitzuteilen.
Auch ein nur vermutetes höheres Einkommen (zB. durch den BET) führt zunächst nicht automatisch zu höherem Unterhalt: hier ist im Regelfall von einem höherem Einkommen von => 10% auszugehen, was der Begehrende dem Grunde nach belegen müßte (zB. wenn er aus den Medien erfährt, dass (zB) Tarifpartner eine entsprechende Lohnerhöhung für ihre Beschäftigten ausgehandelt hätten...)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
... ein erfolgreiches neues Jahr 2021 wünsche ich euch allen!
So, bin nun auf der Zielgeraden mit meiner KU Berechnung und habe noch einmal mit meinem RA gesprochen bzgl. Titulierung. Er empfiehlt ausdrücklich, daß ich einen unbefristeten Titel anfertigen lasse, da ich hier Tür und Tor öffne für eine Klage mit entsprechend hohem Gegenstandswert. Wenn der Titel zum 18. nicht rausgegeben wird dann kann man da ganz schnell per Eilantrag und Zwagsvollstreckung gegenwirken.
Nun, was tun sprach Zeus 🙂
Ich halte das für verzerrt dargestellt.
Wenn der Titel nicht herausgegeben wird, reden wir über eine normale Leistungsklage, allerdings mit reduziertem Gegenstandswert. Ganz schnell geht da gar nichts. Wahrscheinlich wird dann aber eh über eine Abänderung verhandelt, der unbefristete Titel bleibt in neuer Höhe unbefristet in der Welt.
Wenn aus dem Titel vollstreckt wird, Vollstreckungsabwehrklage mit genau dem selben "hohen" Gegenstandswert. Wer am Ende die Kosten zu tragen hat, ist eine andere Sache aber z.B. dem Imageschaden einer Gehaltspfändung gegenüberzustellen.
Ich bleibe daher dabei: wenn nicht explizit eine unbefristete Titulierung gefordert wurde, halte ich das Risiko für überschaubar. Insbesondere dann, wenn die KM auf Krawall gebürstet und Ärger auch durch das Kind nach dem 18. Geburtstag zu erwarten ist für den besseren Weg.
Gruss von der Insel
Ich halte das für verzerrt dargestellt.
Ich bleibe daher dabei: wenn nicht explizit eine unbefristete Titulierung gefordert wurde, halte ich das Risiko für überschaubar. Insbesondere dann, wenn die KM auf Krawall gebürstet und Ärger auch durch das Kind nach dem 18. Geburtstag zu erwarten ist für den besseren Weg.
Sehe das ja ganz genauso wie du. Aber, wenn die Gegenseite dann plötzlich doch auf eine unbefristeten Titel besteht, dann muß ich das wohl oder übel nachreichen.