Kind ab September z...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kind ab September zur Schule.. Wer zahlt Kernzeitbetreuung ?

3 Beiträge
3 Benutzer
0 Reactions
730 Ansichten
(@alfi1984xyz)
Beiträge: 88
Trusted Member
Themenstarter
 

Hallo zusammen,

ab September wird mein Nachwuchs in die Schule gehen.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, der Kleine ist alle 2 Wochenenden bei mir.

Auch eine Thematik ab September ist der Besuch einer Kernzeitbetreuung, da meine Ex-Partnerin wohl darauf angewiesen ist, damit Sie weiterhin ihrem Job bis 14 Uhr nachgehen kann.

Desweiteren wird die Kernzeitbetreuung auch 3-4 Wochen in den Ferien bis jeweils 14 Uhr abdecken. Was mir teilweise entgegen kommen KÖNNTE, da ich in dieser Zeit natürlich nur halbe Tage Urlaub nehmen müsste, sofern dies in den Ferien der Fall ist, in denen ich meinen Nachwuchs betreue.

Generelle Frage : Wer kommt für die Kosten der Kernzeitbetreuung auf ? Bin ich verpflichtet beizusteuern ?
Prinzipielle Idee: Ich könnte freiwillig einen Obulus entrichten, da ich ja auch davon profitieren könnte.
Das ganze wird wohl aussergerichtlich geklärt werden können, ich wollte mir nur Meinungen einholen.

LG und Danke

 
Geschrieben : 18.03.2023 09:23
(@lortaro)
Beiträge: 28
Eminent Member
 

Moin, meiner Auffassung nach handelt es sich dabei klar um berufsbedingte Aufwendungen der KM, da sie die Betreuung benötigt, um arbeiten zu können. Sie hat die Kosten (mit) aus dem Unterhalt zu tragen, den Du sicherlich zahlst. Sie kann diese dann auch als berufsbedingte Aufwendungen von der Steuer absetzen.

Das mit dem freiwilligen Obolus wegen der Ferienbetreuung finde ich eine gute Idee. Wenn ihr miteinander klar kommt und über sowas entspannt reden könnt, ist es doch gut.  Ich würde das vermutlich dann aber nicht pauschal zahlen, sondern anteilig, wenn es Dich auch wirklich betrifft.

 

 
Geschrieben : 18.03.2023 09:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Beiträge: 13931
Benutzer Moderator
 

@lortaro 2/3 der Aufwendungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn das Kind im Haushalt lebt und die Zahlungen überwiesen werden. Als berufsbedingter Aufwand zählt es steuerrechtlich nicht.

@Alfi: familienrechtlich schließe ich mich Lortaro an. Wenn sie es nicht thematisiert, würde ich es nicht ansprechen. Ansonsten darauf verweisen, dass beim Hort der betreuerische Bedarf durch ihre Berufstätigkeit abgedeckt wird, nicht der pädagogische Mehrbedarf des Kindes. Man könnte natürlich über ein Wechselmodell sprechen, dann dienen die Aufwendungen dem betreuerischen Bedarf beider Elternteile 😀 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

 
Geschrieben : 18.03.2023 10:38