Kieferorthopädische...
 
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Kieferorthopädische Behandlung, Kontaktlinsen und Brille - Zusatzbedarf?

 
(@Joerg Kilian)

Hat jemand schon Erfahrung mit der Rechtssprechung in folgendem Thema:

Ich zahle brav jeden Monat meine 140 % + Ehegattenunterhalt. Jetzt kommen Rechnungen für  Kontaktlinsen für meine Tochter, die gleichzeitig mit einer Brille gekauft wurden. Zudem soll ich noch für die kieferorthopädische Behandlung meines Sohnes die Kosten zur Hälfte übernehmen.

Hier gilt, dass die Krankenkasse eigentlich alles zahlt, bis auf den zwanzigprozentigen Eigenanteil, der aber bei erfolgreicher Behandung erstattet wird. Aber es wurde - ohne mich dazu zu hören - eine teurere Variante gewählt und privat abgerechnet. Insgesamt sind so schon bei einem Termin insgesamt knapp 2.000,-- € angefallen. Brille und Kontaktlinsen liegen noch einmal bei zusammen knapp 600,-- €.

Somit soll ich mal eben nebenher 1.300,-- € bezahlen...

Ich denke, dass es immer noch die Brille zum Nulltarif gibt, dass Kontaktlinsen nicht wirklich notwendig sind (wenn sie nicht medizinisch indiziert sind, und das sind sie hier nicht) und dass man auch die Standardbehandlung bekommen kann.

Sehe ich da irgendwas völlig falsch?


Zitat
Geschrieben : 11.04.2007 22:01
(@taccina)
Registriert

Hallo Joerg Kilian,

nun ich weiß ja nicht wie Du finanziell gestellt bist...solltest Du es Dir leisten können, dann kann ich nur sagen, zahl die Hälfte. Es geht schließlich um Dein Kind.

ICXh würde meinen finanziellen Verhältnissen entsprechend auch die bessere Behandlung meines Kindes wünschen.
Klar gibt es Kassengestelle als Brillen...kann aber auch nicht sagen wie die aussehen...
Aber ich kenne das von einer Freundin, die nun wirklich finaziell nicht gut getsellt ist...Die Brillen Ihrer Kinder waren mal eben 500€...

Sonderbedarf..was welcher ist und welcher nicht, das kannst im Lexikon hier im Forum nachsehen...inklusive Urteile.

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2007 22:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Namensvetter,

es wird sog. Sonderbedarf geltend gemacht. Dieser ist zunächst von den Eltern gemeinsam im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu bestreiten. Es gilt ferner die Regel: Je weniger KU, desto eher Sonderbedarf. Nun zahlst du aber schon 140% (nicht 142% ?), wodurch der Sonderbedarf kaum noch durchsetzbar ist.

Nicht einzusehen ist, wenn nicht medizinisch notwendig, dass neben der erforderlichen Brille auch noch Kontaktlinsen zu zahlen wären. Gleiches gilt für die kieferorthöpädische Behandlung.

Sonderbedarf wird >hier< erklärt und eine thematische Auflistung ergangener Urteile findest du >hier<.

Wenn machbar, kannst du ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (!!) deinen goodwill in Form einer freiwilligen der Höhe nach von dir zu bestimmenden Einmalzahlung darlegen. Verpflichtet bist du meiner Auffassung nach hierzu nicht und eine Klage würde ich gelassen abwarten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2007 22:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joerg,

zahlreiche Exen sind so drauf wie Deine - und Weltmeister im Ausgeben des Geldes anderer Leute. Meine kann das auch - zumindest versucht sie es immer wieder. Natürlich ohne Erfolg  😉

Ich rate Dir - aus eigener Erfahrung - dazu, solche Dinge NICHT einfach "auf Befehl" zu bezuschussen; Du öffnest damit weiteren Forderungen Tür und Tor. Der Kindesunterhalt, den Du bezahlst, scheint erstens reichlich zu sein; zum zweiten ist er nicht als Entschädigung für die Mutter für die Arbeit der Kindebetreuung gedacht, sondern für die Kinder auszugeben. Tatsächlich auf die Gefahr hin, dass er am Monatsende auch weg ist.

Schlag Deiner Ex-Gattin doch einfach vor, dass sie solche Anschaffungen VORHER mit Dir bespricht. Sofern sie Dir einleuchten und Dir eine Rechnung/Quittung vorliegt, kannst Du ihr in solchen Fällen - wie von Deinem Namensvetter vorgeschlagen - einen Zuschuss in von Dir zu bestimmender Höhe anbieten. Aber eben ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht. Oder Du kannst es lassen und sagen "Liebes Ex-Schnuckiputzi, dafür ist der Unterhalt da, leg' eben ein bisschen davon zur Seite!"

Wenn Madame der Ansicht sein sollte, eine Zahlungspflicht einklagen zu wollen: Lass sie! Einen Rechtsanspruch auf Superbrillen und Kontaktlinsen gibt es nicht. Manche lernen erst mit einer verlorenen Klage, dass der Ex-Partner keine zweibeinige Kreditkarte mehr ist...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2007 22:41