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Kein Unterhalt trotz Arbeitsstelle

 
(@biggi_139)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forumsmitgliegder,

erstmal möchte ich hier mein höchstes Lob aussprechen für dieses Forum. Ich bin wirklich viel im Net, aber so ein gutes Forum muss man wirklich lange suchen.

Bisher bin ich eigentlich ganz gut alleine klar gekommen, nur gestern hat sich etwas ereignet, wofür ich mal Euren Rat bräuchte.
Nur ganz kurz meine Vorgeschichte.
Ich selbst bin Österreicherin und hab im Jahr 1987 einen Deutschen geheiratet. Wir lebten auch in Deutschland, haben 2 Kinder, 1989 und 1990 geboren.
Vor 6 Jahren die Trennung und mein Umzug mit den Kindern nach Österreich, natürlich mit dem Einverständnis des Vaters. Im Januar 2002 die Scheidung. KU nach Düsseldorfer Tabelle, alles eigentlich Standard. Allerdings hat er von Anfang an nicht annähernd das bezahlt was er sollte. Die Kinder erhielten alle 2 Monate einen Scheck über 400,00 Euro. Nach Abzug der Spesen hier blieben mir 386,- Euro für 2 Kinder für 2 Monate. Ich liess es laufen, da er den gemeinsamen Kredit zurückbezahlte (wurde auch ins Scheidungsurteil so aufgenommen, da ich auf EU erzichtete).
Trotz der großen Entfernung (ca. 700 km) haben die Kinder ihn regelmässig besucht, ich brachte sie die Hälfe vom Weg - er fuhr die Hälfte und in der Mitte haben wir uns getroffen. Hier besucht hat er sie in den letzten 6 Jahren nur ein einziges Mal.
Die Kinder erzählten immer, dass sie wohl von seiner neuen Freundin nicht sehr gemocht wurden und dass es immer bei den Besuchen etwas Stress gab. Auch erzählten die Kinder, dass er sich bereits mit ihr verlobt hatte noch bevor wir geschieden wurden.
Im April 2004 wurde mir dann zugetragen, dass er zum ersten einen wohl sehr guten Lebensstil füren würde, neues Sportcabrio, zweimal im Jahr Urlaub und 3 mal die Woche Fitnesscenter. Zum Zweiten konnten wir erfahren, dass er bereits seit Dezember 2003 verheiratet sei.
Das brachte eigentlich das Fass zum überlaufen und ich suchte mir einen Anwalt.
Normales Procedere: PKH ging durch, Zwangsvollstreckung des ausständigen Unterhalts, fruchtlose Pfändung, da der Herr GV sich schriftlich anmeldete.
Im August 2004 stellte der Vater die Zahlungen sowie den Kontakt zu den Kindern zur Gänze ein. Den letzten Scheck liess er sperren.
Im Dezember liess der Anwalt von sich hören, dass die Lohnpfändung nun durchgezogen werden kann. Worauf hin der Kindsvater und sein Arbeitgeber des gesamten Lohn für unpfändbar erklären lassen wollten. Anwalt hat die Pfändungsfreigrenze auf 840,- herabsetzen lassen. Lt. EV verdient er 1450,- netto.
Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben vom Anwalt, dass wir 106,33 euro aus der Lohnpfändung bekommen. Toll, damit fang ich jetzt ein neues Leben an, haha! Auf mein Betreiben trat der Anwalt nochmals mit dem Arbeitgeber in Kontakt, was denn mit der Differenz sei, denn zwischen 840.-- und 1450,- liegen ja so um die 600,-- euro und nicht 106,--
Gestern erhielt ich dann die Antwort des Arbeitgebers des Ex.
Der Ex bezahlt seit Januar 2005 in eine Pensionskasse (freiwiller Gehaltsverzicht) und hat deshalb heute nur noch 990,-- euro nett, daher auch nicht mehr pfändbar.

Jetzt meine Frage, ist das denn rechtens. Dieser Mensch verzichtet freiwillig auf einen Teil seines Gehaltes, nur dami er nicht für seine Kinder bezahlen muss. Kann er das denn überhaupt machen oder kann ich dagegen irgendwie vorgehen. Bisher hab ich es noch vermieden Anzeige zu erstatten. Aber eigentlich weiss ich nichts anderes mehr was noch helfen könnten. Vorallem erkönnte ja bezahlen, wenn er nicht könnte, na gut. Aber so wie es sich darstellt will er einfach nicht.
Ich wäre Euch wirklich dankbar für jeden Tip oder Rat was ich tun soll.
Danke
Eure Biggi aus Österreich

...selbst wenn ich wüsste dass morgen die welt untergeht, so würd ich doch heute noch mein Apfelbäumchen pflanzen (Martin Luther King)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2005 12:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin biggi,

ihr (du und Kiddies) wohnt in Österreich. Nach meinem Verständnis wäre dann bzgl. KU und EU österreicherisches Recht anzuwenden?!

Dein Ex kann so ganz ohne weiteres nicht auf Gehalt verzichten, wenn er dadurch leistungsunfähig wird. Wenn er es dennoch macht, so unterliegt er einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und hat ggf. einen Nebenjob anzunehmen um den Mindest-KU zu leisten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2005 17:42
(@biggi_139)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought,

herzlichen Dank für Deine rasche Antwort.
Du hast ansich recht, dass eigentlich österreichisches Recht zur Anwendung kommen sollte. Allerdings ist es so, dass ich hier von Pontius zu Pilatus gelaufen bin und leider keinerlei Hilfe erhalten habe. Wir wurden nach deutschem Recht geschieden, dementsprechend sieht auch mein Scheidungsurteil aus. Das Problem bei der Sache ist, dass sich unsere Anwälte an einem Satz im Urteil stossen. und zwar:
"Unterhaltsvereinbarung: Der Antragsteller verpflichtet sich....für die gemeinsamen Kinder monatlich ab 01.02.2002 KU im voraus.....(bis dahin alles für österr. Anwälte noch verständlich) ... sowie künftig 107 Prozent des Regelbetrages, auf den Unterhatl ist das hälftige Kindergeld für ein erstes und zweites Kind anzurechnen soweit diese zusammen mit dem Unterhalt 135 Prozent des Regelbetrages übersteigt. Derzeit wird für Tochter 1,-- Euro und für Sohn 13,-- Euro des Kindergeldes angerechnet.

Auf Grund dieses Satzes sind österr. Anwälte nicht in der Lage sich den Streitwert auszurechnen und dementsprechend auch nicht das eigene Honorar. Somit wurde ich von sämtlichen Anwälten, Richtern und Jugendämtern mehr oder weniger abegwiesen.
Somit hab ich mir eben wieder einen Anwalt in Deutschland genommen.
Das is ja auch soweit in Ordnung. Der Anwalt is auch in unmittelbarer Nachbarschaft des Gerichtes bei welchen die Scheidung stattfand.
Momentan is es so, dass der Ex knappe 13.000,-- euro Schulden bei seinen Kids hat (rückständigen Unterhalt) und den laufenden KU zahlt er ja auch nicht.

Sag mal kann ich eigentlich was machen gegen die EV, die strotzt ja von hinten bis vorne vor Unwahrheiten. Ich hab ja nur dieses Vermögensverzeichnis in Kopie bekommen. Da hat der Ex ausgefüllt, dass er monatlich 400,-- euro an Unterhalt bezahlt. Und das war noch nie der Fall.

Bezüglich des freiwilligen Gehaltsverzichtes kann ich ja sonst nix machen, außer die gesteigerte Erwerbsobliegenheit zu verlangen?
Danke nochmal für Eure Tipps
lg
Biggi

...selbst wenn ich wüsste dass morgen die welt untergeht, so würd ich doch heute noch mein Apfelbäumchen pflanzen (Martin Luther King)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2005 19:24
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Ich selbst bin Österreicherin und hab im Jahr 1987 einen Deutschen geheiratet. Wir lebten auch in Deutschland, haben 2 Kinder, 1989 und 1990 geboren.

Da die Scheidung nach deutschem Recht durchgeführt wurde, nehme ich stark an, ihr seid auch in Deutschland getraut worden. Rechtsstand ist somit (was wegen der Streitsache KU und Wohnsitz Österreich eher ungewöhnlich ist) Deutschland.

KU nach Düsseldorfer Tabelle, alles eigentlich Standard. Allerdings hat er von Anfang an nicht annähernd das bezahlt was er sollte. Die Kinder erhielten alle 2 Monate einen Scheck über 400,00 Euro. Nach Abzug der Spesen hier blieben mir 386,- Euro für 2 Kinder für 2 Monate.

Wlecher Spesen? Der KU hat "rein" gezahlt zu werden. Die Überweisung / Zahlungsspesen gehen zu Lasten des Zahlers, da es sich um eine Bringschuld handelt. Dieses ist durch Titulierung festgestellt und hat eine Bring/Holschuldumkehr für die Forderung zur Folge.

Trotz der großen Entfernung (ca. 700 km) haben die Kinder ihn regelmässig besucht, ich brachte sie die Hälfe vom Weg - er fuhr die Hälfte und in der Mitte haben wir uns getroffen. Hier besucht hat er sie in den letzten 6 Jahren nur ein einziges Mal.

Da liege ich mit 2 x pro Jahr für 1400 Kilometer ja noch recht gut, auch wenns mir zu wenig ist, aber Urlaubstechnisch nicht mehr möglich ist.

Die Kinder erzählten immer, dass sie wohl von seiner neuen Freundin nicht sehr gemocht wurden und dass es immer bei den Besuchen etwas Stress gab. Auch erzählten die Kinder, dass er sich bereits mit ihr verlobt hatte noch bevor wir geschieden wurden.
Im April 2004 wurde mir dann zugetragen, dass er zum ersten einen wohl sehr guten Lebensstil füren würde, neues Sportcabrio, zweimal im Jahr Urlaub und 3 mal die Woche Fitnesscenter.

Hat mit der eigentlichen Fragestellung nicht viel zu tun.

Zum Zweiten konnten wir erfahren, dass er bereits seit Dezember 2003 verheiratet sei.

Einkommensnachweise anfordern. Bzw. vermutlich bezieht sich das 1450,00 € netto dann bereits auf STK III.

Im Dezember liess der Anwalt von sich hören, dass die Lohnpfändung nun durchgezogen werden kann. Worauf hin der Kindsvater und sein Arbeitgeber des gesamten Lohn für unpfändbar erklären lassen wollten. Anwalt hat die Pfändungsfreigrenze auf 840,- herabsetzen lassen. Lt. EV verdient er 1450,- netto.

Soweit korrekt, großer Selbstbehalt (Erwerbstätig). Die Frage ist allerdings, ob das bereits das bereinigte Netto ist, diesen Begriff kennt man hier in Österreich allerdings nicht in dieser Form. Gemeint ist damit, ob die 1450,00 € so auf dem Lohnzettel stehen.

Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben vom Anwalt, dass wir 106,33 euro aus der Lohnpfändung bekommen. Toll, damit fang ich jetzt ein neues Leben an, haha! Auf mein Betreiben trat der Anwalt nochmals mit dem Arbeitgeber in Kontakt, was denn mit der Differenz sei, denn zwischen 840.-- und 1450,- liegen ja so um die 600,-- euro und nicht 106,--
Gestern erhielt ich dann die Antwort des Arbeitgebers des Ex.
Der Ex bezahlt seit Januar 2005 in eine Pensionskasse (freiwiller Gehaltsverzicht) und hat deshalb heute nur noch 990,-- euro nett, daher auch nicht mehr pfändbar.

Rentenvorsorge ist vom Selbstbehalt zu bestreiten (wer lacht da?). Tatsächlich ist er durch den Verdienst unterhalb der Kappungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, eine Zusatzversicherung (insbesondere im Umfang von immerhin 1/3 des Gesamtnettos (!) ) ist kein Posten, der den Kindern in Form von Unterhaltskürzung angelastet werden kann.

Bisher hab ich es noch vermieden Anzeige zu erstatten. Aber eigentlich weiss ich nichts anderes mehr was noch helfen könnten. Vorallem erkönnte ja bezahlen, wenn er nicht könnte, na gut. Aber so wie es sich darstellt will er einfach nicht.

Anzeige brauchts nicht, bzw. nur in letzter Konsequenz. Klage beim Amtsgericht reicht aus, um den ausstehenden KU titulieren zu lassen. Und sofern der Fall wie geschildert beschrieben ist, den Anwalt aktivieren. Der Arbeitgeber hat sich strikt an die in der Lohnpfändung angebenen Beträge zu halten, Ex muß bei unkorrekten Beträgen zum Rechtspfleger und die unpfändbaren Beträge bestätigen lassen. Diese werden dann dem Gläubiger mitgeteilt. Einfach mal "Lohn reduzieren und gut" bringt auch den Arbeitgeber in massive Schwierigkeiten.

Gruß aus Wien,

Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2005 19:30
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ja, die österreichischen Anwälte. 🙂

Das Problem bei der Sache ist, dass sich unsere Anwälte an einem Satz im Urteil stossen. und zwar:
"Unterhaltsvereinbarung: Der Antragsteller verpflichtet sich....für die gemeinsamen Kinder monatlich ab 01.02.2002 KU im voraus.....(bis dahin alles für österr. Anwälte noch verständlich) ... sowie künftig 107 Prozent des Regelbetrages, auf den Unterhatl ist das hälftige Kindergeld für ein erstes und zweites Kind anzurechnen soweit diese zusammen mit dem Unterhalt 135 Prozent des Regelbetrages übersteigt. Derzeit wird für Tochter 1,-- Euro und für Sohn 13,-- Euro des Kindergeldes angerechnet.

Schlüsseln wir mal auf:
107 % DT AG 2 (Kind 1989) = 304 €
107 % DT AG 2 (Kind 1990) = 304 €
Ges. 608 € - 1 € - 13 € = 594 €.

Anmerkung: das im Urteil ist statisch und entspricht dem damaligen Alter der Kinder. Der KU führt zu keiner Mangelfallberechnung. KG ist angerechnet, als Pauschale.

Das Urteil ist allerdings Mangelhaft. Denn erst wird auf "107 Prozent des Regelbetrages" belegt, und dann, "wenn 135% der Regelbetrages überstiegen wird..", was logischerweise nicht vorkommen kann. Daher auch die anwaltlichen Verständnisprobleme, da hat ein Richter versucht, die JA-Titel nachzubauen und ist gescheitert.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2005 19:40
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo biggi,

wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Unterhalt tituliert und der KV lebt in Deutschland.

Bei Pfändungen wegen Unterhalt gelten besondere Vorschriften. Den unpfändbare Betrag setzt das Vollstreckungsgericht fest; hier also 840€, den pfändbaren Betrag ermittelt der Drittschuldner (Arbeitgeber). Er haftet nach beiden Seiten für Fehler, die ihm hierbei unterlaufen.

Die Einzahlungen in die Pensionskasse stellen eine unzulässige Reduzierung des Einkommens dar und dürfen bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nicht berücksichtigt werden. Darauf würde ich den Drittschuldner noch einmal ausdrücklich hinweisen (Einhaltung der Drittschuldnerverpflichtungen). Als Nebenrecht wird stets die Abrechnung und Berechnung (also auch Gehaltsabrechnungen des Arbeitnehmers/Schuldners) mitgepfändet (ZPO §829 Zöller, Rdn. 20). Der Drittschuldner ist – nach Aufforderung – zur Herausgabe verpflichtet. Kommt er diesen beiden Verpflichtungen weiterhin nicht nach, bleibt nur die Klage auf Schadensersatz bzw. Herausgabe.

kann ich eigentlich was machen gegen die EV, die strotzt ja von hinten bis vorne vor Unwahrheiten

Die Abgabe einer falschen eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Falschangaben musst Du aber beweisen.

Bei veränderten Lebensverhältnissen könnte man noch eine Nachbesserung (ZPO §903) in Betracht ziehen.

Servus 🙂
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2005 21:58
(@blausteiner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biggi,

deine Geschichte ist genauso haaresträubend wie meine Berechnungen.
Es wäre ja toll, wenn eine freiwillige Altersvorsorge bei einer Unterhaltsberechnung mit
berücksichtigt würde. Ich hatte ( wie meine Kinder noch bei mir lebten ) eine freiwillige Unfallversicherung für die Kinder abgeschlossen. Dies wird bei mir nicht berücksichtigt!!
Ich löhne jeden Monat über 1000.- für meine Kids, weil jeder Misst in mein Einkommen ein-berechnet wurde. Auch bei meiner zusätzl. Altersversorgung wird der Zins zum Einkommen dazugezählt. Das Gleiche gilt auch beim Vermögen !
Ich weiß, daß es im "Unterhaltsgesetz" viele Ungerechtigkeiten gibt, aber in deinem Fall hast du gute Karten. Falls dein EX im Außendienst arbeitet, hast du weitere Möglichkeiten, seine geldwertenden Vorteile weiter auszuschöpfen. ( z.B. Firmenauto, Spesen, Lohnsteuerjahresausgleiche ) Spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich wird dieses Geld mit berücksichtigt. :knockout:

Gruß

Jürgen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2005 16:31
(@biggi_139)
Schon was gesagt Registriert

Servus an alle,

also erstmal ganz herzlichen Dank für Eure Tipps und Ratschläge.

Damit lässt sich sicherlich was anfangen. Ich werd jedenfalls meinen Anwalt mal darauf hinweisen. Von sich aus tut er nämlich nicht wirklich viel. Hab manchmal das Gefühl, dass wir eben nur Mandanten zweiter Klasse sind. Der wär auch von alleine nicht draufgekommen, dass an den 106,- euro lohnpfändung was net stimmen kann. Darauf musste ich ihn hinweisen.
Ihr müsst wissen, das letzte was ich will ist ihn finanziell zu ruinieren. Ich ging immer nach der devise "leben und leben lassen". Ich habs geschluckt, dass er während der trennungszeit von alles zusammen fast zweieinhalb jahren überhaupt nix bezahlt hat, im gegenteil er hat mich angerufen und angeflennt, da hab ich ihm kohle geschickt und das net nur einmal.
erst als mir gesagt wurde der gute lebt in saus und braus is mir die galle übergegangen.
noch dazu hat er die kids angelogen und nur noch an weihnachten und geburtstag grad mal ne sms geschrieben.
Ich bin halt der ansicht er hat eine soziale und eine finanzielle Verpflichtung den Kindern gegenüber. er vernachlässigt beide, ich kann allerdings nur die finanzielle einklagen, die soziale wär mich auch lieber, glaubts mir. Die kids mussten schon auf so viel verzichten, das kann ich einfach nicht mehr hinnehmen.

Also ich möcht mich wirklich herzlich bei euch bedanken. Vor allem für die Qualität Eurer Antworten. Ich hab gestern mal in ein paar anderen Foren herumgeschnüffelt und gelesen, da gehts ja zu, das is ja unter aller sau.
Nochmal danke an Euch, werd jetzt sehen wies weitergeht
lg
die biggi

...selbst wenn ich wüsste dass morgen die welt untergeht, so würd ich doch heute noch mein Apfelbäumchen pflanzen (Martin Luther King)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2005 20:17