Kann ich zuviel gez...
 
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Kann ich zuviel gezahlten Unterhalt mit Steuererstattung verrechnen ?

 
(@dirk20166)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lebe seit 1998 von meiner Ex getrennt, seit 2003 sind wir geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (13), der seit der Trennung hälftig betreut wird (Wechselmodell). Ich habe ihr seit einigen Jahren freiwillig (nach der Berechnung meines Anwaltes) Ehegattenunterhalt und hälftigen Kindesunterhalt (insgesamt 426,50 EUR) bezahlt.

Aber sie wollte nach der Scheidung mehr Geld und hat mich schließlich im letzen Jahr auf 730 EUR (279 EUR KU + 451 EUR EU) verklagt. In der ersten Instanz wurden ihr 576 EUR ( 279 EUR KU + 297 EUR EU) zugesprochen. Das OLG hat jetzt festgestellt, dass sie gar nicht klageberechtigt für den KU war und hat uns folgenden Vergleich vorgeschlagen:

Es gibt keinen KU, dafür behält sie das Kindergeld (wg. der Gehaltsdifferenz), dafür ziehe ich meine Berufung hinsichtlich des EU zurück. Im Ergebnis stehen ihr also nur 297 EUR zu. Wir werden aufgrund der klaren rechtlichen Situation beide den Vergleich annehmen.

Ich habe also seit Beginn der Klage ca. 2.000 EUR zuviel gezahlt. Obwohl ich meine Überweisungen jedesmal mit dem Vermerk "Rückforderung vorbehalten" gemacht habe, will sie mir das Geld nicht zurückzahlen. Die Verrechnung mit laufendem Unterhalt ist sicherlich problematisch. Aber nun stehen ihr aus meiner Steuererstattung für 2004/2005 noch 1250 EUR sowie aus der Kfz-Steuer (sie hat ihr Auto verkauft, dass noch auf meinen Namen zugelassen war) 150 EUR zu, und ich möchte über eine Verrechnung wenigstens einen Teil meines Geldes zurückbekommen. Jetzt läuft sie deswegen Amok...

Wie seht ihr das?  :question:

Vielen Dank schon mal...

Dirk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 11:18
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk,

Du bist seit 2003 geschieden. Aus welchem Grund steht dann Deiner Ex-Frau noch Geld aus der Steuererstattung für 2004/2005 zu?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 11:33
(@dirk20166)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Püppi,

wir hatten vereinbart, die finanziellen Vorteile aus der unterschiedlichen Besteuerung (ihr Unterhalt mindert meine Einkommen und erhöht ihres...) zu teilen. Aber ich sehe natürlich nicht ein, dass ich ihr brav alles auszahle und dann in die Röhre schaue...sie oder besser ihr Anwalt will sich offenbar darauf berufen, dass sie alles, was ich zuviel gezahlt habe, verbraucht habe...trotz meines eindeutigen Vermerkes.

LG zurück

Dirk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 11:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

auch in Deinem Fall gilt: Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten. Ich meine jetzt nicht das Forum, sondern die Juristen.

Du hast Forderungen an die Ex; sie hat welche an Dich. Es ist gut möglich, dass die Verrechnung - rein juristisch - nicht statthaft ist. Wenn Du einen Juristen fragst, wird er Dir also möglicherweise sagen, dass Du wegen Paragraph XYZ zahlen und den zuviel gezahlten Unterhalt abschreiben oder Deine Ex auf Zahlung verklagen sollst.

Frag mal einen Polizisten, ob man in einer menschenleeren Innenstadt nachts um vier über eine rote Fussgängerampel gehen darf. Er wird Dir erzählen, dass das rund um die Uhr verboten ist. Frag ihn weiter, was Dir passiert, wenn Du es trotzdem tust. Die Antwort ist "Nichts..."

Ich würde daher in diesem Fall nicht zuviel auf die rein juristische Seite hören, sondern die Kohle einfach einbehalten - dann liegt das Klagerisiko auf Seiten der Ex. Und es ist wirklich ein Risiko: Wenn auf dem Überweisungsträger immer ein Zahlungsvorbehalt stand, kann am Ende auch ein Urteil ergehen, in dem die Ex zur Rückzahlung des dann noch offenen Differenzbetrages verpflichtet wird.

Also: Nicht zuviel fragen, einfach machen!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 12:19
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk,

in Ergänzung zu brilles Ausfürhungen und um Dein Gewissen noch etwas zu erleichtern, habe ich folgende Anregung:

wir hatten vereinbart, die finanziellen Vorteile aus der unterschiedlichen Besteuerung (ihr Unterhalt mindert meine Einkommen und erhöht ihres...) zu teilen.

Ist denn die Hälfte Deines steuerlichen Vorteils größer als der steuerliche Nachteil Deiner Ex-Frau? Dann verrechne doch nur den ihr zustehenden Betrag in Höhe ihres steuerlichen Nachteils mit Deinen Überzahlungen; fertig! So wird ihre Forderung an Dich geringer.

Oder was spricht dagegen?

Und zur von ihr vorgetragenen Entreicherung können Dir vielleicht andere noch Auskunft geben.

Viel Glück! Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 12:35