Kidz sind bei mir - ich habe das alleinige Sorgerecht.
Ex zahlt kaum, wenig.
Kinder haben mal geerbt - meine EX hat lt. Erbe den Nutznies davon - spricht war ne komplizierte Sache.
Kinder erben erst, wenn sie tot - den Erbbetrag muss sie sicher anlegen - den Nutznies hat sie.
Nach den Trennung war sie klever oder dreist und hat die Hälfte des Geldes in eine kapitalbildende Lebensversicherung gesteckt und sich die andere Hälfte als direkten Nutznies auszahlen lassen. Gerichte und best. Vormund haben zugestimmt - obwohl sie die Vers. in den Angabe angelogen hat etc.
Nun, 3 Jahre her verfügte sie also über ordentlich Cashgeld - was allerdings nicht dazu führte, dass sie mal Unterhalt zahlte.
Ich habe die Unterhaltzahlungen erst seit ca 1 Jahr per RA selbst in die Hand genommen (war vorher Hartz 4).
Nun meine Frage - kann man sie irgendwie dazu kriegen offenzulegen, was mit dem Geld ist und (falls noch was da) dies Geld mit heranziehen um damit KU zu begleichen?
Gruss
Dieter
Moin,
Vermögen selbst wird nicht für die Bemessugn von KU herangezogen - lediglich der Ertrag aus dem Vermögen.
Um diesen Ertrag geltend zu machen, würde der bekannte Betrag mit 5% verzinst werden. Sie wird dann schon aus eigenem Interesse die Aufzehrung des Vermögens offen legen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
