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Kann der andere Elternteil defintiv nicht an das Kindergeld ran?

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 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich muss noch mal konkreter nachfragen, ob mein BaldEx nicht doch irgendwie an das Kindergeld unserer Tochter, minderjährig,
kein Wechselmodell, dran kommen kann.
Unsere Tochter lebt seit Trennung bei mir, ich bekomme seitdem auch das Kindergeld.

Nun fragte der KV immer wieder an, wer mir das Kindergeld auszahlt. Auf meine Nachfrage warum er das wissen möchte, antwortet er nicht.
Inzwischen hat er das Amt herausgefunden.

Da er es in der Vergangenheit immer wieder geschafft hat, bei Behörden einfach etwas ohne meine Unterschrift zu beantragen und damit durchzukommen,
habe ich größere Sorge.

Ich bin dabei die Familienkasse anzuschreiben, weiß nur nicht genau, was und wie ich überhaupt formulieren soll?

Mag Jemand helfen?

Danke
Ona


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 19:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ona!
Solange Euer Kind bei Dir gemeldet ist wird das KG auch weiterhin an Dich überwiesen. Eine Änderung kann nur erfolgen, wenn Euer Kind amtlich umgemeldet ist/wird.
Insofern erübrigt sich Dein Schreiben an die Familienkasse.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 20:05
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Solange Euer Kind bei Dir gemeldet ist wird das KG auch weiterhin an Dich überwiesen.

Hallo Marco,

danke und ja, sie ist bei mir gemeldet.

Aber warum interessiert ihn das dann so hartnäckig?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 20:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Keine Ahnung.

Vielleicht will ers halt doch probieren oder du fragst mal, ob deine Tochter noch bei dir gemeldet ist 😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 20:13
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Keine Ahnung.

Vielleicht will ers halt doch probieren oder du fragst mal, ob deine Tochter noch bei dir gemeldet ist 😉

Ja, ist sie definitiv.

Der wird ja wohl nicht in den Ferien mit ihr losstiefeln und sie ummelden wollen? Zutrauen würde ich es ihm.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 20:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, ist sie definitiv.

Mutige, spontane Antwort... Heute schon nachgefragt??
Manchmal sollen KMs ja damit durchkommen, eine Ummeldung allein veranlassen zu können. Vielleicht diesmal auch ein KV?


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 20:19
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Mutige, spontane Antwort... Heute schon nachgefragt??
Ja, genau aus dem Grund  😉
Manchmal sollen KMs ja damit durchkommen, eine Ummeldung allein veranlassen zu können. Vielleicht diesmal auch ein KV?
Da wird wohl unsere Tochter streiken.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 20:39
(@joshua1505)
Zeigt sich öfters Registriert

Also ohne Vorlage oder einen richterlichen Beschluss wird es einem KV niemand glauben das ein Kind bei ihm lebt bzw. er es ummelden kann.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 20:43
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ohne Vorlage oder einen richterlichen Beschluss wird es einem KV niemand glauben das ein Kind bei ihm lebt bzw. er es ummelden kann.

Sorry, aber das ist Quatsch. Meinen Sohn konnte ich ganz einfach bei mir anmelden und brauchte nur den Perso der Mutter und eine Einverständniserklärung von ihr (die hätte auch jeder andere schreiben können). Meinen Sohn wollten die Damen auf dem Einwohnermeldeamt auch kurz sehen, aber nicht sprechen, da hätte ich mir also auch irgendein anderes Kind ausleihen können.

Einen richterlichen Beschluß braucht man also ganz sicher nicht und mit Bestätigung der Anmeldung fließt auch recht fix das Kindergeld.

LG,
LD

P.S.: Dies ist natürlich keine Anleitung zum unerlaubten Ummelden eines Kindes :note:


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 20:58
(@joshua1505)
Zeigt sich öfters Registriert

@LucasDaddy

bei mir in Filderstadt brauchte ich auf dem Amt das Urteil wo auch drin stand wer das ABR hat. Ist vielleicht überall anders.

LG
Joshua


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 21:03




(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ohne Vorlage oder einen richterlichen Beschluss wird es einem KV niemand glauben das ein Kind bei ihm lebt bzw. er es ummelden kann.

Bei einer Freundin von mir hat der Vater das Kind umgemeldet- war ja auch korrekt, denn es ist zum Papa gezogen. Allerdings hat er ein falsches Datum angegeben, nämlich 3 Monate eher. Damit ist er zu Kindergeldkasse und hat sich rückwirkend das Geld auszahlen lassen. Und meine Freundin durfte dann trotz Widerspruch drei Monate zurückzahlen.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 21:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist vielleicht überall anders.

Ja. so ist es. wird nicht überall korrekt und streng gehandhabt...

Damit ist er zu Kindergeldkasse und hat sich rückwirkend das Geld auszahlen lassen. Und meine Freundin durfte dann trotz Widerspruch drei Monate zurückzahlen.

Deshalb würde ich eben dringend anraten, beim EMA zu hinterlegen, dass Kind nicht ohne Deine Zustimmung umgemeldet werden kann.

Gruss Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 23:11
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Deshalb würde ich eben dringend anraten, beim EMA zu hinterlegen, dass Kind nicht ohne Deine Zustimmung umgemeldet werden kann.

Gruss Toto

Der Vater hatte ein Schriftstück und die Einverständniserklärung der Mutter, da da Kind zum Zeitpunkt X bei ihm lebt. Er hat allerdings daraus Zeitpunkt Y gemacht (der lag halt 3 Monate früher).


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 09:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Vater hatte ein Schriftstück und die Einverständniserklärung der Mutter, da da Kind zum Zeitpunkt X bei ihm lebt. Er hat allerdings daraus Zeitpunkt Y gemacht (der lag halt 3 Monate früher).

Moin. Mein Hinweis galt - aufgrund Deines Beispiels - der TO.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 09:52
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

okay. Bin anscheinend gerade zu empfindlich.

Kann das jeder machen, also so auch die KM am Umziehen hindern?


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 12:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Verstehe Deine Frage nun grad nicht...  :question:

Nein, natürlich kann nicht der KV noch überhaupt jeder die KM an ihrer Ummeldung hindern.

Und eigentl sollte nach meinem Verständnis eine Um-/ Abmeldung des Kindes bei GSR-Eltern stets die Unterschrift von beiden ETs tragen. Da aber die Erfahrung zeigt, dass es manchmal eben auch mit nur einer Unterschrift geht und um zu vermeiden, dass hier Fakten geschaffen werden, die bei der KG-Stelle zu Bargeld werden, mein Vorschlag, beim EMA das Kind mit einer "Ummeldesperre" zu belegen, sodass nicht aus Versehen Fakten geschaffen werden... und nein, die Sperre ist meines Wissens kein formeller Akt für den es ein Formular gibt.

So klar?

Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 15:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich weiß nicht wie die Ämter ticken ... ich blick da nicht durch.

Kindergeld habe ich durch einen Anruf bei der Familienkasse erledigt. Ummeldungen könnten auch problemlos erfolgen, wie man mir sagte. Da fragt keiner wirklich nach. Sogar für die Pässe hätte ich das Einverständnis der KM nicht gebraucht ... Aber hierzu hatte ich zwei verschiedene Aussagen in der selben Behörde ... also lieber einen entsprechenden Zettel beschafft.

Ich glaube, es kommt immer auf den Bearbeiter, die Sichtweise und "den richtigen Moment" an. Dann ist alles möglich.

Wenn Dein KV das KG beantragen will, kann er das tun. Aber vermutlich wird er zu einer Rückzahlung verdonnert werden, man hat aber die Laufereien. Ummelden geht auch, aber dann wird es vermutlich zu einer ABR Klage kommen und dann geht alles wieder zurück. Die Frage ist immer, ob sich das ein Umgangselternteil antun sollte. Aber es gibt in diesem Recht scheinbar nichts, was es nicht schon irgendwie gab.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 16:02
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja Toto, das ist klar.

Und so wie Kasper schrieb, es geht halt. Und es kann Stress für den anderen Elternteil bedeuten. Ob das nötig ist, ist eine andere Sache.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 16:06
(@psoidonuem)
Registriert

Das meiste was hier steht ist kompletter Humbug. Jeder kann sein Kind bei sich anmelden. Dafür braucht er weder das Kind noch die Mutter noch irgendwelches Papier mitzunehmen. Okay, den eigenen Ausweis, das war's. Warum?

Das liegt schlicht daran, dass das Meldegesetz einen völlig anderen Zweck verfolgt als familienrechtlichen Kindergarten auszutragen. Weil der Wohnungsgeber (Mieter oder Vermieter) verpflichtet ist, korrekt zu melden, wer da wohnt. Er handelt also für sich und nicht für das Kind und deswegen ist der jeweils andere Elternteil nicht zu befragen.

Um zur Frage zurückzukommen, damit bekommt er nicht automatisch das Kindergeld, er muss natürlich Kindergeldantrag stellen. Und auf diesem Formular fehlt es an der Notwendigkeit, die Unterschrift des anderen Elternteils einzuholen.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 16:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Jeder kann sein Kind bei sich anmelden. Dafür braucht er weder das Kind noch die Mutter noch irgendwelches Papier mitzunehmen.

Hier irrst Du ...

Es wird von Amt zu Amt tatsächlich unterschiedlich gehandhabt.

Auf dem für mich zuständigen Amt wird beispielsweise altersabhängig die Zustimmung des weiteren Sorgeberechtigten verlangt.
... und ohne Anwesenheit des Kindes läuft das hier auch nicht.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 16:47




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