JA - Unterhaltsvors...
 
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JA - Unterhaltsvorschuss zurückzahlen Ja Nein

 
(@koehlex)
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Hallo Leute,

kurz zu meiner Geschichte. Seit letztes Jahr getrennt lebend, kurz nach der Trennung meinen Job verloren. JA zahlt seither UV (3 Kinder)!

Stehe jetzt kurz davor wieder einen Job zu bekommen. Wie läuft das alles nun mit dem Unterhalt?

Es sieht wohl so aus das mein Netto nicht reicht um den vollen Kindes-Unterhalt an meine Ex zu zahlen. Leistet nun das JA weiter? Wenn ja wie lange?

Muss ich den bereits geleisteten UV vom JA an dieses zurückzahlen? Hab irgendwannmal was gelesen von "nachweislich nicht zahlungsfähig"

Würde mich über möglichst viele Antworten freuen!

LG
Koehlex

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 12:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

existiert ein Titel überden KU?
Wurde dir schriftlich deine Leistungsunfähigkeit bestätigt? Wenn nein, wirst du zurückzahlen müssen.

Das JA würde nur dann weiter eine nTeil UVS zahlen, wenn die Beträge, die du zahlen kannst unter dem jeweiligen Satz des UVS leigen. Sie würde dann bis dahin auffüllen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 12:53
(@koehlex)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

danke für Deine schnelle Antwort! Ja es bestehen 3 Titel beim JA für den KU.

Schriftliche Leistungsunfähigkeit? Wie bekomm ich das bestätigt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 13:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn Titel bestehen bist du in der unkonfortablen Lage, das du nicht nur der UVS zurückzahlen mußt, sondern deien Ex auch noch auf die Differenz bis zu Titel bestehen kann.

Normalerweise hättest du zum einen eine Abänderung des Titel beantragen müssen, zum anderen bei der Überprüfung des UVS darauf drängen müssen, das das JA deine Leistungunfähigkeit schriftlich fixiert und der Titel auf 0 oder ausgesetzt wird. Ist das nicht passiert, wirst du das nachträglich wohl leider nicht mehr ändern können.

Wichtig, das du nun jetzt aufgrund des neuen Jobs auf eine Abänderung der Titel drängst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 13:26
(@koehlex)
Schon was gesagt Registriert

Na super!!! Kann ich da nicht irgenwie Einspruch gegen die Titel erwirken?
Mir hat vom JA keiner erklärt was es damit auf sich hat!!! Ich hab nen
Termin bekommen, bin dahin und dann hieß es ich muss hier unterschreiben!!!
Und jetzt hab ich die Kacke an der Backe kleben!

Tut mir leid aber das JA kotzt mich sowas von an!!! Man wird in keinster Weiße
von denen über irgendwas aufgeklärt!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 13:32
(@7fendi)
Zeigt sich öfters Registriert

Wieso kotz dich das an. Es ist der Unterhalt für DEINE Kinder. Warum soll
das JA, sprich der Steuerzahler dafür aufkommen! Ich finde es mehr als gerecht,
wenn du wieder Leistungsfähig bist, dass du den Unterhaltsvorschuss zurück bezahlst.

LG
Fendi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

7fendi,,
grundsätzlich hast du natürlich recht, das man in erster Linie selbst für seine Kinder sorgen sollte.

Grundsätzlich hat aber auch das JA die Pflicht korrekt zu berechnen und zu dieser korrelten Berechnung gehört auch, das niemand etwas zurückzahlen muß, wenn er nicht leistungsfähig ist.

Dazu kommt noch, das er ja sicher auch jahrelang durch Steuern eignezahlt hat. Deiner Logik nach müßte auch jeder Sozialhilfeempfänger die Beträge die er für sich und auch für seien Kinder bekommen hat Centgenau zurückzahlen.

Und überleg mal wieviel er verdienen muß, um den Mindestunterhalt für 3 Kinder + den Vorschuß für 3 Kinder zurückzuzahlen. Wen ner soviel verdient, hat er mit Sicherheit mehr an Steuerne gezahlt, als die Kinder dem Steuerzahler bisher gekostest  haben

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 14:42
(@koehlex)
Schon was gesagt Registriert

Hab ich in irgendeiner Art und Weise gesagt das ich KEINEN Unterhalt für meine Kinder zahlen möchte?
Nein, wenn ich könnte würde ich es tun!!!!

Mich !$=§%$)§( das JA an! Man hätte mich in einem Gespräch mal schön darüber aufklären können was
da auf mich zukommt!!! Ich finde es auch nicht gut dem "Steuerzahler" auf der Tasche zu liegen, glaubst
Du ich bin stolz darauf kurz nach der Trennung ohne Job dazustehen? Mir wäre es auch lieber gewesen
ich hätte von Anfang an den Unterhalt an meine Kinder zahlen können!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 14:45
(@koehlex)
Schon was gesagt Registriert

Danke Tina!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 14:46