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JA-Titel zu KU: Ist dieser befristet oder unbefristet?

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein Titel ist befristet, wenn ein Enddatum enthalten ist. Die Betonung liegt hier eindeutig auf DATUM. Sinnvoller weise sollte das der Monatsletzte des Monats sein, in welchem das Kind volljährig wird.  Somit ist Dein Passus 2 befristet. Fehlt ein Enddatum, so muss zur Beendigung der Titel herausgegeben werden, sei es freiwillig oder per Klage. Auch eine beglaubigte Verzichtserklärung geht.

Ein Titel, auch ein befristeter, sagt nichts über die Anspruchsberechtigung von Unterhalt selbst aus. Er definiert lediglich eine Geldzahlung und erlaubt i.d.R. Zwangsmassnahmen bei Nichteinhaltung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 16:27
(@tomate)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

nochmals danke für das Feedback.

@oldie: Mir ging's ja nicht um das generelle Einstellen des KU sondern ich möchte ja einen neuen Titel erwirken, wie oben bereits beschrieben. Und da wollte ich nur auf Nummer Sicher gehen, dass mir nachher nicht der JA-Sachbearbeiter den og. alten Titel aus dem Schrank kramt und darauf verweist, dass ich mich doch schon längst einem dynamischen Titel unterworfen habe.

Insgesamt eh traurig, dass man als Unterhaltsverpflichteter mittlerweile auch den KU in Zweifel zieht. War noch vor einem Jahr bei mir kein Thema. Aber seit dieser unverschämten Erhöhung der DTab Anfang 2010 sehe ich es nicht mehr ein, mich einem Instrument der totalen Willkür zu unterwerfen...

@neuezeit

Danke, dass Du die Irritation nachvollziehen kannst, welche bei mir wegen der o.g. Formulierungen in dem  Titel aufkamen.  🙂

Auf jeden Fall danke, dass Ihr eher die Einschätzung teilt, dass dieser Titel tatsächlich befristet ist.

Beste Grüße,
Tomate


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 17:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mir ging's ja nicht um das generelle Einstellen ...

Das habe ich nicht mal angedeutet. 🙂

Und da wollte ich nur auf Nummer Sicher gehen, dass mir nachher nicht der JA-Sachbearbeiter den og. alten Titel aus dem Schrank kramt und darauf verweist, dass ich mich doch schon längst einem dynamischen Titel unterworfen habe.

Das geht nicht. Immer die Festlegungen in der letzten Abänderung gelten. Es wird ja dabei auch jedesmal eine neue, vollstreckbare Ausfertigung erstellt, welche die frühere dadurch aufhebt. Das bewirken die Worte: "In Abänderung ..."

Allerdings muss das JA bei einem unbefristeten Titel nicht auf den Wunsch des Pflichtigen eingehen, daraus einen befristeten Titel zu machen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 10.09.2010 17:58
(@tomate)
Zeigt sich öfters Registriert

Das geht nicht. Immer die Festlegungen in der letzten Abänderung gelten. Es wird ja dabei auch jedesmal eine neue, vollstreckbare Ausfertigung erstellt, welche die frühere dadurch aufhebt. Das bewirken die Worte: "In Abänderung ..."

oha, dann war meine ganze Nachfragerei vermutlich rein akademisch. Denn nach dem 31.12.200x aus dem besagten Titel wurde das ganze Thema EU und auch KU bei einem Vergleich gerichtlich protokolliert (das ist doch rechtlich auch gleich Titel, richtig?), welcher nächstes Jahr ausläuft. Wenn ich Dich richtig verstehe, so hat dann dieser protokollierte Vergleich vor Gericht den JA-Titel eh ersetzt, korrekt?

Grüße,
Tomate


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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 18:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich Dich richtig verstehe, so hat dann dieser protokollierte Vergleich vor Gericht den JA-Titel eh ersetzt, korrekt?

Wenn in dem drinne steht, dass der vorherige Titel hiermit abgeändert oder gar aufgehehoben wird - ja. Ansonsten hast Du zwei vollstreckbare Titel an der Backe. Meine Meinung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 10.09.2010 18:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung: Was Du weder jetzt auf Papier stehen hast noch jemals haben wirst ist eine Art "pauschale Ruhe vor Nachfragen". Es gibt keine Möglichkeit, die regelmässige Einkommensüberprüfung (in der Regel alle zwei Jahre) zu umgehen; auch nicht dadurch, dass Du heute einen höheren Unterhalt titulieren lässt. Denn immerhin könnte sich Dein Einkommen in den nächsten Jahren deutlich erhöhen, verdoppeln, verzehnfachen. Und das wirkt sich IMMER auf die Höhe des KU aus.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 23:21
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Bei der JA-Urkunde handelt es sich um einen befristeten Titel. Wenn der Vergleich auch ein Datumsende hat, ist auch dieser befristet.

Es gibt keine Möglichkeit, die regelmässige Einkommensüberprüfung (in der Regel alle zwei Jahre) zu umgehen

Würde es geben, indem der höchste Betrag der DT tituliert wird und man sich uneingeschränkt leistungsfähig erklärt.

Zur Titulierung:
Du kannst statisch titulieren, wenn KM nicht dynamisch fordert.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 00:43
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